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Di, 14:46 Uhr
26.02.2013

Wohin mit dem Auto

Die neongelben Schilder kündigen es an: Der Zirkus kommt! Was für den einen eine große Freude ist, treibt dem anderen die Sorgenfalten auf die Stirn. Dort, wo in der nächsten Woche die Artisten und Dompteure ihre Zelte aufschlagen, parken jetzt viele, viele Autos....

Wohin nun? (Foto: S. Witzel) Wohin nun? (Foto: S. Witzel)

Es ist so einfach: Man fährt mit dem Auto in die Stadt, um Wege zu erledigen oder zu arbeiten und parkt sein Auto auf dem August-Bebel-Platz – kostenlos. Früher, wenn der Jahrmarkt kam, ein Zirkus oder einige werden sich auch noch an die Marktschreier erinnern, konnte man auf die umliegenden Straßen ausweichen, um sein Auto dort abzustellen.

Das geht nun nicht mehr, denn die öffentlichen Parkplätze unter anderem in der Lindenstraße, der Blödaustraße oder Hohekreuzstraße wurden zu Bewohnerparkgebieten. Und nun, werden sich schon einige Autofahrer sorgenvoll fragen? Soll man etwa unerlaubter Weise die Parkuhr alle ein bis zwei Stunden neu stellen, denn so lange darf auch der Nichtanlieger dort parken?

Aus der Verkehrsbehörde hieß es, dass der August-Bebel-Platz vom 4. März bis eventuell zum 11. März gesperrt wird. Eventuell deshalb, weil nach der Abreise der Artisten und Dompteure über eine Sanierung entschieden wird.

Sollten jetzt einige Leser denken: Na, dann fahren Sie doch mit den öffentlichen Verkehrsmitteln, das ist schließlich auch besser für die Umwelt. Da kann ich nur entgegen – ich habe doch ein Auto!
Sandra Witzel
Autor: red

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Kommentare
Flitzpiepe
26.02.2013, 15:44 Uhr
Anstelle der Autorin
würde ich lieber ruhig bleiben. Sonst kommt die Stadt womöglich noch auf den Gedanken den August-Bebel-Platz auch gebührenpflichtig zu machen. Dass dieser Platz mehrmals im Jahr gesperrt werden muss, ist doch wohl Normalität. Dass die Stadt mehrere kostenfreie Parkplätze mit Übergang zur Straßenbahn hat, ist auch bekannt. Die Straßenbahn fährt alle 10 Minuten zu 1,20€ (4Fahrten-Karte), das halte ich auch für zumutbar in der Sperrzeit.
pumpnC
26.02.2013, 22:17 Uhr
Schön
und was ist mit den Anwohnern, die ihr Auto irgendwo parken müssen? Schon mal daran gedacht??
Mallory23
27.02.2013, 17:26 Uhr
ZIRKUS? NEIN DANKE !
KEIN APPLAUS FÜR TIERQUÄLEREI !!!!!!
soll der August-Bebel-Platz lieber ein Parkplatz bleiben!
Frankledig
27.02.2013, 19:27 Uhr
Zirkus...
@Mallory23 ....ich hoffe mal sie halten kein Haustier entgegen dessen typischem Lebensraum???
Mallory23
02.03.2013, 15:11 Uhr
@Frankledig
Ich halte sogar 2, die nach dem Tierheimaufenthalt, mit gar nicht so blumiger Vorgeschichte zu mir kamen.Wo gehts ihnen jetzt wohl besser?
Mallory23
02.03.2013, 15:24 Uhr
Der Beitrag wurde deaktiviert – Verstoß gegen AGB
Frankledig
02.03.2013, 21:16 Uhr
@mallory....
...ist aber genau so wenig ihr natürlicher Lebensraum wie der Zirkus!!! Auch wenns da besser ist als beim Abdecker.
Paulinchen
08.03.2013, 11:10 Uhr
Gleich – oder Gleicher?
Wo arbeiten Sie denn? Wenn Sie nur in unmittelbarer Nähe wohnen und nur in einem Tante- Emmaladen arbeiten, dann können wir Ihnen nicht helfen. Denn Anliegerparkkarten gibt es NUR für die Anlieger der jeweiligen Straßen. Auch nicht für Bürger, die genau um die Ecke wohnen, wie in meinem Fall!Ausschlaggeben ist immer die Wohnanschrift des Antragstellers, so die Auskunft vom Ordnungsamt.

Denkste - Puppe, es kann aber auch anders gehen. Jetzt parken in der Lindenstraße u. Blödaustr. PKW mit den Kennzeichen EIC usw. und die haben hinter der Frontscheibe eine grüne Ausnahmegenehmigung. Wurden die bei der Antragsstellung etwa so gefragt?

Oder arbeiten Sie vielleicht in einer Bank, die sich in unmittelbarer Nähe befindet? Da spielt Ihr Wohnort keine Rolle, natürlich bieten wir in diesem Fall gleich eine Parkgenehmigung für mehrere Straßen an. Da sage noch einer, dass die Stadtverwaltung nicht geschäftstüchtig ist.

Und ich blöde Kuh dachte immer, vor dem Gesetz sind alle gleich. Nein – es gibt sie doch, die GLEICHEREN! Wer kann mir das erklären?
Paulinchen
10.03.2013, 17:31 Uhr
Vor dem Gesetz sind doch alle gleich, oder?
Wo arbeiten Sie denn? Wenn Sie nur in unmittelbarer Nähe wohnen und nur in einem Tante- Emmaladen arbeiten, dann können wir Ihnen nicht helfen. Denn Anliegerparkkarten gibt es NUR für die Anlieger der jeweiligen Straßen. Auch nicht für Bürger, die genau um die Ecke wohnen, wie in meinem Fall!Ausschlaggeben ist immer die Wohnanschrift des Antragstellers, so die Auskunft vom Ordnungsamt.

Denkste - Puppe, es kann aber auch anders gehen. Jetzt parken in der Lindenstraße u. Blödaustr. PKW mit den Kennzeichen EIC usw. und die haben hinter der Frontscheibe eine grüne Ausnahmegenehmigung. Wurden die bei der Antragsstellung etwa so gefragt?

Oder arbeiten Sie vielleicht in einer Bank, die sich in unmittelbarer Nähe befindet? Da spielt Ihr Wohnort keine Rolle, natürlich bieten wir in diesem Fall gleich eine Parkgenehmigung für mehrere Straßen an. Da sage noch einer, dass die Stadtverwaltung nicht geschäftstüchtig ist.

Und ich blöde Kuh dachte immer, vor dem Gesetz sind alle gleich. Nein – es gibt sie doch, die GLEICHEREN! Wer kann mir das erklären?
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