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Mi, 15:15 Uhr
21.01.2004

Skandalös

Nordhausen (nnz). Wieder einmal können sich die Abgeordneten des Thüringer Landtages zurücklehnen. Ihre Diätenerhöhung ist durch. Nicht so lustig findet das hingegen der Bund der Steuerzahler...


„Es ist ein Skandal, jetzt die Grund- und Aufwandsentschädigungen der Landtagsabgeordneten zu erhöhen, zu einem Zeitpunkt, in dem die Rentner netto weniger Geld im Portemonnaie haben und den Arbeitnehmern die Werbungskosten gekürzt werden“, so die Vorstandsvorsitzende des Bundes der Steuerzahler Thüringen, Dr. Elfi Gründig, zur jüngsten Diätenerhöhung. Bittere Pillen, die die Bürger schlucken müssen, während die drei Komponenten der steuerfreien Aufwandsentschädigung der Abgeordneten munter weiter steigen.

Bei Steuerzahlern lag die jährliche Werbungskostenpauschale seit 1990 unverändert bei 1.022,58 € (2.000 DM) und wurde erst mit der Euro-Umstellung in 2002 auf 1.044 € geringfügig erhöht. Ab diesem Jahr wurde der Betrag auf 920 € gekürzt. Alles was an Aufwendungen über den Pauschbetrag hinausgeht, müssen die Bürger zudem peinlichst genau gegenüber dem Finanzamt nachweisen. Bei Abgeordneten steigen hingegen die pauschalen Aufwandsentschädigungen jährlich automatisch, ohne dass hierfür bislang ein Nachweis erbracht werden müsse, kritisierte Gründig die Indexregelung. Für die Parlamentarier ergibt sich nunmehr eine steuerfreie Aufwandsentschädigung von monatlich 1.394,07 € für allgemeine Kosten (1.062,14 €) und Mehraufwendungen am Landtagssitz (331,93 €).

Hinzu kommt die nach Entfernung gestaffelte monatliche Pauschale für Fahrten zum Sitz des Landtags, die zwischen 199,15 € und 829,80 € abgestuft ist. Diese, wie auch die anderen Aufwandsentschädigungen, stiegen um 1,2 % gemäß der Preisentwicklung. Der gemeine Steuerzahler hat ab 1. Januar 2004 jedoch mit weiteren Einschränkungen zu kämpfen. So wurde die Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte auf einen einheitlichen Satz von 30 Cent/km abgesenkt. Bislang lag der Satz bei 0,36 € für die ersten 10 Kilometer und 0,40 € für die darüber hinausgehende Strecke.

Mit der vorgenommenen Anpassung stieg die Grundentschädigung um 2,2 Prozent auf nunmehr 4.413,34 € pro Monat rückwirkend zum 01.11.2003 an.
Autor: nnz

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