Ausflug am Taschenberg
Einen "kurzweiligen" Ausflug unternahm gestern ein 46 Jahre alter Nordhäuser. Dabei "traf" er mehrere Fahrzeuge und wir haben die Einzelheiten für Sie...
Es war kurz vor 20 Uhr, da wollte der Mann mit seinem Ford in der Blödaustraße losfahren. Blöd nur, dass er vergessen hatte, das Fahrzeug von dessen Schneehaube zu befreien. Also fuhr er erst einmal auf den Taschenberg. Dort musste er sich orientieren und krachte gegen einen Mast auf der gegenüberliegenden Straßenseite.
Wie oft sich der Ford gedreht hat, ist nicht mehr zu belegen, jedenfalls setzte der Mann seine Fahrt in Richtung Hallesche Straße fort. Dabei standen ihm an der Straßenseite ein Pkw und ein Transporter "derart böswillig im Weg", dass er beiden Fahrzeugen einen Stoß versetzte.
Dieses merkwürdige Fahrverhalten hatten mittlerweile Zeugen beobachtet und die Polizei informiert. Die eingesetzten Beamten entdeckten schließlich den Ford, wie er wieder in Blödaustraße einbog. Dort konnte der Mann endlich "aus Auto und Verkehr" gezogen werden. Es folgte das übliche Prozedere: Anzeigenaufnahme, Blutentnahme im Südharz Klinikum und Führerscheinentzug. Ach ja: Vergessen hätten wir beinahe einen interessanten Wert. Der 46jährige hatte 2,36 Promille Alkohol im Blut.
Autor: red
Kommentare
Wolfi65
23.01.2013, 08:28 Uhr
Frostschutz im Blut
Man sollte sich bei den Temperaturen nicht wegen so geringen Ethanolwerten aufregen.
Der Mann wollte nicht erfrieren und deswegen hat er vorgesorgt. Die kleinen Rempler zahlt die Versicherung.
Rainer Zufall
23.01.2013, 09:05 Uhr
Schlechter Witz
Das hört sich wie ein schlechter Witz an. Unfassbar...
Retupmoc
23.01.2013, 09:10 Uhr
Promille
Bei dieser Promillezahl gehört der Führerschein lebenslänglich weg.
Wolfi65
23.01.2013, 10:32 Uhr
Ich würde auch...
die Höchststrafe fordern.
Wer betrunken Auto fährt muss an Ort und Stelle abgeurteilt werden.
Ist schon klar, liebe Kommentatoren.
Wer einmal einen Fehler mach...
Harzer_Wolf
23.01.2013, 11:33 Uhr
Kluge Reden
Ich möchte Ihren Kommentar lesen, wenn der Herr ihr Kind dabei tot gefahren hat. Da wäre ich gespannt, ob Sie auch auf Freispruch plädieren. Und glauben Sie wirklich, das jemand, der mit 2,36 Promill ins Auto steigt, geistig in der Lage ist ein Kraftfahrzeug zu handhaben? Unabhängig davon, das die Vermutung nahe liegt, das dies keine Einmalígkeit war.
Paulinchen
23.01.2013, 11:54 Uhr
Das fehlt bei uns!
Das Auto als Tatwerkzeug für eine damit begangene Straftat entschädigungslos einziehen. Das Auto, bzw. was davon noch übrig blieb, versteigern und den Erlös an die Geschädigten als Aufwandsentschädigung zu gleichen Teilen auszahlen. Darüber hinaus, den Führerschein auf Dauer entziehen.
Damit er künftig weniger Geld für Alkohol zur Verfügung hat, sollte man ihm monatlich einen Geldbetrag pfänden (auch bei Sozialhilfe und Hartz IV Zuwendungen), damit er ewig daran denkt, was er unter Alkoholeinwirkung für eine vorsätzliche Straftat begangen hat. Nicht auszudenken, wenn dabei Unschuldige verletzt, oder gar um Leben gekommen wären.
Diese Vorgehensweise sollte künftig aber auch bei vergleichbaren Straftaten angewandt werden. Eben so als Abschreckung, um derartige Verhaltensweisen vielleicht künftig einzudämmen.
Wolfi65
23.01.2013, 17:14 Uhr
Also nach Führerscheinentzug rechtlos
Also ist der Täter für immer erledigt.
Auto weg und kein Geld mehr für ein vernüftiges Dasein.
Da würde ich dem Menschen raten, das Land zu verlassen, da er ja sowieso nicht mehr auf die Beine kommt.
Vielleicht noch in den Steinbruch, oder wie?
@Paulinchen
Noch!!!! ist das hier ein Rechtstaat.
TeeEff
23.01.2013, 20:35 Uhr
Missverstandener Frostschutzeinsatz
Klingt zumindest so.
Aber die hier genannten Strafforderungen sind echt bisschen überzogen - allein wenn man weiß das heute jemand, der ein inzwischen 19 jähriges Mädchen von 2005 bis 2011 sich als Sklavin (!!!) gehalten hat, man nur 2 Jahre bekam, in unserem schönen Land.
Janko
24.01.2013, 00:25 Uhr
wolfi65:
bitte versuchen Sie doch objektiv zu sein, und nicht aufgrund persönlicher erfahrungen mit führerscheinentzug aufgrund alkoholprobleme das thema mit gewissen scheuklappen zu sehen. dass jemand, der mehrere umdrehungen mit seinem fahrzeug hinlegt, weiterfährt, weitere fahrzeuge rammt und immer noch weiterfährt: das kann doch nicht mit "es darf jeder mal etwas über den durst trinken" entschuldigt werden? was sind denn das für zustände?
Wolfi65
24.01.2013, 07:48 Uhr
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Retupmoc
24.01.2013, 08:13 Uhr
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Paulinchen
24.01.2013, 11:00 Uhr
Wolfi 65:
Tatsache ist doch wohl, dass unser Rechtsstaat zwischen Fahrlässigkeit und Vorsatz einen strafrechtlichen Unterschied macht. Wer unter Vorsatz und das ist nun mal fahren unter Alkohol und Betäubungsmitteln und hat in diesem Rauschzustand einen Menschen das Leben genommen und IHNEN den/die/das Liebste, hat er in Ihren Augen dann NUR einen Fakt geschaffen?
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