Do, 15:49 Uhr
09.10.2003
Urteil in Mühlhausen
Nordhausen (nnz). Im Prozeß um einen tödlichen Schuß aus einer Polizeiwaffe in Nordhausen ist vor wenigen Minuten das Urteil am Landgericht Mühlhausen gesprochen worden.
Das Landgericht hat den 31jährigen Polizeibeamten aus dem Landkreis Nordhausen vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Der Angeklagte durfte sich gegen die Bedrohung des Angreifers so verteidigen, wie er es getan hat, sagte Richter Jürgen Schuppner zur Urteilsverkündung. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Nebenklage haben angekündigt, gegen dieses Urteil in Revision zu gehen. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer acht Monate Haft auf Bewährung, die Nebenkläger hatten vier Jahre Haft gefordert.
Weitere Informationen zu diesem Verfahren und seiner Vorgeschichte gibt es im nnz-Archiv. Wenn Sie Ihre Meinung sagen wollen, dann schicken Sie eine Mail (mit erkenntlichem Absender) an: redaktion@nnz-online.de
Autor: nnzDas Landgericht hat den 31jährigen Polizeibeamten aus dem Landkreis Nordhausen vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Der Angeklagte durfte sich gegen die Bedrohung des Angreifers so verteidigen, wie er es getan hat, sagte Richter Jürgen Schuppner zur Urteilsverkündung. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Nebenklage haben angekündigt, gegen dieses Urteil in Revision zu gehen. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer acht Monate Haft auf Bewährung, die Nebenkläger hatten vier Jahre Haft gefordert.
Weitere Informationen zu diesem Verfahren und seiner Vorgeschichte gibt es im nnz-Archiv. Wenn Sie Ihre Meinung sagen wollen, dann schicken Sie eine Mail (mit erkenntlichem Absender) an: redaktion@nnz-online.de


