Do, 16:10 Uhr
01.03.2001
Exhibitionist wurde zu Bewährungsstrafe verurteilt
Mühlhausen/Neustadt (nnz). Der Mann, der für die Justiz in Nordthüringen längst kein unbeschriebenes Blatt ist, muß nicht in eine geschlossene Anstalt. Das Gericht verhängte zwar eine achtmonatige Unterbringung, setzte die Strafe jedoch auf Bewährung aus. Als Bewährungszeit wurden fünf Jahre festgesetzt. Die Richter schlossen sich damit dem weitestgehend dem Plädoyer der Verteidigung an.
Ende Juli 2000 hatte der Verurteilte in der Nähe von Neustadt splitternackt auf einer Bank gesessen. Als sich zwei Mädchen der Bank näherten, soll er sie angesprochen haben. Weiteres verhinderte der Vater der Kinder, der den flüchtenden Täter verfolgte und schließlich der Polizei übergab. Der Mann wurde sofort nach seiner Festnahme in das Landesfachkrankenhaus bei Mühlhausen eingewiesen.
Autor: nnzEnde Juli 2000 hatte der Verurteilte in der Nähe von Neustadt splitternackt auf einer Bank gesessen. Als sich zwei Mädchen der Bank näherten, soll er sie angesprochen haben. Weiteres verhinderte der Vater der Kinder, der den flüchtenden Täter verfolgte und schließlich der Polizei übergab. Der Mann wurde sofort nach seiner Festnahme in das Landesfachkrankenhaus bei Mühlhausen eingewiesen.

