eic kyf msh nnz uhz tv nt
Do, 10:38 Uhr
31.01.2013

Wichtige Versicherungsjahre sammeln

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft- Bahn- See (KBS): Gespräch mit der KBS- Rentenexpertin Anke Will. Hier ihre Tipps für die Leser der Nordthüringer Online-Zeitungen

Im April wird die Mini-Job-Zentrale zehn Jahre alt. Träger ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft- Bahn- See (KBS). Über Neuregelungen und was noch bei sogenannten geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen zu beachten ist, informiert Anke Will, Leiterin des Referates Rentenversicherung der KBS in Kassel.

Frau Will. Seit Januar ist die Verdienstgrenze für die Mini-Jobs um 50 auf 450 Euro angehoben worden. Zugleich sind die geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse nun generell rentenversicherungspflichtig. Was bedeutet das für die bisher abgeschlossenen 400-Euro-Verträge?

Anke Will: Solange das Entgelt die 400-Euro-Grenze nicht überschreitet, bleibt es bei den Regelungen in den zuvor abgeschlossenen Verträgen.

Und wie sieht es aus, wenn man für einen 2013 neu begonnenen Minijob keine Rentenbeiträge zahlen möchte?

Will: Dafür reicht es, beim Arbeitgeber einen schriftlichen Antrag einzureichen.

Wie hoch ist denn der Eigenanteil zur Rentenversicherung, wenn man sich nicht befreien lässt?

Will: Im gewerblichen Bereich zahlt der Arbeitgeber 15 Prozent. Auf die Beschäftigten entfällt die Differenz zum gesetzlichen Beitrag von aktuell 18,9 Prozent - also 3,9 von Hundert. Bei 450 Euro Verdienst sind das 17,55 Euro monatlich. Anders sieht es bei Mini-Jobs in Privathaushalten aus. Da entrichtet der Arbeitgeber nur 5 Prozent. Den Rest muss der Arbeitnehmer beisteuern. Außerdem sollte man möglichst nicht unter die 175 Euro-Verdienst-Grenze rutschen. Denn das ist der Mindestversicherungsbetrag ist, bis zu dem man gegebenenfalls selbst mit dem vollen Beitragssatz aufstocken muss.

Anke Will (Foto: Deutsche Rentenversicherung Knappschaft- Bahn- See ) Anke Will (Foto: Deutsche Rentenversicherung Knappschaft- Bahn- See )

Welchen finanziellen Effekt für die Alterssicherung haben solche eher geringen Summen?

Will: Die Steigerung der Rentenhöhe ist eher geringfügig. Für 2013 erwerben Sie im Westen mit jedem Jahr in einem 450-Euro-Job eine monatliche Rentenanwartschaft von derzeit 4,65 Euro. Lassen Sie sich befreien, ergibt sich über den Pauschalbetrag, den Ihr Arbeitgeber zahlt, eine monatliche Rente von 3,53 Euro.

Diese Summen klingen entbehrlich. Warum sollte ich dann Rentenversicherungsbeiträge bezahlen?

Will: Wer über einen sozialversicherungspflichtigen Hauptberuf bereits rentenversichert ist, kann darauf getrost verzichten. Alle anderen, etwa Hausfrauen, Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Studenten erwerben durch die Aufstockung den vollen Versicherungsschutz mit allen Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung: im speziellen Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente, Reha- Maßnahmen oder die Möglichkeit, einen staatlich geförderten Riester-Vertrag abschließen zu können. Allerdings gibt es auch Konstellationen, in denen sich die Versicherungspflicht nicht lohnt, oder sich sogar negativ auswirkt.

Das heißt, man zahlt die Beiträge und ist nachher der Dumme?

Will: Ja, lassen Sie mich hierzu einige Beispiele auführen: Wenn Sie die Pflichtbeiträge für keinen der genannten Ansprüche benötigen, muss jeder selbst entscheiden, ob sich die Beitragszahlung allein für die Steigerung der Rentenhöhe lohnt.
Für Versicherte, die zukünftig noch eine Berufsunfähigkeitsrente erlangen könnten, birgt ein versicherungspflichtiger Minijob die Gefahr, den Anspruch auf diese zu verlieren.
Auch für Bezieher von Knappschaftsausgleichsleistung oder Anpassungsgeld ist es grundsätzlich empfehlenswert, die Versicherungspflicht abzuwählen.


Was raten Sie denn nun den Mini-Jobbern?

Will: Bei Neuaufnahme eines Minijobs sollten Sie sich dringend über die Auswirkungen in Ihrem persönlichen Fall informieren. Dies gilt auch, bevor Sie auf die Versicherungsfreiheit in einem bereits bestehenden geringfügigen Beschäftigungsverhältnis verzichten, Persönlich beraten lassen kann man sich in allen Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung. Sie erreichen uns auch am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 4800 oder im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de . Darüber hinaus hat die Mini-Job-Zentrale unter 0800 / 6464562 eine Sevicenummer. Weitere Infos auch unter www.minijob-zentrale.de
Autor: khh

Anzeige symplr (6)
Kommentare

Bisher gibt es keine Kommentare.

Kommentare sind zu diesem Artikel nicht möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr (9)
Anzeige symplr (8)