Fr, 06:48 Uhr
07.11.2003
0190: Für Billiganbieter nun tabu
Nordhausen (nnz). Künftig wird es nicht mehr möglich sein, billige Telefongespräche unter den Vorwahlen 0190 und 0900 zu führen. Damit entfällt die Möglichkeit, auch nur versehentlich auf einer Sex-Hotline zu landen. nnz erläutert das Verbot durch die Regulierer.
Call-by-Call-Angebote unter den Vorwahlziffern 0190 und 0900 verstoßen gegen das Telekommunikationsgesetz, teilte die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post am Mittwoch mit. Die vermeintlichen Billiganbieter in der Telefonbranche empfehlen sich bislang mit Namen wie Pennyphone, Tele-Discount oder Surprise Telecom und sind sich in einem alle gleich: Wer ihre Dienste in Anspruch nehmen und mit ihnen andere Menschen anrufen will, muss vor die eigentliche Rufnummer eine der beiden Vorwahl-Nummern setzen. Eigentlich waren und sind diese Vorwahlnummern 0190 und 0900 dafür bestimmt, hochpreisige Serviceleistungen über die Telefonrechnung abrechnen zu können.
Einige Call-by-Call-Anbieter nutzen sie jedoch entgegen der Intention des Gesetzgebers auch dafür, billige Telefongespräche anzubieten. Gegner dieser unliebsamen Konkurrenz sind neben der Telekom auch die lokalen Stadtnetzbetreiber und einige Call-by-Call-Anbieter, die ihrerseits Dienste über die dafür vorgesehenen Nummern, beginnend mit 010, anbieten. Letztere müssen dafür nämlich wesentlich mehr in Infrastruktur Investieren. Allerdings nutzen einige Call-by-Call-Firmen auch beide Möglichkeiten.
Die Begründung der Regulierungsbehörde klingt recht formell: Die Regeln für den Gebrauch bestimmter Vorwahlnummern müssten eingehalten werden – im Interesse der anderen Wettbewerber und auch im Interesse der Verbraucher. Die klare Zuteilung bestimmter Nummern sorge nämlich für mehr Klarheit und Transparenz.
Was sich so förmlich anhört, hat einen realen Hintergrund: Wer sich bei den extrem langen Vorwahlen verwähle, lande möglicherweise bei jungen Damen, die ziemlich hingebungsvoll stöhnen können., also auf einer sündhaft teuren Sex-Hotline. Angestellte in Firmen, die bewusst eine solche Nummer wählen, hätten leicht die Möglichkeit, ihre Ambitionen mit der versehentlichen Anwahl einer solchen Nummer zu begründen. Einschlägige Beschwerden seien beim Regulierer eingegangen. Das Risiko ist wirklich beträchtlich, bestätigt denn auch Michael Bobrowski, Telekom-Experte beim Bundesverband der Verbraucherzentralen. Künftig soll deshalb von vornherein klar sein, dass die 0190er-Nummernschiene tatsächlich auch eine teure Angelegenheit ist.
Call-by-Call-Dienste, die ihre Angebote nun innerhalb von drei Wochen ein- bzw. umstellen müssen, werden damit kurzfristig um ein paar Zehntel Cent teurer, sagt Kai Petzke, Geschäftsführer des Informationsdienstes Teletarif. Für Ferngespräche verlangt der billigste Call-by-Call-Anbieter mit 0190er Nummer tagsüber derzeit 2,2 Cent pro Minute, der billigste Anbieter mit 010xx-Vorwahl 2,5 Cent. Allerdings erwartet Petzke, dass sich der Wettbewerb unter den echten Call-by-Call-Anbietern mittelfristig wieder intensivieren wird – wodurch erneut Druck auf die Preise entstehe. Die Entscheidung der Behörde wertet Petzke - entgegen den Verbraucherschützern - als eine Bevormundung der Verbraucher, die sehr wohl selbst entscheiden könnten, welchen Dienst unter welcher Vorwahl sie nutzen wollten.
Autor: nnzCall-by-Call-Angebote unter den Vorwahlziffern 0190 und 0900 verstoßen gegen das Telekommunikationsgesetz, teilte die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post am Mittwoch mit. Die vermeintlichen Billiganbieter in der Telefonbranche empfehlen sich bislang mit Namen wie Pennyphone, Tele-Discount oder Surprise Telecom und sind sich in einem alle gleich: Wer ihre Dienste in Anspruch nehmen und mit ihnen andere Menschen anrufen will, muss vor die eigentliche Rufnummer eine der beiden Vorwahl-Nummern setzen. Eigentlich waren und sind diese Vorwahlnummern 0190 und 0900 dafür bestimmt, hochpreisige Serviceleistungen über die Telefonrechnung abrechnen zu können.
Einige Call-by-Call-Anbieter nutzen sie jedoch entgegen der Intention des Gesetzgebers auch dafür, billige Telefongespräche anzubieten. Gegner dieser unliebsamen Konkurrenz sind neben der Telekom auch die lokalen Stadtnetzbetreiber und einige Call-by-Call-Anbieter, die ihrerseits Dienste über die dafür vorgesehenen Nummern, beginnend mit 010, anbieten. Letztere müssen dafür nämlich wesentlich mehr in Infrastruktur Investieren. Allerdings nutzen einige Call-by-Call-Firmen auch beide Möglichkeiten.
Die Begründung der Regulierungsbehörde klingt recht formell: Die Regeln für den Gebrauch bestimmter Vorwahlnummern müssten eingehalten werden – im Interesse der anderen Wettbewerber und auch im Interesse der Verbraucher. Die klare Zuteilung bestimmter Nummern sorge nämlich für mehr Klarheit und Transparenz.
Was sich so förmlich anhört, hat einen realen Hintergrund: Wer sich bei den extrem langen Vorwahlen verwähle, lande möglicherweise bei jungen Damen, die ziemlich hingebungsvoll stöhnen können., also auf einer sündhaft teuren Sex-Hotline. Angestellte in Firmen, die bewusst eine solche Nummer wählen, hätten leicht die Möglichkeit, ihre Ambitionen mit der versehentlichen Anwahl einer solchen Nummer zu begründen. Einschlägige Beschwerden seien beim Regulierer eingegangen. Das Risiko ist wirklich beträchtlich, bestätigt denn auch Michael Bobrowski, Telekom-Experte beim Bundesverband der Verbraucherzentralen. Künftig soll deshalb von vornherein klar sein, dass die 0190er-Nummernschiene tatsächlich auch eine teure Angelegenheit ist.
Call-by-Call-Dienste, die ihre Angebote nun innerhalb von drei Wochen ein- bzw. umstellen müssen, werden damit kurzfristig um ein paar Zehntel Cent teurer, sagt Kai Petzke, Geschäftsführer des Informationsdienstes Teletarif. Für Ferngespräche verlangt der billigste Call-by-Call-Anbieter mit 0190er Nummer tagsüber derzeit 2,2 Cent pro Minute, der billigste Anbieter mit 010xx-Vorwahl 2,5 Cent. Allerdings erwartet Petzke, dass sich der Wettbewerb unter den echten Call-by-Call-Anbietern mittelfristig wieder intensivieren wird – wodurch erneut Druck auf die Preise entstehe. Die Entscheidung der Behörde wertet Petzke - entgegen den Verbraucherschützern - als eine Bevormundung der Verbraucher, die sehr wohl selbst entscheiden könnten, welchen Dienst unter welcher Vorwahl sie nutzen wollten.

