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Di, 15:47 Uhr
26.02.2013

Höchste Zeit, sich vorzubereiten!“

In weniger als einem Jahr verändert der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) den bargeldlosen Zahlungsverkehr: Alle Überweisungen und Lastschriften in € (auch innerhalb Deutschlands) sind dann nach europaweit einheitlichen Verfahren vorzunehmen. Dazu fragten wir Heike Höwener, die SEPA-Fachfrau der Nordhäuser Kreissparkasse...


nnz:: In der Presse, aber auch in der Kreissparkasse Nordhausen begegnet man im Zusammenhang mit dem Zahlungsverkehr immer wieder der Abkürzung “SEPA“. Was verbirgt sich dahinter?

H. Höwener: SEPA ist die Abkürzung für „Single Euro Payments Area“, den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum. Dieser besteht aus 32 europäischen Ländern. Innerhalb der SEPA werden europaweit standardisierte Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen angeboten. Verbraucher und Unternehmen können mit einheitlichen Überweisungs- und Lastschriftprodukten bargeldlose Euro-Zahlungen auch über die Ländergrenzen hinweg so einfach und bequem tätigen wie in ihrem Heimatland.

nnz:: Muss jeder auf die SEPA- Zahlverfahren umsteigen?

H. Höwener: Mittelfristig ja. Bis zum 31. Januar 2014 wird es die bestehenden nationalen Überweisungs- und Lastschriftverfahren weiterhin geben. Die SEPA- Verfahren werden parallel angeboten. Eine Verpflichtung zur Umstellung auf die SEPA-Verfahren besteht gemäß der durch den europäischen Gesetzgeber verabschiedeten Verordnung zum 1. Februar 2014.

nnz:: Vor welchen Herausforderungen stehen die Kunden jetzt?

H. Höwener: Für die meisten Privatkunden wird der Wechsel zu den Sepa-Zahlungsverfahren fast unbemerkt stattfinden: Die neuen SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften sind einfach zu nutzen, da sie sehr stark den Verfahren ähneln, die man hierzulande bis jetzt nutzt – egal, ob im Online-Banking, an den SB-Terminals oder in der Filiale.

Auch bereits erteilte Einzugsermächtigungen gelten weiterhin, z.B. bei Vereinen oder dem Energieversorger. Lediglich die Kennzeichnung des Kontos ändert sich. Statt der bisherigen Kontonummer und Bankleitzahl müssen unsere Kunden zukünftig die internationale Bankkontonummer IBAN benutzen, in einigen Fällen auch die internationale Bankleitzahl BIC.

nnz:: Also müssen Kunden jetzt ihre IBAN und – für bestimmte Zwecke- auch die BIC auswendig lernen?

H. Höwener: Kein Kunde muss IBAN und BIC zwingend auswendig lernen. Sowohl die IBAN als auch den BIC finden Sie schon heute unter anderem auf jedem Kontoauszug sowie auf der Rückseite der neuen SparkassenCards.

nnz:: Ist die Umstellung für Unternehmen auch so einfach wie für Privatkunden?

H. Höwener: Für Unternehmen wird die Umstellung auf SEPA je nach Nutzungsumfang arbeitsintensiver sein: Durch die gesetzlich vorgeschriebene Abschaltung der deutschen Lastschrift- und Überweisungsverfahren stehen Unternehmen vor der Herausforderung, die Umstellung auf die SEPA-Zahlungsverfahren rechtzeitig vor dem 1. Februar 2014 zu meistern. Bis dahin müssen sie ihre Zahlungsverkehrsanwendungen und Buchhaltungssysteme für die Abwicklung von SEPA-Zahlungen fit gemacht haben. Deshalb empfehlen wir Unternehmen, sofern noch nicht geschehen, sich der Umstellung zu widmen. Dazu gehört es im ersten Schritt, diejenigen Systeme in der Buchhaltung und darüber hinaus zu identifizieren, die angepasst werden müssen. Danach steht die eigentliche Anpassung der Systeme an. Dafür macht man sich am besten einen Fahrplan, auf dem alle Schritte verzeichnet sind. Unsere Firmenkundenberater stehen als Ansprechpartner jederzeit gern zur Verfügung.

nnz:: Privatkunden, Unternehmenskunden: Wer ist noch von der SEPA-Umstellung betroffen?

H. Höwener: Die Umstellung innerhalb Deutschlands zum 1. Februar 2014 bringt auch für Vereine Veränderungen mit sich. Damit diese vor allem ihre Mitgliedsbeiträge weiterhin problemlos einziehen können, sollten auch Vereine schon jetzt aktiv werden. Aber auch hier halte ich den Aufwand für überschaubar – und mit der Sparkasse haben Vereine bei der Umstellung einen kompetenten Partner an ihrer Seite. Die gute Nachricht: Bestehende schriftliche Einzugsermächtigungen der Mitglieder müssen nicht erneuert werden, sondern können auch für den Einzug von SEPA- Lastschriften genutzt werden.

Darüber hinaus denke ich noch an öffentliche Verwaltungen und die Kommunen: Diese haben im Grundsatz die gleichen Herausforderungen wie Unternehmen zu bewältigen.

Bis Februar 2014 müssen Kunden ihre Systeme auf die Zahlungsverfahren umstellen. Deshalb wird es für Unternehmen, Vereine und öffentliche Verwaltungen höchste Zeit, sich auf Sepa vorzubereiten.

nnz:: Zu guter Letzt: wo sind weitere Informationen zum Thema zu finden?

H. Höwener: Neben dem persönlichen Gespräch mit dem Kundenberater bietet sich das Internet als stets aktuelle Informations-Plattform an. Besuchen Sie daher am besten regelmäßig unsere Internetseite www.kskndh.de. Dort finden Sie jederzeit aktuelle Informationen und nützliche Hilfsmittel wie beispielsweise eine Video Info-Tour, den SEPA-Account-Converter für Firmenkunden, Checklisten und Vorlagen.

nnz:: Danke für das Gespräch.
Autor: red

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