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Mo, 14:01 Uhr
14.05.2012

Frühzeitig kündigen

Deutsche Autofahrer werden in Zukunft nicht nur beim Sprit tiefer in die Tasche greifen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat nun ermittelt, dass sich die Prämien für Kfz-Haftpflichtversicherungen im Jahr 2011 im Schnitt um zwei Prozent erhöht haben. Auch für dieses Jahr werden steigende Beiträge erwartet...


In diesem Fall bleibt den Pkw-Besitzern nichts anderes übrig, als einen neuen Versicherer zu suchen. Eine günstige KFZ-Versicherung finden ist nicht einmal so schwer, Online-Vergleichsrechner helfen bei der Suche.

Steigende Preise

Zu den steigenden Preisen werden ab dem kommenden Jahr zusätzliche die Unisex-Tarife in der Kfz-Versicherung eingeführt. Der Grund dafür ist eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom März 2011. Demnach werden ab dem 21. Dezember 2012 unterschiedliche Leistungen und Versicherungsbeiträge nach Geschlecht nicht mehr zulässig sein.

Spätestens ab diesem Zeitpunkt werden die Beiträge geschlechterunabhängig kalkuliert werden. In puncto Kfz-Versicherung könnte von dieser Regelung eine Gruppe besonders profitieren: männliche Fahranfänger, die bisher als besonders schadensanfällig eingestuft werden. Ab 2013 könnten sie mit der Neuregelung womöglich etwas sparen.

Die Kfz-Versicherung früher kündigen

Wer seine Kfz-Versicherung nicht im vergangenen November gekündigt hat, für den ist der Zug noch nicht abgefahren. Denn es gibt Spezialfälle, die es dem Kunden erlauben, die Kfz-Versicherung frühzeitig zu wechseln.

Fahrzeugwechsel

Eine Kfz-Versicherung ist an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden. Wird dieses abgemeldet, erlischt automatisch der bisherige Versicherungsschutz. Wird somit der Pkw gewechselt, können sich die Autofahrer für eine neue Versicherung entscheiden.

(Verdeckte) Beitragserhöhung

Beitragserhöhungen werden in der Regel erst im neuen Jahr, also, nachdem die Kündigungsfrist abgelaufen ist, bekannt gegeben. In diesem Fall können die Versicherten ihr Sonderkündigungsrecht nutzen. Dieses gilt natürlich auch bei verdeckten Beitragserhöhungen. Wird ein Jahr ohne Unfall überstanden, besteht eine neue Schadenfreiheitsklasse.

Damit sollte der Gesamtbeitrag günstiger werden. Versicherungen heben allerdings oftmals gleichzeitig den Grundbeitrag an, womit der Kunde denselben Betrag wie im Jahr zuvor zahlen würde. In diesem Fall besteht ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht.

Schadensfall

Wird ein Schadensfall gemeldet, unabhängig davon, ob man selbst die Schuld trägt oder nicht, können beide Seiten den Vertrag kündigen. Ob und wie die Versicherung den Schaden gedeckt hat, spielt dabei keine Rolle. Die Kündigungsfrist beträgt einen wie auch beim Sonderkündigungsrecht einen Monat.
Autor: nnz

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