Do, 18:35 Uhr
12.07.2012
Gegendarstellung
Die nnz hatte am 13. 6. einen Artikel unter der Überschrift "Nicht immer sicher" veröffentlicht. Dazu gibt es eine Gegendarstellung, die wir hiermit veröffentlichen...
1. In dem Artikel heißt es: "Aus Sicht der Verbaucherzentrale Thüringen haben die Anleger keine Kontrolle darüber, für welche weiteren Anleger dieser Grundschuldbrief noch als Sicherheit dient." Hierzu stelle ich fest: Der Grundschuldbrief dient bei Produkten der Firma Günther Finanz nur dem jeweiligen Anleger als Sicherheit.
2. Weiter heißt es: "Zu der als Sicherheit dienenden Immobile findet man sowohl in der Anzeige als auch in der Verbaucherzentrale vorliegenden Unterlagen nur vage Aussagen". Hierzu stelle ich fest: Der Anleger erhält detaillierte Aussagen zu der als Sicherheit dienenden Immobilie.
3. Weiter heißt es; "Auch der tatsächliche Wert des Objektes werde verschwiegen, bemängelt der Experte" Hierzu stelle ich fest: Der tatsächliche des Objektes ist dem Anleger bekannt.
4. Weiter heißt es: "Wenn die Vermögensverwaltung, auf die die Grundschuld eingetragen ist, (...). Hierzu stelle ich fest: Die Grundschuld wird nicht auf die Vermögensverwaltung, sondern auf den Anlager eingetragen.
5. Weiter heißt es: "Als Sicherheit habe er lediglich den treuhänderisch hinterlegten Grundschuldbrief mit einer unklaren Werthaltigkeit". Hierzu stelle ich fest: Der Anleger erhält einen Grundschuldbrief mit klarer Werthaltigkeit.
Annemarie Günther, Inhaberin der Fa. Günther Finanz
Autor: nnz1. In dem Artikel heißt es: "Aus Sicht der Verbaucherzentrale Thüringen haben die Anleger keine Kontrolle darüber, für welche weiteren Anleger dieser Grundschuldbrief noch als Sicherheit dient." Hierzu stelle ich fest: Der Grundschuldbrief dient bei Produkten der Firma Günther Finanz nur dem jeweiligen Anleger als Sicherheit.
2. Weiter heißt es: "Zu der als Sicherheit dienenden Immobile findet man sowohl in der Anzeige als auch in der Verbaucherzentrale vorliegenden Unterlagen nur vage Aussagen". Hierzu stelle ich fest: Der Anleger erhält detaillierte Aussagen zu der als Sicherheit dienenden Immobilie.
3. Weiter heißt es; "Auch der tatsächliche Wert des Objektes werde verschwiegen, bemängelt der Experte" Hierzu stelle ich fest: Der tatsächliche des Objektes ist dem Anleger bekannt.
4. Weiter heißt es: "Wenn die Vermögensverwaltung, auf die die Grundschuld eingetragen ist, (...). Hierzu stelle ich fest: Die Grundschuld wird nicht auf die Vermögensverwaltung, sondern auf den Anlager eingetragen.
5. Weiter heißt es: "Als Sicherheit habe er lediglich den treuhänderisch hinterlegten Grundschuldbrief mit einer unklaren Werthaltigkeit". Hierzu stelle ich fest: Der Anleger erhält einen Grundschuldbrief mit klarer Werthaltigkeit.
Annemarie Günther, Inhaberin der Fa. Günther Finanz

