Mi, 11:17 Uhr
21.01.2004
Nicht hetzen bei Vorschlägen
Nordhausen (nnz). Die Wahlen in diesem Jahr bestehen nicht nur aus Wahlkampf. Vor den Erfolgen oder den Niederlagen steht die Bürokratie und die muß exakt beachtet werden...
Der Kreiswahlleiter des Landkreises Nordhausen, Matthias Jendricke, fordert die Parteien und Wahlberechtigten zur Einreichung ihrer Wahlvorschläge für die Wahl zum 4. Thüringer Landtag auf. Der Landkreis Nordhausen teilt sich zur Landtagswahl in zwei Wahlkreise auf. Sowohl im Wahlkreis 3 (Landkreis außer der Stadt Nordhausen) als auch im Wahlkreis 4 (Stadt Nordhausen) können sich Direktkandidaten für die Landtagswahl aufstellen lassen. Die Wahlen der Bewerber sind seit dem 1. Januar 2003 möglich. Die Wahlkreisvorschläge müssen spätestens bis zum 08. April 2004 bis 18.00 Uhr schriftlich im Kreiswahlbüro, Grimmelallee 23, eingegangen sein.
Parteien, die im Deutschen Bundestag oder Landtag seit der letzter Wahl nicht aufgrund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen vertreten waren, müssen ihre Wahlkreisvorschläge mit mindestens 250 Unterstützungsunterschriften belegen. Die gleiche Anzahl Unterschriften sind erforderlich, wenn andere Wahlkreisvorschläge eingereicht werden. Die für die Unterschriften erforderlichen Formblätter werden vom Kreiswahlleiter kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Dem Wahlkreisvorschlag sind darüber hinaus die nach der Thüringer Landeswahlordnung vorgeschriebenen Anlagen beizufügen. Die Vordrucke für den Wahlkreisvorschlag und die Anlagen sind ebenfalls beim Kreiswahlleiter kostenfrei erhältlich. Bei Anforderung der Unterlagen und Angabe einer E-Mail-Adresse können diese auf Wunsch auch per E-Mail zugesendet werden.
Jendricke weist in diesem Zusammenhang auf die Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Nordhausen vom 21.01.2004 hin, erhältlich in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Grimmelallee 23, in dem alle zur Einreichung der Wahlkreisvorschläge wichtigen Informationen ausführlich beschrieben sind.
Autor: nnzDer Kreiswahlleiter des Landkreises Nordhausen, Matthias Jendricke, fordert die Parteien und Wahlberechtigten zur Einreichung ihrer Wahlvorschläge für die Wahl zum 4. Thüringer Landtag auf. Der Landkreis Nordhausen teilt sich zur Landtagswahl in zwei Wahlkreise auf. Sowohl im Wahlkreis 3 (Landkreis außer der Stadt Nordhausen) als auch im Wahlkreis 4 (Stadt Nordhausen) können sich Direktkandidaten für die Landtagswahl aufstellen lassen. Die Wahlen der Bewerber sind seit dem 1. Januar 2003 möglich. Die Wahlkreisvorschläge müssen spätestens bis zum 08. April 2004 bis 18.00 Uhr schriftlich im Kreiswahlbüro, Grimmelallee 23, eingegangen sein.
Parteien, die im Deutschen Bundestag oder Landtag seit der letzter Wahl nicht aufgrund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen vertreten waren, müssen ihre Wahlkreisvorschläge mit mindestens 250 Unterstützungsunterschriften belegen. Die gleiche Anzahl Unterschriften sind erforderlich, wenn andere Wahlkreisvorschläge eingereicht werden. Die für die Unterschriften erforderlichen Formblätter werden vom Kreiswahlleiter kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Dem Wahlkreisvorschlag sind darüber hinaus die nach der Thüringer Landeswahlordnung vorgeschriebenen Anlagen beizufügen. Die Vordrucke für den Wahlkreisvorschlag und die Anlagen sind ebenfalls beim Kreiswahlleiter kostenfrei erhältlich. Bei Anforderung der Unterlagen und Angabe einer E-Mail-Adresse können diese auf Wunsch auch per E-Mail zugesendet werden.
Jendricke weist in diesem Zusammenhang auf die Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Nordhausen vom 21.01.2004 hin, erhältlich in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Grimmelallee 23, in dem alle zur Einreichung der Wahlkreisvorschläge wichtigen Informationen ausführlich beschrieben sind.


