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Fr, 11:11 Uhr
27.02.2004

Vertreterwahl 2004

Nordhausen (nnz). In diesem Jahr ist es wieder soweit: Die Vertreter der Wohnungsbaugenossenschaft eG Nordhausen (WBG) müssen alle vier Jahre neu gewählt werden. Das schreibt das Statut der Genossenschaft vor. Schon jetzt werden in der Verwaltung der WBG die Wahlen intensiv vorbreitet, schließlich stellt die Vertreterversammlung das höchste Gremium der Genossenschaft dar...


Der Vertreterversammlung gehören rund 80 Mitglieder der Genossenschaft als Vertreter und Ersatzvertreter an. Sie wählen unter anderem den Aufsichtsrat, entlasten den Vorstand und den Aufsichtsrat, fassen die wichtigen Beschlüsse und fungieren im genossenschaftlichen Leben auch als Ansprechpartner für die anderen Genossenschaftsmitglieder.

Bis zum 19. März können die 5.721 Mitglieder der WBG Nordhausen ihre Vorschläge einreichen, wer künftig als Vertreter ihr Belange vertreten soll. Schon jetzt zeichnet sich ab, dass viele Mitglieder der Genossenschaft mit der bisherigen Arbeit ihrer Vertreter zufrieden sind. Auf den Kandidatenlisten finden sich viele bekannte Namen. Zum Teil fungieren einige Vertreter schon mehrere Wahlperioden und verfügen somit auch über eine langjährige Erfahrung. Sie waren in den zurückliegenden Jahren ein unverzichtbares Bindeglied zwischen den Genossenschaftsmitgliedern, dem Vorstand und dem Aufsichtsrat.

Spätestens bis zum 30. Juni müssen laut Statut die neuen Vertreter gewählt sein. Sie haben ab dem 9. Juni das Sagen in der Genossenschaft. Einen Tag zuvor wird in der Wohnungsbaugenossenschaft zu einer Vertreterversammlung eingeladen. Daran nehmen die bisherigen Vertreter teil. Ihre „Amtszeit“ endet an diesem Tag. Der Vorstand der WBG ruft alle Genossenschaftsmitglieder auf, sich wieder aktiv an der Wahl zu beteiligen.
Autor: nnz

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