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Do, 12:48 Uhr
08.01.2004

Nach Unfällen auch an Fiskus denken

Nordhausen (nnz). Schnee und Glatteis hatten leider für manchen Autofahrer in Thüringen auch negative Folgen. Bei dem Ärger über Rutschpartien und Auffahrunfälle sollten alle diejenigen, die mit dem eigenen Auto zur Arbeit fahren, die steuerliche Seite nicht aus den Augen verlieren. Hier Tipps vom Bund der Steuerzahler Thüringens.


Unter bestimmten Voraussetzungen lassen sich Steuern sparen. Darauf weist der Bund der Steuerzahler (BdSt) Thüringen hin. Soweit die Unfallkosten nicht durch den Arbeitgeber, durch den Schädiger oder durch die Haftpflicht- und Kaskoversicherungen ersetzt werden, können die entstandenen Aufwendungen grundsätzlich als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Steuerlich absetzbar sind auch Schadensersatzleistungen, die selbst erbracht werden, um nicht den eigenen Schadensfreiheitsrabatt bei der Versicherung zu verlieren. Ebenso kann eine Wertminderung steuerlich geltend gemacht werden, wenn der auf dem Arbeitsweg erlittene Schaden am Auto nicht repariert wird.

Wichtig ist, so der Bund der Steuerzahler, dass dem Finanzamt gegenüber der berufliche Zusammenhang der Fahrt begründet werden muss. Auch sollten alle Belege für die Reparatur aufbewahrt und bei der Einkommensteuererklärung eingereicht werden, rät der BdSt.
Autor: nnz

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