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Fr, 17:11 Uhr
01.02.2013

250 müssen weg

Der Gewässerunterhaltungsverband (GUV) Harzvorland fällt derzeit 250 Hybridpappeln am Grenzgraben in Nordhausens Ortsteil Leimbach. Hintergründe wie immer in Ihrer nnz...


In den nächsten Jahren soll als Ersatz und als gewollte Folge der Fällungen ein standortgerechter Ufergehölzsaum entwickelt werden sowohl durch Anpflanzung als auch durch natürliche Sukzession schon vorhanden standorttypische Gehölze. Ziel ist ein stufig aufgebauter Gehölzstreifen aus Schwarzerle, Esche und insbesondere regionale Obstbaumarten.

Standorttypische Ufergehölze erfüllen an den Gewässern wichtige Funktionen: Verkrautungsminderung, Windschutz, Reduzierung von Feststoffeintrag, Habitatgewährung für Fauna und Flora, Landschaftsästhetik und Biotopvernetzung. Die schon vorhandenen standorttypischen Gehölze werden nicht gefällt.

Die zu fällenden Pappeln sind mehr als 70 Jahre alt, haben ihre natürliche Altersgrenze erreicht bzw. überschritten. Aus diesem Grund und dem damit verbundenen ständig steigenden Totholzanteil ist es immer wieder zu Astabbrüchen gekommen. Die Sicherheit für Passanten auf diesem stark genutzten Geländeabschnitt war nicht mehr gegeben. Die Fällungen wurden im Rahmen der Gewässerschau mit dem Ortsbürgermeister Manfred König, dem angrenzenden Landwirtschaftsbetrieb, der Unteren Naturschutzbehörde sowie dem Landwirtschaftsamt Bad Frankenhausen festgelegt.

Aus naturschutzfachlichen Gesichtspunkten gehören im Gegensatz zu der Schwarzpappel, Silberpappel, Grauerle und Esche die an den Gewässern gepflanzten Hybridpappeln nicht zu den einheimischen Gehölzen. Auch unabhängig von der notwendigen Entnahme der Hybridpappeln ist die Zielstellung des Gehölzumbaus die Schaffung und Erhaltung naturnaher Fließgewässer mit stabiler Eigendynamik, welche durch uferbegleitende Gehölzsäume und andere Pflanzengesellschaften in die sie umgebenden Naturräume harmonisch und naturgerecht eingegliedert sind. Grundlage für die genannten Ziele bildet die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) mit den sich daraus ableitenden Gewässerentwicklungsplänen, welche vom GUV „Harzvorland“ erstellt wurden.
Autor: red

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Kommentare
andreas66
01.02.2013, 18:19 Uhr
Also...
es geht doch mit den "Ausgleichspflanzungen". Wie wird das nun mit der Pflegemaßnahme im Gehege seitens der Stadtverwaltung geregelt? Das es geht beweist hiermit der Gewässerunterhaltungsverband. Dies ist doch auch eine Öffentliche Institution.
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