Do, 08:20 Uhr
31.01.2013
Staatsgewalt ausüben
Der Landkreis Nordhausen sucht Bewerber für die Wahl zum Jugendschöffen für die Schöffenamtsperiode 2014 bis 2018. Schöffen sind ehrenamtliche Richter, die gleichberechtigt neben dem Berufsrichter stehen und damit einen Teil der Staatsgewalt ausüben...
Jugendschöffen entscheiden gemeinsam mit dem Berufsrichter über die Schuldfrage und das Strafmaß. Schöffen sollen so ihre Lebens- und Berufserfahrung, ihr vernünftiges Urteil, ihre Menschenkenntnis und Bewertungen in die Entscheidungen der Gerichte einbringen. Wer Jugendschöffe werden möchte, sollte folgende Voraussetzungen mitbringen: die deutsche Staatsangehörigkeit, er oder sie sollte im Landkreis Nordhausen leben, mindestens 25 und höchstens 70 Jahre alt (sein) und in gesundheitlich guter Verfassung sein.
Jugendschöffen sollten außerdem erzieherisch befähigt sein. Ausschlusskriterien für das Schöffenamt sind beispielsweise Vorstrafen. Wer sich für die interessante Tätigkeit als Jugendschöffe bewerben möchte, meldet sich bitte bis zum 30. April beim Landratsamt Nordhausen, Fachbereich Jugend und Soziales, Telefon 03631 911 500.
Autor: redJugendschöffen entscheiden gemeinsam mit dem Berufsrichter über die Schuldfrage und das Strafmaß. Schöffen sollen so ihre Lebens- und Berufserfahrung, ihr vernünftiges Urteil, ihre Menschenkenntnis und Bewertungen in die Entscheidungen der Gerichte einbringen. Wer Jugendschöffe werden möchte, sollte folgende Voraussetzungen mitbringen: die deutsche Staatsangehörigkeit, er oder sie sollte im Landkreis Nordhausen leben, mindestens 25 und höchstens 70 Jahre alt (sein) und in gesundheitlich guter Verfassung sein.
Jugendschöffen sollten außerdem erzieherisch befähigt sein. Ausschlusskriterien für das Schöffenamt sind beispielsweise Vorstrafen. Wer sich für die interessante Tätigkeit als Jugendschöffe bewerben möchte, meldet sich bitte bis zum 30. April beim Landratsamt Nordhausen, Fachbereich Jugend und Soziales, Telefon 03631 911 500.

