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Do, 15:01 Uhr
19.02.2004

Was zu vererben?

Nordhausen (nnz/sw). Kein schöner Anlaß – aber trotzdem: Sie haben ein Auto geerbt. Doch was ist mit der dazugehörigen Versicherung? Antwort auf diese und andere Fragen gibt es mit dem bekannten Klick.


Nach dem Tod eines Angehörigen muss die Familie sich schnell mit dessen Versicherungen in Verbindung setzen. Melden die Angehörigen den Tod nicht rechtzeitig, an die Unfall- oder Lebensversicherung, kann das gravierende finanzielle Konsequenzen haben. Doch was passiert mit den anderen Versicherungen? FINANZtest informiert im März-Heft über die verschiedenen Auswirkungen des Todesfalls auf die Versicherungsverträge.

Grundsätzlich enden Unfall-, Lebens- und private Krankenversicherungen mit dem Tod des Versicherten. Andere Versicherungen erlöschen nur, wenn das versicherte Risiko wegfällt. Geschieht dies nicht, wird die Versicherung an die Angehörigen übertragen. So wird bei Autos der Schutz mitvererbt. Solange die Familie das versicherte Fahrzeug behält und die Beiträge bezahlt, muss der Versicherer bei einem Unfall für den Schaden aufkommen. Denn nicht der Versicherungsnehmer ist versichert, sondern der Wagen. Wird dieser allerdings ersetzt, ist der Vertrag hinfällig.

Bei anderen Versicherungen ist es ähnlich: Die Wohngebäudeversicherung bleibt beim Haus, die Hausratversicherung beim Hausrat. Bei der Rechtschutzversicherung gelten unterschiedliche Regelungen.

Aufgrund der vielfältigen Regelungen sollte – um spätere Probleme zu vermeiden - immer der Kontakt zu den Versicherungsunternehmen aufgenommen werden.
Autor: nnz

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