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Di, 10:58 Uhr
29.01.2013

Geisterfahrer gestoppt

Gestern Mittag auf der A 38 Richtung Halle: Ein älterer Herr ist mit seinem Pkw Mitsubishi in Nordhausen falsch auf die Autobahn 38 aufgefahren. Was dann passierte, das hat die nnz erfahren. Und wir haben den O-Ton des Lkw-Fahrers...


Ein Pkw-Fahrer und ein Lkw- Fahrer erkannten den entgegenkommenden Pkw rechtzeitig und stoppten den Falschfahrer. Dazu machten sie mit ihren Fahrzeugen kurzerhand die Autobahn "dicht" und bewegten den Mann dazu, sein Fahrzeug zu wenden und in die richtige Richtung weiter zu fahren.

Glücklicherweise kam es bei dieser Aktion zu keinem Unfall. Bei Eintreffen der Polizei hatte der Falschfahrer die Autobahn schon wieder verlassen. Die Identität des Falschfahrers konnte nicht mehr ermittelt werden.

Wie der 56 Jahre Brummi-Fahrer Udo Mende die Situation zwischen den Ausfahrten Nordhausen-West und Großwechsungen erlebte, das hat er nnz im O-Ton berichtet.
Autor: red

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Kommentare
Retupmoc
29.01.2013, 11:32 Uhr
Ich versuch es ein zweites Mal ....
Der LKW - Fahrer hat eine Strafvereitelung begangen. Die Personalien des Geisterfahrers hätten durch die Polizei festgestellt werden müssen. Wenn der Herr beim nächsten Mal wieder falsch auffährt, na ich male mir das lieber nicht aus. Außerdem kann ein LKW-Fahrer nicht einfach mal eine Autobahn absperren. Wo leben wir denn?
h3631
29.01.2013, 14:11 Uhr
@Oberlehrer Retupmoc,ich versuch es zum ersten Mal
Der LKW-Fahrer hat einen wahrscheinlichen Unfall verhindert. Nach Ihrer Meinung hätte die Polizei die Personalien auch nach den wahrscheinlichen Unfall aufnehmen können.Er hat eine Gefahr verhindert.Ist das Strafbar??? Wo leben wir denn?
Wolfi65
29.01.2013, 14:25 Uhr
Immer noch nicht gemerkt?
Der Herr @Retupmoc versucht nur aus seiner dienstlichen Sichtweise, die Lage zu erklären. Er und seine Kollegen haben nun mal das Hoheitliche Recht, den Bürger zu stoppen.
(Mit allen Mitteln) Der LKW Fahrer hat aus seiner persönlichen Sicht alles richtig gemacht. Vorm Gesetz heißt das aber:
Nötigung, gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr und Hindernisbereitung.
So ist das nun mal.
Harzer_Wolf
29.01.2013, 14:34 Uhr
Das sehe ich anders
Das sehe ich aber anders, und bevor solche Äusserungen aufkommen - ich bin nicht bei der Polizei.

Das der LKW - Fahrer den Geisterfahrer stoppt, bis dahin gehe ich noch mit. Zu bedenken wäre allerdings, was gewesen wäre, wenn jemand in den querstehenden LKW gefahren wäre ?

Man kann jedoch in keinem Fall den Geisterfahrer wieder losfahren lassen ohne sich das Kennzeichen zu notieren und das der Polizei mitzuteilen. Das ist schon Begünstigung einer Straftat. Denn wollen wir mal ehrlich sein. Wenn die Polizei den Geisterfahrer schnappen würde, gebe es eine empfindliche Geldstrafe und ein langes Fahrverbot. Und das dieser Täter so davon kommt, ist nicht gut. Sorry @ Wolfi, aber beim nächsten Mal, wenn der Herr wieder falsch auffährt, könnte es Sie treffen, oder eine Familie mit Kindern. Aber so weit denken Sie nicht. Sie können es auch nicht, wenn ich ihre sinnfreien Kommentare hier zugrunde lege.
G. Meskalowski
29.01.2013, 17:10 Uhr
an retupmoc, wolfi65 und harzer_wolf
zitat 1: Der LKW - Fahrer hat eine Strafvereitelung begangen.
zitat 2: Vorm Gesetz heißt das aber:
Nötigung, gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr und Hindernisbereitung.
zitat 3: Das ist schon Begünstigung einer Straftat
nachzulesen bei meinen vorkommentatoren.
und wenn einer von ihnen auf offener strasse beraubt oder verprügelt wird und alle sehen weg, es könnte ja was von zitat 1 - 3 zutreffen, dann schreiben sie auch wieder hier, wieso hat keiner eingegriffen ?
leute, geht's noch ?

giselher meskalowski
Harzer_Wolf
29.01.2013, 17:26 Uhr
Nicht verstanden
@ Meskalowski - zumindest meinen Post haben Sie niht verstanden. Ich habe geschrieben das ich mitgehe das der Geisterfahrer gestoppt wird.

Aber bitte, warum muß man den Täter dann laufen lassen, ohne das Kennzeichen zu notieren. Wo liegt das Problem, das Kennzeichen zu notieren und der Polizei zu sagen? Wenn bei Ihnen die Wohnung ausgeraubt wird und ich komme dazu, lasse ich doch auch nicht den Räuber mit der Beute laufen? Oder wollen Sie das so?
G. Meskalowski
29.01.2013, 18:33 Uhr
an harzer_wolf
es könnte doch sein, das der lkw-fahrer ein ganz klein wenig aufgeregt war und vielleicht auch froh das nichts weiter passiert ist und deshalb kein kennzeichen notiert hat. ich meine, eine autobahn absperren ist ja nicht unbedingt so ganz ohne.

zu ihrem hinweis mit der ausgeraubten wohnung möchte ich nur bemerken, im jahr 2010 hat einer versucht das gesicherte fahrrad meiner frau vom grundstück zu klauen, 3 nachbarn haben hinter dem fenster zugesehen, keiner hat eingegriffen oder die polizei gerufen und das obwohl der der möchtegern dieb so rotzbesoffen war das er kaum stehen konnte.
und damit sind wir wieder da, blos nicht eingreifen, wer weiß was mir daraus entsteht. oder noch anders, tu niemand was gutes, dann widerfährt dir auch nichts böses.

g. meskalowski
Wolfi65
29.01.2013, 23:45 Uhr
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