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Fr, 14:59 Uhr
24.02.2012

Bis zu 6.500 Euro zurück

Nachrechnen kann sich lohnen, so der Rat von Eckehard Balke, Fachberater für Finanzdienstleistungen der Verbraucherzentrale Thüringen. Bei der Überprüfung variabel verzinster Sparpläne konnten in den der Verbraucherzentrale bislang vorliegenden Fällen Rückerstattungsansprüche von 1.174 bis zu 6.500 Euro pro Sparvertrag errechnet werden. Wer seinen Sparvertrag überprüfen lassen möchte, sollte sich einen Beratungstermin reservieren...


In seinem Urteil vom 21.12.2010 (Az.: XI ZR 52/08) beschäftigte sich der Bundesgerichtshof (BGH) erneut mit der Frage der Zinsanpassung von variabel verzinsten Sparplänen. Bei vielen dieser Verträge war während der Laufzeit festzustellen, dass der variable Sparzins in Phasen allgemein sinkender Zinsen zwar deutlich gesenkt wurde, bei steigenden Zinsen jedoch auf niedrigem Niveau verharrte. Eine Festlegung nachvollziehbarer Kriterien, nach denen die künftige Anpassung des Zinssatzes an veränderte Marktverhältnisse geschehen soll, fand sich in den Geschäftsbedingungen der Kreditinstitute nicht.

Auch in der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 21. Dezember 2010 fehlen konkretere Aussagen zum anwendbaren Zinssatz. Angeführt wird lediglich, dass der Referenzzins sich grundsätzlich an Zinsen für vergleichbare langfristige Spareinlagen zu orientieren hat. Dieses Urteil erteilt aber der Praxis einiger Banken eine Absage, das Guthaben durch eine fiktive Kapitalertragsteuer zu mindern. Die Kunden können alle Berechnungen mit einem solchen Abzug beanstanden und eine Neuberechnung fordern.

Die Verbraucherzentrale Thüringen empfiehlt daher eine Überprüfung der Zinsanpassung von Sparverträgen an. Für die Beratung wird ein Entgelt erhoben.

Persönliche Beratungstermine können vereinbart werden unter Telefon 0361 55514-0 oder direkt in der Verbraucherberatungsstelle Nordhausen.
Autor: nnz

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