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Di, 08:03 Uhr
20.03.2012

Weiterhin gefördert

Noch gibt es sie, vor allem auf dem Lande: Die Kleinkläranlagen auf dem eigenen Grundstück. Doch oftmals entsprechen sie nicht den gesetzlichen Vorgaben...


Seit dem 1. Oktober 2009 ist in Thüringen die „Richtlinie zur Förderung von Kleinkläranlagen (KKA)“ in Kraft; zunächst befristet für drei Jahre bis zum 30. September dieses Jahres. Kleinkläranlagen sind Anlagen zur Behandlung häuslichen Abwassers für einen täglichen Abwasseranfall von bis zu acht Kubikmeter oder 50 Einwohnerwerte. Mit der Förderung unterstützt der Freistaat die Anpassung von Kleinkläranlagen an den aktuellen Stand der Technik.

Grundlegende Voraussetzung für eine Förderwürdigkeit ist unter anderem, dass das Grundstück dauerhaft nicht an die öffentliche Schmutzwasserkanalisation angeschlossen werden kann oder das Grundstück in einem Gebiet liegt, in dem in den nächsten 15 Jahren keine Kanalbaumaßnahmen für Abwasser vorgesehen sind.

Gefördert werden der Ersatzneubau oder die Nachrüstung bestehender Kleinkläranlagen. Anlagen zur Ersterschließung von Grundstücken, also zum Beispiel bei Neubau eines Wohnhauses, sind nicht förderfähig.
Nähere Informationen zum Förderprogramm und zur Förderwürdigkeit der Vorhaben erhalten die Grundstückseigentümer der Stadt Nordhausen und der Gemeinde Hohenstein beim Stadtentwässerungsbetrieb Nordhausen. Dort gibt es auch die Formblätter zur Beantragung der Fördermittel.

„Die Mitarbeiter beim Stadtentwässerungsbetrieb nehmen die Fördermittelanträge entgegen, prüfen diese auf Vollständigkeit und leiten die Anträge an die Bewilligungsstelle weiter, sofern die Fördervoraussetzungen erfüllt sind“, so Toralf Kanowski, Technischer Leiter im Stadtentwässerungsbetrieb. Grundstückseigentümer müssen in jedem Fall abwarten, bis ihnen der Fördermittelbescheid zugeht. Eine vorzeitige Beauftragung und ein vorzeitiger Beginn der Bauarbeiten kann zur Streichung der Fördermittel führen.

Die betroffenen Grundstückseigentümer sollten sich möglichst frühzeitig an die Mitarbeiter des Stadtentwässerungsbetriebes wenden und einen Termin unter 03631 639-330 vereinbaren. Die Beratung erfolgt kostenfrei, es werden auch Hinweise für das Ausfüllen der Fördermittelanträge gegeben. Weitere Informationen zum Förderprogramm sind auch auf den Internetseiten der Thüringer Aufbaubank sowie des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz zu finden.
Autor: nnz

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