Mo, 10:20 Uhr
16.07.2012
Wahl für ungültig erklärt
Die Kommunalaufsicht des Landkreises Nordhausen hat die Gemeinderatswahl in Harztor für ungültig erklärt. Wir hatte bereits darüber berichtet, jetzt gibt es weitere Einzelheiten....
Diese Entscheidung ist Ergebnis des Wahlprüfungsverfahrens, in dem erheblich Verstöße gegen Wahlvorschriften zutage getreten sind. Die Aufhebung der Wahl wird darauf gestützt, dass der Wahlvorschlag der WTH vom Wahlausschuss zugelassen wurde, ohne dass zuvor in der Aufstellungsversammlung der WTH über die Wahl der Bewerber und deren Reihenfolge geheim abgestimmt worden war, heißt es in der Bekanntmachung.
Die WTH, die Freie Wählergemeinschaft Thüringen Harz, hatte bei ihrer Aufstellungsversammlung offen und nicht wie vorgeschrieben geheim über die Kandidaten und deren Reihenfolge im Wahlvorschlag abgestimmt. In der Begründung zum Bescheid wird weiterhin ausgeführt: Angesichts der festzustellenden Verstöße kommt es auf den weiter in Betracht kommenden Verstoß in Hinblick darauf, dass nur wenige Unterstützungsunterschriften beim Gemeindewahlleiter geleistet worden waren und der Gemeindewahlausschuss die Zulassung der Wahlvorschläge beschlossen hat, nicht mehr an.
Bereits bei der Wahlvorbereitung hatte das Landratsamt Hinweise auf mögliche Wahlrechtsverstöße erhalten und daher eine Aufhebung und Neufestsetzung des Wahltermins in Betracht gezogen. In Abstimmung mit höheren Behörden konnte dies jedoch nicht erfolgen. Denn es gibt keine Rechtsgrundlage, die es der Rechtsaufsichtsbehörde ermöglicht, bei Wahlrechtsverstößen, die während der Vorbereitung einer Wahl auftreten, das begonnene Wahlverfahren abzubrechen und einen neuen Wahltermin festzulegen. Die Rechtsaufsichtsbehörde darf eine Wahl erst für ungültig erklären, wenn die Feststellung des Wahlergebnisses öffentlich bekannt gemacht wurde.
Nun kann gegen diesen Bescheid in den nächsten vier Wochen Klage beim Verwaltungsgericht in Weimar eingereicht werden. Bis der Bescheid bestandskräftig ist, arbeiten die Gemeinderäte weiter und auch ihre bis dahin gefassten Beschlüsse bleiben gültig.
Sollte es eine Klage gegen diese Entscheidung der Kommunalaufsicht geben, dass hätte die eine aufschiebende Wirkung. Erst nach einem rechtskräftigen Urteil ist es dann möglich, einen Termin für eine Neuwahl festzulegen.
Die Überprüfung hinsichtlich möglicher Fehler bei der Bürgermeisterwahl läuft noch, war heute aus dem Landratsamt zu erfahren.
Autor: nnzDiese Entscheidung ist Ergebnis des Wahlprüfungsverfahrens, in dem erheblich Verstöße gegen Wahlvorschriften zutage getreten sind. Die Aufhebung der Wahl wird darauf gestützt, dass der Wahlvorschlag der WTH vom Wahlausschuss zugelassen wurde, ohne dass zuvor in der Aufstellungsversammlung der WTH über die Wahl der Bewerber und deren Reihenfolge geheim abgestimmt worden war, heißt es in der Bekanntmachung.
Die WTH, die Freie Wählergemeinschaft Thüringen Harz, hatte bei ihrer Aufstellungsversammlung offen und nicht wie vorgeschrieben geheim über die Kandidaten und deren Reihenfolge im Wahlvorschlag abgestimmt. In der Begründung zum Bescheid wird weiterhin ausgeführt: Angesichts der festzustellenden Verstöße kommt es auf den weiter in Betracht kommenden Verstoß in Hinblick darauf, dass nur wenige Unterstützungsunterschriften beim Gemeindewahlleiter geleistet worden waren und der Gemeindewahlausschuss die Zulassung der Wahlvorschläge beschlossen hat, nicht mehr an.
Bereits bei der Wahlvorbereitung hatte das Landratsamt Hinweise auf mögliche Wahlrechtsverstöße erhalten und daher eine Aufhebung und Neufestsetzung des Wahltermins in Betracht gezogen. In Abstimmung mit höheren Behörden konnte dies jedoch nicht erfolgen. Denn es gibt keine Rechtsgrundlage, die es der Rechtsaufsichtsbehörde ermöglicht, bei Wahlrechtsverstößen, die während der Vorbereitung einer Wahl auftreten, das begonnene Wahlverfahren abzubrechen und einen neuen Wahltermin festzulegen. Die Rechtsaufsichtsbehörde darf eine Wahl erst für ungültig erklären, wenn die Feststellung des Wahlergebnisses öffentlich bekannt gemacht wurde.
Nun kann gegen diesen Bescheid in den nächsten vier Wochen Klage beim Verwaltungsgericht in Weimar eingereicht werden. Bis der Bescheid bestandskräftig ist, arbeiten die Gemeinderäte weiter und auch ihre bis dahin gefassten Beschlüsse bleiben gültig.
Sollte es eine Klage gegen diese Entscheidung der Kommunalaufsicht geben, dass hätte die eine aufschiebende Wirkung. Erst nach einem rechtskräftigen Urteil ist es dann möglich, einen Termin für eine Neuwahl festzulegen.
Die Überprüfung hinsichtlich möglicher Fehler bei der Bürgermeisterwahl läuft noch, war heute aus dem Landratsamt zu erfahren.


