Wer zur Mittagszeit mitten durch Nordhausen marschiert, der kann schon einiges erleben. Die nnz-Redaktion hatte zufällig eine "Knipse" mit dabei. Seien Sie gespannt...
...die Beamten machen nur ihren Job. Gestern habe ich einen beobachtet, der auch mal ein Auge zugedrückt hat. Ein Autofahrer bog falsch ab (Nur Linksabbieger) - der Beamte sah es und hätte ihn bequem anhalten können - hat er aber nicht. Das parkende Auto meiner Schwester war ihm wohl interessanter vorgekommen, weil sie auf einem Anliegerparkplatz stand. Er ging aber gleich weiter, als er meinen orangenen Ausweis sah (Parkerleichterung).
Übrigens: Die Bilder sind wirklich interessant - ich erlebe auch einiges in NDH, wenn ich mittags mit meiner Schwester unterwegs bin. Leider habe ich nicht so eine gute Kamera.
kann aber nicht einfach so Autos anhalten. Bis auf das Blitzen ist die Behörde ausschließlich für den ruhenden Verkehr zuständig. Der Beamte hat also kein Auge zugedrückt, sondern einfach seine Arbeit weiter verrichtet.
das wusste ich nicht. In Baden-Württemberg hat jemand vom Ordnungsamt mal den Fahrer angehalten, weil ich nicht angeschnallt war. Aber ich hatte ja meine Befreiung.
Also sind die Beamten hier nicht für die StvO zuständig? Außer bei Parken im Halteverbot.
das wusste ich nicht. In Baden-Württemberg hat jemand vom Ordnungsamt mal den Fahrer angehalten, weil ich nicht angeschnallt war. Aber ich hatte ja meine Befreiung.
Also sind die Beamten hier nicht für die StvO zuständig? Außer bei Parken im Halteverbot.
Hallo, das Ordnungsamt ist normal auch im Schwabenland nicht für die StVO zuständig, bzw haben keine Befugnisse bis auf wenige Ausnahmen z.B. Wenn das Auto steht am Straßenrand und der Fahrer mit laufendem Motor im Auto sitzt.
Gruß vom Schwabe
aber ob man den Ordnungshüter gefragt hat, das man ihn während der Arbeit knipsen darf. Und den betroffenen Autofahrer, dessen Kennzeichen ich nun kenne?