Do, 14:58 Uhr
18.10.2012
Rechtzeitig auf Winterreifen umrüsten
Der goldene Oktober verleitet einige Autofahrer, mit dem Winterreifenwechsel noch zu warten. Allerdings kann bereits im Herbst der Winter auch in den Niederungen vorbeischneien, Reifglätte in den Morgenstunden ist da keine Seltenheit. Auf derartige Wetterkapriolen sollten Autofahrer in jedem Fall gefasst sein. Der TÜV Thüringen rät daher frühzeitig, auf Winterreifen umzusatteln...
Jedes Jahr aufs Neue beginnt die Diskussion über die situationsbedingte Winterreifenpflicht. Viele Autofahrer sind verunsichert und stehen vor der Frage: Brauche ich Winterreifen oder genügen Ganzjahresreifen?
Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte hat der Gesetzgeber im Paragraph 2, Absatz 3a der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt, dass Kraftfahrzeuge nur mit Reifen gefahren werden dürfen, die eine entsprechende Kennzeichnung als M+S-Reifen verfügen beziehungsweise auf denen das Bergpiktogramm mit Schneeflocke abgebildet ist. Für das Fahren mit Sommerreifen bei den genannten Einschränkungen kann laut Bußgeldkatalog eine Strafe von 40 Euro verhängt werden, findet dadurch eine Behinderung des Verkehrs statt, sogar von 80 Euro sowie einen Punkt in Flensburg.
Der Gesetzgeber nimmt den Fahrzeugführer in die Verantwortung. Er muss die Ausrüstung seines Fahrzeugs an die Wetterverhältnisse anpassen. Wer weiß, dass er in die Berge fährt, muss im Spätherbst und Winter mit Schneeglätte auf den Straßen rechnen und hat somit für eine geeignete Bereifung an seinem Fahrzeug Sorge zu tragen. Ganzjahresreifen haben gegenüber Winterreifen bei Schnee schlechtere Fahreigenschaften. Achmed Leser vom TÜV Thüringen empfiehlt Autofahrern, in der kalten Jahreszeit in jedem Fall auf Winterreifen umzurüsten.
Bereits bei Temperaturen unter sieben Grad Celsius können Sommer- gegenüber Winterreifen einen längeren Bremsweg aufweisen. Auf glatter Fahrbahn könnten das am Ende die entscheidenden Zentimeter sein, die über Unfall oder sicheres Anhalten entscheiden, so Leser. Der Unfallexperte rät: Die Mindestprofiltiefe sollte vier Millimeter betragen, auch wenn nur 1,6 Millimeter gesetzlich vorgeschrieben sind. Außerdem sollten Winterreifen - genauso wie Sommerreifen - spätestens nach sechs bis acht Jahren ausgetauscht werden.
Autor: redJedes Jahr aufs Neue beginnt die Diskussion über die situationsbedingte Winterreifenpflicht. Viele Autofahrer sind verunsichert und stehen vor der Frage: Brauche ich Winterreifen oder genügen Ganzjahresreifen?
Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte hat der Gesetzgeber im Paragraph 2, Absatz 3a der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt, dass Kraftfahrzeuge nur mit Reifen gefahren werden dürfen, die eine entsprechende Kennzeichnung als M+S-Reifen verfügen beziehungsweise auf denen das Bergpiktogramm mit Schneeflocke abgebildet ist. Für das Fahren mit Sommerreifen bei den genannten Einschränkungen kann laut Bußgeldkatalog eine Strafe von 40 Euro verhängt werden, findet dadurch eine Behinderung des Verkehrs statt, sogar von 80 Euro sowie einen Punkt in Flensburg.
Der Gesetzgeber nimmt den Fahrzeugführer in die Verantwortung. Er muss die Ausrüstung seines Fahrzeugs an die Wetterverhältnisse anpassen. Wer weiß, dass er in die Berge fährt, muss im Spätherbst und Winter mit Schneeglätte auf den Straßen rechnen und hat somit für eine geeignete Bereifung an seinem Fahrzeug Sorge zu tragen. Ganzjahresreifen haben gegenüber Winterreifen bei Schnee schlechtere Fahreigenschaften. Achmed Leser vom TÜV Thüringen empfiehlt Autofahrern, in der kalten Jahreszeit in jedem Fall auf Winterreifen umzurüsten.
Bereits bei Temperaturen unter sieben Grad Celsius können Sommer- gegenüber Winterreifen einen längeren Bremsweg aufweisen. Auf glatter Fahrbahn könnten das am Ende die entscheidenden Zentimeter sein, die über Unfall oder sicheres Anhalten entscheiden, so Leser. Der Unfallexperte rät: Die Mindestprofiltiefe sollte vier Millimeter betragen, auch wenn nur 1,6 Millimeter gesetzlich vorgeschrieben sind. Außerdem sollten Winterreifen - genauso wie Sommerreifen - spätestens nach sechs bis acht Jahren ausgetauscht werden.


