Mo, 08:40 Uhr
15.10.2012
Die "Neue" für Beiträge
Als neue Mitarbeiterin berät ab sofort Maria Eisenkrätzer rund um das Thema Herstellungsbeiträge. Die junge Frau kennt sich nicht nur mit Beiträgen, sondern auch mit den jeweiligen Satzungen aus...
Maira Eisenkrätzer (Foto: Dorit Steinecke)
Bei der Erschließung von Grundstücken mit Schmutzwasserkanalisation und Anbindung an eine zentrale Kläranlage ist in Nordhausen und in der Gemeinde Hohenstein von den Grundstückseigentümern ein Herstellungsbeitrag zu entrichten. Die Berechnung erfolgt auf Grundlage der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Nordhausen, so Eisenkrätzer.
Die Höhe des Beitrages hängt von der Grundstücksfläche und dem Maß der Bebauung des einzelnen Grundstückes ab. Auch wird unterschieden, ob ein Grundstück durch einen Schmutz- als auch durch einen Niederschlagswasserkanal erschlossen ist oder nur die Möglichkeit des Anschlusses an eine Schmutzwasserkanalisation besteht.
Wir versenden an jeden betroffenen Grundstückseigentümer etwa drei Monate vor Erlass eines Beitragsbescheides eine Vorankündigung. So haben die Bürger die Gelegenheit, sich auf die Forderung finanziell einzustellen und können die ermittelten Veranlagungsgrundlagen auf ihre Richtigkeit prüfen. Wer diesen Betrag nicht auf einmal zahlen kann, kann eine Ratenzahlung beim Stadtentwässerungsbetrieb beantragen, teilte Maria Eisenkrätzer mit.
Informationen und Auskünfte erhalten interessierte Bürger unter 03631 639-340.
Autor: nnz
Maira Eisenkrätzer (Foto: Dorit Steinecke)
Bei der Erschließung von Grundstücken mit Schmutzwasserkanalisation und Anbindung an eine zentrale Kläranlage ist in Nordhausen und in der Gemeinde Hohenstein von den Grundstückseigentümern ein Herstellungsbeitrag zu entrichten. Die Berechnung erfolgt auf Grundlage der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Nordhausen, so Eisenkrätzer.Die Höhe des Beitrages hängt von der Grundstücksfläche und dem Maß der Bebauung des einzelnen Grundstückes ab. Auch wird unterschieden, ob ein Grundstück durch einen Schmutz- als auch durch einen Niederschlagswasserkanal erschlossen ist oder nur die Möglichkeit des Anschlusses an eine Schmutzwasserkanalisation besteht.
Wir versenden an jeden betroffenen Grundstückseigentümer etwa drei Monate vor Erlass eines Beitragsbescheides eine Vorankündigung. So haben die Bürger die Gelegenheit, sich auf die Forderung finanziell einzustellen und können die ermittelten Veranlagungsgrundlagen auf ihre Richtigkeit prüfen. Wer diesen Betrag nicht auf einmal zahlen kann, kann eine Ratenzahlung beim Stadtentwässerungsbetrieb beantragen, teilte Maria Eisenkrätzer mit.
Informationen und Auskünfte erhalten interessierte Bürger unter 03631 639-340.


