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Sa, 19:42 Uhr
05.05.2012

nnz-Forum: Datenschutz?

Heute erhielten die Bewohner der Nordhäuser Ortsteile einen Wahlaufruf einer politischen Partei, persönlich adressiert und durch einen Nordhäuser Briefkurier zugestellt. Und genau damit gibt es ein Problem, wie ein Leser der nnz mitteilt...

Der Brief (Foto: privat) Der Brief (Foto: privat)

Das Problem des Briefes liegt darin, dass er auch an nicht wahlberechtigte Ausländer wie meine Ehefrau (südafrikanische Staatsbürgerin) zugestellt wurde. Der Brisanz liegt darin, dass meine Frau zwar in Nordhausen als Einwohnerin registriert ist, allerdings unter ihrem Namen, wie er im Reisepass steht und nicht unter welchem sie unter normalen Umständen Post erhält. Sie hat auch bisher noch keine Post von einer Partei bzw. durch diesen Briefkurier bekommen.

Die Frage ist also jetzt, welche Daten durch die Meldebehörde an die politischen Parteien weiter gegeben werden. Nach Lage des Datenschutz dürfen nur Informationen von Wahlberechtigten an die Parteien auf Anfrage weitergeleitet werden. In diesem Fall scheint es allerdings, als ob die Daten von sämtlichen in den Nordhäuser Ortsteilen mit Wohnsitz registrierten Personen weitergeleitet wurden zu sein. Noch schlimmer wiegt, dass die Daten jetzt bei einem Briefkurier liegen und damit ein gewaltiger Verstoß gegen alle Datenschutzbestimmungen vorliegt.

Wir werden am Montag eine Anfrage an die entsprechenden Datenschutzbeauftragten stellen, um herauszufinden wer in der Nordhäuser Stadtverwaltung bzw. Landratsamt für diesen eklatanten Verstoß verantwortlich ist und herauszufinden, wie wir die Daten löschen können. Klar scheint außerdem, dass den derzeit in Stadt und Kreis verantwortlichen Personen nicht viel am Datenschutz liegt.

Allen Wahlberechtigten können wir nur empfehlen einen Sperrvermerk bei der jeweiligen Meldebehörde zu hinterlegen, damit keine Daten an Parteien weitergeben werden dürfen.
Marcel Hardrath, Nordhausen
Autor: nnz

Anmerkung der Redaktion:
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
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Kommentare
H.A.
05.05.2012, 21:49 Uhr
Verwunderung
Es ist ja nun wirklich nichts neues das diese Daten verkauft werden und die Stadt sich dadurch ein nettes Nebeneinkommen erschließt.

Das ist also weder neu noch verboten. Es ist explizit erlaubt solche Daten an Politische Parteien, Religionsgemeinschaften usw herauszugeben. Übrigens benutzt auch die GEZ gerne an diesem Service.

Das einzige was davor schützt ist ein schriftlicher Widerspruch.

Die PP hatte schon mehrere Aktionen dazu laufen zb den Optautday (http://www.optoutday.de/)
mmm
05.05.2012, 21:54 Uhr
Leider...
Leider kann man dem Briefkopf entnehmen von welcher Partei dieses Schreiben kommt. Aber haben Sie ernsthaft gedacht es gibt in Deutschland Datenschutz? Und beinhaltet eine Anschrift schützenswerte Daten? Man könnte ja durch den Ort laufen und Namen usw. zusammentragen. Korrekt ist das Ganze sicherlich nicht aber auch nicht dramatisch, somal davon auszugehen ist, d. nicht Herr Zeh persönlich diese Adressen zusammensuchte, sondern irgendwelche Mitarbeiter da Fehler machten...
undCO
06.05.2012, 08:26 Uhr
Ist doch wieder nur Mache...
...vor ca.14 Tagen Herr Frischbier, heute der Datenschutz, oh du schöne WAHLKAMPFZEIT!!
Hans Dittmar
06.05.2012, 09:28 Uhr
Alles im gesetzlichen Rahmen
Sehr geehrter Herr Hardrath,

jetzt übertreiben Sie aber?! Als vor einigen Jahren Sie selbst von einem Plakat für eine Partei herunter lächelten und Stadtrat werden wollten, nutzte man diese nun von Ihnen kritisierte Art der Werbung auch schon. Damals gab es von Ihnen keine Einwende!
Ich denke sie regen sich mehr über die Tatsache auf, dass die Nordhäuser Behörde gründlich arbeitet und ihre Frau unter den verschiedenen Bedingungen -die Sie ja aufführten- trotzdem gefunden hat!

Werbebriefe gehen immer an alle Einwohner einer Stadt! Selbst die Nichtwähler können so einen guten Einfluß auf ihre wahlberechtigten Mitbürger ausüben!
M_Hardrath
06.05.2012, 10:07 Uhr
Meldegesetz / NPD
Das Thüringer Meldegesetz ist eindeutig:

§ 32

Melderegisterauskunft in besonderen Fällen

(1) Die Meldebehörde darf Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen in den sechs der Wahl vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über die in § 31 Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Daten von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist. Die Geburtstage der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Auskünfte dürfen nur für Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Der Empfänger hat die Daten spätestens einen Monat nach der Wahl zu löschen.

In unserem Fall, gibt es hier einen Verstoß, da meine Frau nicht Wahlberechtigt ist, da sie Ausländerin ist. Ihre Daten hätten also nicht übermittelt werden dürfen. Jetzt ist natürlich die Frage, wer alles diese Daten erhalten. Ist sicherlich recht nett für eine Partei wie die NPD, wenn Sie über eine solche Liste hätte und der Nachnamen wüßte wo genau sämtliche Ausländer in der Stadt Nordhausen leben. NSU und Co würde das ja bestimmt helfen. Auch wurde der Brief ja von einer Werbefirma entwickelt und bei einer Druckerei in Auftrag gegeben, die jetzt natürlich alle die Datei haben (und damit auch alle Mitarbeiter dort).

Mit Wahlkampf hat dies nichts zu tun, sondern mit dem Schutz von Bürgerrechten und Schutz vor der braunen Gefahr. Da ja hier sowohl die SPD geführte Stadtverwaltung, als auch die CDU involviert sind, kann es sich ja nicht um eine verstecke Wahlempfehlung handeln.
meyer-baby
06.05.2012, 14:42 Uhr
Ich habe
ich habe auch solch einen Brief bekommen - bei mir stande meine Anschrift nicht drauf.
Bei mir/uns steht folgendes drauf:
An
alle Wählerinnen und Wähler
im Landkreis Nordhausen

Dieser Brief war in einem Anzeigenblatt drin. Ich hätte auch kein Problem gehabt wenn meine persönliche Adresse drauf gestanden hätte
Luftikus
06.05.2012, 15:12 Uhr
keine Probleme mit Meldegesetz!
Ich weis zwar nicht was sie wollen! Wenn es noch keiner wusste wo ihre frau wohnt. sie hätten sich ja direkt und ohne Aufsehen an die Stadt wenden können, dass hätte ihren familiären Datenschutz besser gewahrt.
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