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Do, 12:23 Uhr
19.02.2004

nnz-doku: Elementares

Nordhausen (nnz). Der Gemeinde- und Städtebund ist recht visionär. Schon jetzt wendet er sich an den neuen Landtag und die neue Thüringer Landesregierung. Was die kommunalen Politiker von den Landespolitikern fordern, das hat die nnz innerhalb ihrer doku-Reihe zusammengefasst.


Grundsätzliches
Gemäß § 2 Abs. 1 seiner Satzung hat der Gemeinde- und Städtebund Thüringen die Aufgabe, das Recht auf gemeindliche Selbstverwaltung zu wahren und zu stärken. Insbesondere durch die Wahrnehmung seiner in § 127 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) gesetzlich verankerten Beteiligungsrechte im Rahmen des Erlasses von Gesetzen und Rechtsvorschriften setzt er sich für den Schutz der verfassungsmäßigen Rechte der Gemeinden und Städte sowie für die Förderung ihrer allgemeinen Belange ein und unterstützt sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.

Vor diesem Hintergrund vertritt der Gemeinde- und Städtebund Thüringen als kommunaler Spitzenverband im Freistaat Thüringen die Interessen von 877 Gemeinden, 129 Städte und 93 Verwaltungsgemeinschaften. Insgesamt haben sich 99,6 % aller Gemeinden und Städte auf freiwilliger Basis im Gemeinde- und Städtebund Thüringen zusammengeschlossen. Damit werden 99,9 % der Bürgerinnen und Bürger des Freistaates Thüringen in allen kommunalen Belangen durch den Gemeinde- und Städtebund Thüringen vertreten. Im Kreisverband Nordhausen haben sich 36 Kommunen (incl. 3 Verwaltungsgemeinschaften) zur gemeinsamen Interessenvertretung zusammengeschlossen. Sie repräsentieren damit 99,3 % der Einwohner aller Gemeinden und Städte im Landkreis Nordhausen.

In deren Namen wendet sich der Gemeinde- und Städtebund Thüringen an die Damen und Herren Landtagsabgeordneten, die Mitglieder der Thüringer Landesregierung und jetzt insbesondere an die Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl zum 4. Thüringer Landtag im Juni 2004. Es muss ihnen ein besonderes Anliegen sein, die Thüringer Kommunen als optimale Standorte für die Wirtschaft und als lebenswerte Wohnstätten für die Menschen unseres Freistaates zu erhalten und weiter zu entwickeln.

Um diese Ziele verwirklichen zu können, hat der Gemeinde- und Städtebund Thüringen einige grundsätzliche kommunale Anliegen formuliert.

Hier einige wichtige Passagen:

1. Die kommunale Finanzkrise überwinden, das heißt konkret:

- Der Freistaat Thüringen soll sich dafür einsetzen, dass eine Gemeindefinanzreform auf Bundesebene beschlossen wird, die diesen Namen wirklich verdient.

- Der Freistaat Thüringen wird aufgefordert, sich auf Bundesebene für eine Vereinfachung des Steuerrechts in Deutschland einzusetzen.

- Der Freistaat Thüringen wird aufgefordert, ein striktes Konnexitätsprinzip in der Thüringer Verfassung und eine bessere Beteiligung der Kommunen an der Gesetzgebung gesetzlich zu verankern.

- Der kommunale Finanzausgleich bedarf einer Umgestaltung.

- Die zahlreichen Fördertöpfe sind zu verringern, ohne den Gesamtumfang der Förderung einzuschränken; die frei werdenden Mittel sind den Schlüsselzuweisungen und der Investitionspauschale zuzuschlagen, um sofort Aufträge durch die Kommunen auslösen und Arbeitsplätze in Industrie und Handel schaffen bzw. erhalten zu können.

- Der Gemeinde- und Städtebund Thüringen erwartet von der zukünftigen Landesregierung, dass sie sich auf Bundesebene für eine weitere Entlastung im Bereich der Altschulden im Wohnungsbau in den neuen Bundesländern einsetzt.


2. Finanziellen Ausgleich für neue Sozialausgaben schaffen, das heißt konkret:

- Der Freistaat Thüringen wird aufgefordert, die in Art. 30 des Hartz-IV-Gesetzes ausgewiesenen Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen in Höhe von jährlich 176 Mio. Euro zuzüglich der Einsparungen durch die Wohngeldreform in Höhe von 79,8 Mio. Euro mit einem Landesgesetz an die thüringischen Kommunen vollständig durchzureichen.

- Der Freistaat Thüringen wird aufgefordert, sich für ein eigenes Leistungsgesetz des Bundes einzusetzen, das die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen regelt. Bis zu einer bundesgesetzlichen Regelung müssen zusätzliche Landesmittel für den Ausgleich der den Kommunen entstehenden Ausgaben für die Eingliederungshilfe zur Verfügung gestellt werden.


3. Finanzielles Engagement des Landes in der Bildungspolitik ausbauen, das heißt konkret:

- Für Ganztagsangebote an Schulen muss der Freistaat Thüringen sowohl die inhaltliche und pädagogische als auch die finanzielle Verantwortung übernehmen.

- Der durch den Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnik an Schulen notwendige Aufwand für Wartung und Pflege in Höhe von jährlich mindestens 2 Mio. Euro kann nicht allein von den Schulträgern finanziert werden.

- Der Freistaat Thüringen wird aufgefordert, sich zu seiner Verantwortung für die Sozialarbeit an Schulen zu bekennen.


4. Neue Akzente in der Jugendhilfe setzen, das heißt konkret:

- Die Jugendpauschale muss gesetzlich abgesichert werden.

- Das Land muss den Abbau unnötiger Bürokratie und Standards für die Betreuung in Kindertagesstätten fortführen.


5. Europäische Unterstützung für Kommunen weiterhin sichern, das heißt konkret:

- Der Freistaat Thüringen soll sich bei der Bundesregierung und der Europäischen Kommission dafür einsetzen, dass die Ziel-1-Gebietsförderung für den Freistaat Thüringen beibehalten bzw. zumindest eine gleichwertige Übergangsregelung gefunden wird.

- Der Freistaat Thüringen soll sich bei der Europäischen Kommission dafür einsetzen, dass im Rahmen des Subsidiaritätsprinzips die Dienstleistungen der kommunalen Daseinsvorsorge gestärkt und die Gestaltungsfreiheit der Kommunen in diesem Bereich beibehalten werden.


6. Kommunen bei der Modernisierung der Verwaltung unterstützen, das heißt konkret:

- Unterstützung beim Umbau der kommunalen Verwaltungen

- Unterstützung bei der Einführung von e-Government-Lösungen

- Neustrukturierung bzw. flexiblere Einordnung kommunaler Aufgaben


7. Straßenrechtliche Vorschriften novellieren, das heißt konkret:

- Die Beteiligung der Straßenbaulastträger an den Kosten der Straßenoberflächenentwässerung muss im investiven Bereich wie auch an den laufenden Kosten pauschaliert werden.

- Die finanzielle Ausstattung der Kommunen zur Erhaltung des kommunalen Straßennetzes muss verbessert werden.


8. Erfüllung wasserwirtschaftlicher Aufgaben optimieren, das heißt konkret:

- Der Freistaat Thüringen soll seine Verantwortung für die gesamtstaatliche Wasserwirtschaft übernehmen, dies gilt insbesondere für die Gewässerunterhaltung der Gewässer II. Ordnung.

- Alle Deiche an Gewässern erster Ordnung sollen der Unterhaltungspflicht des Freistaates Thüringen zugeordnet werden.

Der Kreisverband Nordhausen beschließt in seiner Sitzung am 18.02.2004 durch einstimmiges Votum vorgenannte Anliegen und erwartet von unseren Landtagskandidaten, sich dazu zu positionieren. Den umfangreichren Forderungskatalog des Landesverbandes mit ausführlichen Erläuterungen können Sie hier abrufen.
Autor: nnz

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