Di, 09:30 Uhr
14.08.2012
Waffe gefunden
Zöllner der Kontrolleinheit Verkehrswege überprüften in den Mittagsstunden des vergangenen Donnerstags einen Kleintransporter mit osteuropäischer Zulassung an der Rastanlage Leinetal im Landkreis Eichsfeld. Und wurden fündig....
Zollkontrolle (Foto: Zoll)
Im Rucksack des zwölfjährigen Beifahrers fanden die Beamten eine sogenannte Softair-Waffe mit Munition Fahrerin des Transporters war die Großmutter des Jungen. Auf Befragen der Zöllner gab Sie an, dass ihr Enkel die Waffe während des vorangegangen Aufenthalts in Osteuropa geschenkt bekommen habe. Anfangs sei sie gegen das unangebrachte Geschenk gewesen. Dem Betteln des Jungen nach der Waffe habe sie später jedoch nachgegeben., erklärt Frank Mauritz, Pressesprecher des Hauptzollamts Braunschweig.
Softair-Waffen dürfen nur von volljährigen Personen erlaubnisfrei eingeführt werden, wenn sie mit dem F-Kennzeichen im Fünfeck versehen sind. Die Bewegungsenergie der Geschosse darf dabei 7,5 Joule nicht überschreiten. An der Waffe, einer Nachbildung der MP 40, fehlte sowohl das F-Kennzeichen als auch Angaben über die Kraft der damit abgefeuerten Geschosse.
Die Zöllner stellten deshalb die Schusswaffe und die aufgefundene Munition umgehend sicher. Weitere Ermittlungen schließen sich an.
Autor: red
Zollkontrolle (Foto: Zoll)
Im Rucksack des zwölfjährigen Beifahrers fanden die Beamten eine sogenannte Softair-Waffe mit Munition Fahrerin des Transporters war die Großmutter des Jungen. Auf Befragen der Zöllner gab Sie an, dass ihr Enkel die Waffe während des vorangegangen Aufenthalts in Osteuropa geschenkt bekommen habe. Anfangs sei sie gegen das unangebrachte Geschenk gewesen. Dem Betteln des Jungen nach der Waffe habe sie später jedoch nachgegeben., erklärt Frank Mauritz, Pressesprecher des Hauptzollamts Braunschweig.Softair-Waffen dürfen nur von volljährigen Personen erlaubnisfrei eingeführt werden, wenn sie mit dem F-Kennzeichen im Fünfeck versehen sind. Die Bewegungsenergie der Geschosse darf dabei 7,5 Joule nicht überschreiten. An der Waffe, einer Nachbildung der MP 40, fehlte sowohl das F-Kennzeichen als auch Angaben über die Kraft der damit abgefeuerten Geschosse.
Die Zöllner stellten deshalb die Schusswaffe und die aufgefundene Munition umgehend sicher. Weitere Ermittlungen schließen sich an.

