Di, 09:31 Uhr
08.01.2013
"Sobald das Geld im Kasten klingt,....
….die Seele aus dem Fegfeuer springt", soll auf den Ablassprediger Johann Tetzel (1455-1519) zurückgehen, der für die katholische Kirche einen Ablasshandel betrieb, bei dem durch Zahlen von Geldbußen Sünden erlassen wurden. Eine Leserzuschrift von Jürgen Wiethoff...
Moderner Ablasshandel geht anders und mit den technischen Segnungen der Neuzeit sehr viel effizienter und den Kirchen ferner, als zu Tetzels und Luthers Zeiten.
Immer, wenn auf unseren Straßen ein schlimmer Unfall wie z.B. am 15.11.2012 auf der A38 passiert, werden die darüber auch in der nnz Diskutierenden laut in der Forderung nach mehr Reglementierungen und Sanktionen für Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO). Gerade aber auch dieser Unfall hat gezeigt, dass er mit noch so massiv kontrollierten Geschwindigkeitsbeschränkungen nicht zu vermeiden gewesen wäre, wohl aber mit der Anwendung des gesunden Menschenverstandes. Vor Inbetriebnahme des Motors Gehirn einschalten hilft immer.
Ausgeschilderte Geschwindigkeitsbeschränkungen bewirken in vielen Fällen keine Erhöhung der Verkehrssicherheit. Im Gegenteil: Sie dienen dem Kraftfahrer als Ausrede für Verstöße gegen die §§ 1 bis 3 der Straßenverkehrsordnung.
Werden zum Beispiel vor Kindergarten und Schulen 30 km/h Höchstgeschwindigkeit angeordnet, erfassen die eventuell installierten Messgeräte nur Verstöße gegen diese Geschwindigkeitsbeschränkung. Sie tun das auch zu einer Zeit, wo bei gut einsehbarer Straße ohne einen einzigen Verstoß gegen die o. g. Paragrafen der StVO mit 50 km/h gefahren werden könnte und füllen so nur den leeren Geldbeutel des Staates. Sie erfassen nicht die Gefährdung von Kindern durch sich vorbildlich an die vorgeschriebene Geschwindigkeit haltende Kraftfahrer.
Merke: Die Schmerzen eines mit 30 km/h angefahrenen Kindes sind meist nicht kleiner als bei 50 km/h. Merke weiter: Sieht man nicht nur an solchen Stellen Kinder, die sich auch nur im geringsten auffällig verhalten, muss man auch zum Anhalten bereit sein und zwar auch ohne Geschwindigkeitsbeschränkung, sonst verstößt man mindestens gegen §1 StVO. Das Gleiche ist bei Blitzeis notwendig. Beides bedingt einen deutlich ausgeschilderten Hinweis auf die entsprechenden Gefahrenstellen und kein rundes Verkehrsschild mit irgend einer Zahl darin.
Bei Eis auf der Fahrbahn und anderen extremen Naturereignissen hilft nur eins: Anhalten, am besten auf Parkplätzen und Nebenstraßen. Dieses muss auch in die Köpfe der Berufskraftfahrer und vor allem Ihrer Chefs. Zuverlässigkeit im Ankommen muss unter Berücksichtigung aller Umstände vor Termintreue stehen.
Um es für den privaten Bereich deutlich zu machen ein drastisches Beispiel: Auch wenn die Beerdigung des Erbonkels sich beim besten Willen nicht verschieben lässt, ist es besser, zu spät als gleich neben ihn zu kommen.
Geschwindigkeitsbeschränkungen an Stellen, wo sich alkoholisierte oder zugedröhnte Verkehrsteilnehmer tot gefahren haben, wirken wie Denkmale an diese Straftäter. Ein Denkmal, dass die vielen verantwortungsbewussten Verkehrsteilnehmer, die täglich diese Stelle unfallfrei passieren, sinnlos behindert, aber den nächsten Unfall irgendwelcher Vollidioten an dieser Stelle nicht verhindert, weil diese in ihrem Rausch auch das Schild nicht mehr beachten oder gar nicht sehen.
Wer sich in den Straßenverkehr begibt (selbstverständlich auch als Fußgänger oder Radfahrer), trägt immer auch Verantwortung für das Leben und die Gesundheit anderer Menschen. Verantwortungslosigkeit hierbei mit Geldbußen zu bestrafen, ist das falsche Signal. Wer es sich leisten kann, fährt gerade so viel zu schnell, dass es noch keine Punkte gibt. Wer es sich leisten kann, parkt nicht mal nur gedankenlos im Parkverbot, sondern weil man es sich ja leisten kann und es so schön bequem ist. Wer es sich leisten kann, gibt sein beschädigtes Fahrzeug zum Autohändler zurück und kauft sich ein Neues. Den Schaden des Unfallgegners reguliert ja die Versicherung – meist mehr schlecht als recht. Das ist er, der moderne Ablasshandel mit Hilfe des Gesetzgebers.
Sinnvoll ist, Verstöße gegen die StVO nicht mehr mit Geldbußen zu ahnden, sondern das Punktesystem im Verkehrszentralregister zu erweitern. Ab einem bestimmten Punktestand gibt es Fahrverbote. 1 bis 2 Wochen können auch beruflich auf ein Kfz angewiesene Menschen mit der Verschiebung ihres Jahresurlaubs ausgleichen. Was darüber hinaus geht, ist dann eine deutlich fühlbare Strafe, die sich einzuhandeln ein Jeder, unabhängig von seiner sozialen Stellung, täglich überlegen muss. Mit allen Konsequenzen. Verkehrsverstöße müssen einfach unbezahlbar - aber hart bestraft - werden.
PS: Der Verfasser ist in (leider schon) 52 Jahren mit Führerschein etwa 2 Mio. Kilometer dienstlich und privat mit verschiedenen Kraftfahrzeugtypen als Fahrer unterwegs gewesen. Er hatte noch nie einen selbst verschuldeten Verkehrsunfall und einen Punkt in Flensburg.
Er hat in den letzten 22 Jahren dreimal bezahlt. Zuletzt vor einem halben Jahr für 56 km/h auf einer dreispurigen Straße in dichtem Kolonnenverkehr in Berlin. Ende der neunziger Jahre mal für 112 statt 100 km/h auf einer 4-spurigen Landstraße und einmal hat er die Kehrzeiten vor der eigenen Haustür im wahrsten Sinne des Wortes verschlafen.
Jürgen Wiethoff
Autor: redModerner Ablasshandel geht anders und mit den technischen Segnungen der Neuzeit sehr viel effizienter und den Kirchen ferner, als zu Tetzels und Luthers Zeiten.
Immer, wenn auf unseren Straßen ein schlimmer Unfall wie z.B. am 15.11.2012 auf der A38 passiert, werden die darüber auch in der nnz Diskutierenden laut in der Forderung nach mehr Reglementierungen und Sanktionen für Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO). Gerade aber auch dieser Unfall hat gezeigt, dass er mit noch so massiv kontrollierten Geschwindigkeitsbeschränkungen nicht zu vermeiden gewesen wäre, wohl aber mit der Anwendung des gesunden Menschenverstandes. Vor Inbetriebnahme des Motors Gehirn einschalten hilft immer.
Ausgeschilderte Geschwindigkeitsbeschränkungen bewirken in vielen Fällen keine Erhöhung der Verkehrssicherheit. Im Gegenteil: Sie dienen dem Kraftfahrer als Ausrede für Verstöße gegen die §§ 1 bis 3 der Straßenverkehrsordnung.
Werden zum Beispiel vor Kindergarten und Schulen 30 km/h Höchstgeschwindigkeit angeordnet, erfassen die eventuell installierten Messgeräte nur Verstöße gegen diese Geschwindigkeitsbeschränkung. Sie tun das auch zu einer Zeit, wo bei gut einsehbarer Straße ohne einen einzigen Verstoß gegen die o. g. Paragrafen der StVO mit 50 km/h gefahren werden könnte und füllen so nur den leeren Geldbeutel des Staates. Sie erfassen nicht die Gefährdung von Kindern durch sich vorbildlich an die vorgeschriebene Geschwindigkeit haltende Kraftfahrer.
Merke: Die Schmerzen eines mit 30 km/h angefahrenen Kindes sind meist nicht kleiner als bei 50 km/h. Merke weiter: Sieht man nicht nur an solchen Stellen Kinder, die sich auch nur im geringsten auffällig verhalten, muss man auch zum Anhalten bereit sein und zwar auch ohne Geschwindigkeitsbeschränkung, sonst verstößt man mindestens gegen §1 StVO. Das Gleiche ist bei Blitzeis notwendig. Beides bedingt einen deutlich ausgeschilderten Hinweis auf die entsprechenden Gefahrenstellen und kein rundes Verkehrsschild mit irgend einer Zahl darin.
Bei Eis auf der Fahrbahn und anderen extremen Naturereignissen hilft nur eins: Anhalten, am besten auf Parkplätzen und Nebenstraßen. Dieses muss auch in die Köpfe der Berufskraftfahrer und vor allem Ihrer Chefs. Zuverlässigkeit im Ankommen muss unter Berücksichtigung aller Umstände vor Termintreue stehen.
Um es für den privaten Bereich deutlich zu machen ein drastisches Beispiel: Auch wenn die Beerdigung des Erbonkels sich beim besten Willen nicht verschieben lässt, ist es besser, zu spät als gleich neben ihn zu kommen.
Geschwindigkeitsbeschränkungen an Stellen, wo sich alkoholisierte oder zugedröhnte Verkehrsteilnehmer tot gefahren haben, wirken wie Denkmale an diese Straftäter. Ein Denkmal, dass die vielen verantwortungsbewussten Verkehrsteilnehmer, die täglich diese Stelle unfallfrei passieren, sinnlos behindert, aber den nächsten Unfall irgendwelcher Vollidioten an dieser Stelle nicht verhindert, weil diese in ihrem Rausch auch das Schild nicht mehr beachten oder gar nicht sehen.
Wer sich in den Straßenverkehr begibt (selbstverständlich auch als Fußgänger oder Radfahrer), trägt immer auch Verantwortung für das Leben und die Gesundheit anderer Menschen. Verantwortungslosigkeit hierbei mit Geldbußen zu bestrafen, ist das falsche Signal. Wer es sich leisten kann, fährt gerade so viel zu schnell, dass es noch keine Punkte gibt. Wer es sich leisten kann, parkt nicht mal nur gedankenlos im Parkverbot, sondern weil man es sich ja leisten kann und es so schön bequem ist. Wer es sich leisten kann, gibt sein beschädigtes Fahrzeug zum Autohändler zurück und kauft sich ein Neues. Den Schaden des Unfallgegners reguliert ja die Versicherung – meist mehr schlecht als recht. Das ist er, der moderne Ablasshandel mit Hilfe des Gesetzgebers.
Sinnvoll ist, Verstöße gegen die StVO nicht mehr mit Geldbußen zu ahnden, sondern das Punktesystem im Verkehrszentralregister zu erweitern. Ab einem bestimmten Punktestand gibt es Fahrverbote. 1 bis 2 Wochen können auch beruflich auf ein Kfz angewiesene Menschen mit der Verschiebung ihres Jahresurlaubs ausgleichen. Was darüber hinaus geht, ist dann eine deutlich fühlbare Strafe, die sich einzuhandeln ein Jeder, unabhängig von seiner sozialen Stellung, täglich überlegen muss. Mit allen Konsequenzen. Verkehrsverstöße müssen einfach unbezahlbar - aber hart bestraft - werden.
PS: Der Verfasser ist in (leider schon) 52 Jahren mit Führerschein etwa 2 Mio. Kilometer dienstlich und privat mit verschiedenen Kraftfahrzeugtypen als Fahrer unterwegs gewesen. Er hatte noch nie einen selbst verschuldeten Verkehrsunfall und einen Punkt in Flensburg.
Er hat in den letzten 22 Jahren dreimal bezahlt. Zuletzt vor einem halben Jahr für 56 km/h auf einer dreispurigen Straße in dichtem Kolonnenverkehr in Berlin. Ende der neunziger Jahre mal für 112 statt 100 km/h auf einer 4-spurigen Landstraße und einmal hat er die Kehrzeiten vor der eigenen Haustür im wahrsten Sinne des Wortes verschlafen.
Jürgen Wiethoff
Anmerkung der Redaktion:
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
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