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Mo, 10:00 Uhr
25.02.2013

Stichtag 1. März

Für Mofa- und Rollerfahrer gilt: Stichtag 1. März. Dann nämlich beginnt das neue Versicherungsjahr. Die blau-weißen Nummernschilder sind dann nicht mehr gültig. Mofas und Roller dürfen nur mit den neuen grün-weißen Versicherungskennzeichen auf die Straße...


Darauf weist die SV SparkassenVersicherung-Agentur der Kreissparkasse Nordhausen hin. Das Nummernschild ist der Nachweis für die Haftpflichtversicherung. „Und die ist gesetzliche Pflicht“, sagt Mirjam Kuntze, Leiterin der SV Agentur der Kreissparkasse Nordhausen. Ohne gültiges Kennzeichen dürfen motorisierte Zweiräder bis 50 Kubikzentimeter Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 Stundenkilometern nicht auf die Straße.

Wer nach dem 1. März dennoch weiter mit dem alten Kennzeichen fährt, hat keinen Versicherungsschutz mehr. Er muss bei einem Unfall die Kosten aus eigener Tasche bezahlen und macht sich außerdem strafbar. Das bedeutet für alle Besitzer von Mofas, Motorrollern, Mopeds und Mokicks: Altes blau-weißes Kennzeichen abschrauben und neues grün-weißes montieren.

Die Nummernschilder gelten für ein Jahr und kosten bei der SV 66,66 Euro (Haftpflichtdeckung). „Wer erst später seinen Roller aus der Garage holt, zahlt natürlich entsprechend weniger“, erläutert Kuntze. Auch Fahrräder mit Hilfsmotor – sogenannte E-Bikes – und Krankenfahrstühle dürfen nur mit gültigem Kennzeichen auf die Straße. Sie sind ab 49,90 Euro Jahresbeitrag zu bekommen.

Toll für junge Leute: Bei der SV können sie die schadenfreie Zeit aus einem Mopedvertrag auf ein Auto oder Motorrad übertragen, wenn dies dann auch bei der SV versichert wird. Zusätzlichen Schutz gegen Diebstahl und Schäden am eigenen Moped bietet eine
Teilkaskoversicherung.

Mehr Informationen unter www.kskndh.de oder in den Sparkassenfilialen der Kreissparkasse Nordhausen.
Autor: red

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