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Sa, 07:45 Uhr
21.02.2004

Auf Garantien achten

Nordhausen (nnz). Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, sollte unbedingt auf eine Nachversicherungsgarantie achten, damit sich der Schutz später ausbauen lässt, rät die Zeitschrift FINANZtest in ihrer März-Ausgabe. Mehr dazu wie immer mit dem bekannten Klick.


Denn ändern sich die Lebensumstände durch Heirat, Kinder oder neuen Job, reicht die anfangs vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente oft nicht mehr aus. 32 der 83 von Stiftung Warentest geprüften Tarife für Berufsunfähigkeitsschutz bieten besonders akzeptable Nachversicherungsgarantien an.

Privater Berufsunfähigkeitsschutz ist sinnvoll, denn wer nach 1961 geboren wurde, erhält vom Staat kein Geld mehr, wenn er seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Doch privaten Schutz zu bekommen, ist nicht leicht. Schon kleine Zipperlein können einen Vertragsabschluss verhindern, zu Zuschlägen oder zum Ausdünnen des Versicherungsschutzes führen. Weil junge Menschen meist noch gesund sind, ist es am besten, wenn sie möglichst früh eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Mit den knappen Bezügen zu Berufsanfang lässt sich aber kein ausreichender Berufsunfähigkeitsschutz bis zum Ruhestand bezahlen.

Steigen die Einnahmen des Versicherten, sollte dieser auch die Berufsunfähigkeitsrente erhöhen, um so im Ernstfall den Einkommensausfall auszugleichen. Dafür muss der Vertrag eine Nachversicherungsgarantie enthalten. Nur so wird dem Versicherungsnehmer eine erneute Gesundheitsprüfung erspart, wenn er eine höhere Rente wünscht. Wichtig zu beachten ist dabei, welche Umstände zu einer Erhöhung in welchem Umfang berechtigen. Es gelten fast überall Fristen, in denen der Antrag auf Erhöhung gestellt werden muss, ansonsten verfällt der Anspruch darauf.
Autor: nnz

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