Fr, 11:03 Uhr
02.01.2004
Die SPD will aufgeklärt werden
Nordhausen (nnz). Es geht um den Gipsabbau am Winkelberg. Der ist höchst umstritten und schon in den kommenden Wochen könnte es in der Rüdisgdorfer Schweiz losgehen. Die SPD will jetzt wissen, wie der Stand der Verfahren ist?
Mittels einer kleinen Anfrage an die Landesregierung fordert Dagmar Becker, die umweltpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, zum Stand des Genehmigungsverfahrens für den umstrittenen Gipsabbau im Bereich des Winkelberges im Naturschutzgebiet Rüdigsdorfer Schweiz bei Nordhausen zu berichten. Dies soll Aufschluss geben über einen möglicherweise in den nächsten Wochen drohenden Abbaubeginn. Geklärt werden sollen unter anderem die Fragen der Vereinbarkeit mit Naturschutzrecht und einer Zuwegung für den Abbau.
Becker ist der Auffassung, dass das durchgeführte Planfeststellungsverfahren nicht geeignet sei, die Interessen der Betroffenen in der Region und des Naturschutzes mit den wirtschaftlichen Interessen der Gipsindustrie, den drohenden Konflikten, angemessen umfassend abzuwägen. Dazu ist ausschließlich ein Raumordnungsverfahren geeignet. Ein solches Verfahren hatte der Umweltausschuss des Landtages für einen weiteren Gipsabbau im Südharz ausdrücklich gefordert. Die Landesregierung weigere sich aber bis heute diesen Beschluss entsprechend umzusetzen, so Becker weiter.
Nach Informationen der nnz gilt es bereits in Kreisen des zuständigen Ministeriums als sicher, daß das Unternehmen Heidelberger Zement auf mehr als 10 Hektar in diesem einmaligen Gipskarstrevier abbauen darf.
Autor: nnzMittels einer kleinen Anfrage an die Landesregierung fordert Dagmar Becker, die umweltpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, zum Stand des Genehmigungsverfahrens für den umstrittenen Gipsabbau im Bereich des Winkelberges im Naturschutzgebiet Rüdigsdorfer Schweiz bei Nordhausen zu berichten. Dies soll Aufschluss geben über einen möglicherweise in den nächsten Wochen drohenden Abbaubeginn. Geklärt werden sollen unter anderem die Fragen der Vereinbarkeit mit Naturschutzrecht und einer Zuwegung für den Abbau.
Becker ist der Auffassung, dass das durchgeführte Planfeststellungsverfahren nicht geeignet sei, die Interessen der Betroffenen in der Region und des Naturschutzes mit den wirtschaftlichen Interessen der Gipsindustrie, den drohenden Konflikten, angemessen umfassend abzuwägen. Dazu ist ausschließlich ein Raumordnungsverfahren geeignet. Ein solches Verfahren hatte der Umweltausschuss des Landtages für einen weiteren Gipsabbau im Südharz ausdrücklich gefordert. Die Landesregierung weigere sich aber bis heute diesen Beschluss entsprechend umzusetzen, so Becker weiter.
Nach Informationen der nnz gilt es bereits in Kreisen des zuständigen Ministeriums als sicher, daß das Unternehmen Heidelberger Zement auf mehr als 10 Hektar in diesem einmaligen Gipskarstrevier abbauen darf.

