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Do, 11:59 Uhr
19.02.2004

Nah dran und doch weit weg

Nordhausen (nnz). Der Gemeinde- und Städtebund im Landkreis Nordhausen ist eine agile Institution. Dafür sorgt schon deren Vorsitzender Jürgen Hohberg. Damit die nnz-Leser mal einen Einblick bekommen, mit was sich die kommunalen Macher des Landkreises befassen müssen, geben wir Entdecktes gern weiter.


Erst gestern tagten die Vertreter des kommunalen Spitzenverbandes in Nordhausen. Da ging es unter anderem um solche Verständlichen wie den Haushalt des Kreisverbandes, der übrigens einstimmig beschlossen wurde. Vielleicht auch deshalb, weil es keine Erhöhung der Mitgliedsbeiträge geben sollten. Jürgen Hohberg informierte aber auch zum Haushalt der Kreisverwaltung und Karin Spieß, die Kämmerin der Stadt Nordhausen, zum Kreisumlagenstreit.

Das alles kann der Mensch noch verstehen, der nicht in einer kommunalen Verwaltung arbeitet. Jetzt aber geht’s an das Eingemachte, an den real existierenden Job der Bürgermeister und Chefs der Verwaltungsgemeinschaften. Die machen nicht die große Politik, sondern müssen sich zum Beispiel mit der „Zuständigkeitsbeachtung durch das Landratsamt bei erforderlichen Notwasserversorgungsmaßnahmen“ beschäftigen. Darüber hinaus ist gestern im Rathaus der Rolandstadt auch über die Stellung des „KV-NDH zu einer Verordnung zur Änderung der Ersten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung“ beraten worden.
Dass sich die Mitglieder des Gemeinde- und Städtebundes auch noch um den Denkmalschutz oder die „Kostenbeteiligung des Freistaates und des Landkreises Nordhausen bei Vorsorgeimpfungen der Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren“ kümmern müssen, erscheint dann für den Außenstehenden schon fast selbstverständlich.

Was der Außenstehende, also der Bürger haben muß, das ist eine große Portion an Vertrauen in die Bürgermeister und Verwaltungschefs. Er, der Außenstehende, hat sie damit ausgestattet. Er hat sie gewählt. Doch die Materie, in und mit der Jürgen Hohberg und seine Kollegen agieren und regieren müssen, die hat sich mittlerweile weit entfernt vom Bürger. Aber vielleicht kann man das ja künftig durch eine „ordnungsbehördliche Verordnung“ regeln. Doch zum Schluß haben wir noch „Einen“: Die Stadträte von Nordhausen müssen sich nämlich zur Zeit mit der „Dritten Änderungssatzung zur zweiten Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Nordhausen“ beschäftigen. Das klingt doch unheimlich wichtig und imposant. Alles klar – oder?
Autor: nnz

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