Fr, 10:40 Uhr
03.02.2012
Doch was zu verschenken?
Immer mal wieder hört in diversen politischen Kreisen die Forderung der Erhöhung der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Wie hoch aber sieht die denn überhaupt in Thüringen aus?
In Thüringen wurde im Jahr 2010 Erbschaft- und Schenkungsteuer in Höhe 15,2 Millionen Euro festgesetzt. Das waren 4,1 Millionen Euro mehr als ein Jahr zuvor. Da es sich bei der Erbschaft- und Schenkungssteuer um eine Landessteuer handelt, kommt die Summe in vollem Umfang dem Thüringer Landeshaushalt zu Gute.
Das Finanzamt Gotha, welches in Thüringen für sämtliche Erbschaft- und Schenkungsteuerfestsetzungen zuständig ist, erteilte 1 598 relevante Steuerbescheide. Insgesamt wurde ein Vermögenswert von 112,9 Millionen Euro übertragen. Nach Berücksichtigung der hohen Steuerbefreiungen und Freibeträge sowie der Vorerwerbe lag dem Fiskus für die Steuerermittlung ein steuerpflichtiger Erwerb von 70,4 Millionen Euro zugrunde.
Nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik gingen 86 Prozent der gesamten steuerpflichtigen Erwerbe auf Erwerbe von Todes wegen zurück. Der Gesamtwert der Nachlassgegenstände betrug 112,8 Millionen Euro. Dem gegenüber standen 17,5 Millionen Euro Nachlassverbindlichkeiten, sprich Erwerbslasten, die den Erwerb des Erben reduzierten, wie beispielsweise Hypotheken, Steuerschulden, Erbfallkosten oder Schulden.
Vererbt wurden überwiegend Bankguthaben. Das große Erbe wurde in Thüringen eher selten angetreten. 70 Prozent der Nachlässe lagen unter 100 000 Euro. Neben den Erwerben von Todes wegen kam es in Thüringen in 240 Fällen zu steuerpflichtigen Schenkungen zu Lebzeiten mit einem Gesamtwert von knapp 14 Millionen Euro. Ermittelt wurde ein steuerlicher Erwerb von 9,5 Millionen Euro, auf deren Basis 1,5 Millionen Euro tatsächlich festgesetzt wurden.
Zu beachten ist, dass in der Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik aufgrund der hohen Freibeträge nur ein Teil aller Vermögensübertragungen enthalten ist. Basis der Angaben bildet das Festsetzungsjahr 2010, das heißt der Steuerentstehungszeitpunkt des Erbschafts- oder Schenkungsfalls kann bereits in den Vorjahren eingetreten sein. In den Angaben sind nur Erstfestsetzungen enthalten.
Autor: nnzIn Thüringen wurde im Jahr 2010 Erbschaft- und Schenkungsteuer in Höhe 15,2 Millionen Euro festgesetzt. Das waren 4,1 Millionen Euro mehr als ein Jahr zuvor. Da es sich bei der Erbschaft- und Schenkungssteuer um eine Landessteuer handelt, kommt die Summe in vollem Umfang dem Thüringer Landeshaushalt zu Gute.
Das Finanzamt Gotha, welches in Thüringen für sämtliche Erbschaft- und Schenkungsteuerfestsetzungen zuständig ist, erteilte 1 598 relevante Steuerbescheide. Insgesamt wurde ein Vermögenswert von 112,9 Millionen Euro übertragen. Nach Berücksichtigung der hohen Steuerbefreiungen und Freibeträge sowie der Vorerwerbe lag dem Fiskus für die Steuerermittlung ein steuerpflichtiger Erwerb von 70,4 Millionen Euro zugrunde.
Nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik gingen 86 Prozent der gesamten steuerpflichtigen Erwerbe auf Erwerbe von Todes wegen zurück. Der Gesamtwert der Nachlassgegenstände betrug 112,8 Millionen Euro. Dem gegenüber standen 17,5 Millionen Euro Nachlassverbindlichkeiten, sprich Erwerbslasten, die den Erwerb des Erben reduzierten, wie beispielsweise Hypotheken, Steuerschulden, Erbfallkosten oder Schulden.
Vererbt wurden überwiegend Bankguthaben. Das große Erbe wurde in Thüringen eher selten angetreten. 70 Prozent der Nachlässe lagen unter 100 000 Euro. Neben den Erwerben von Todes wegen kam es in Thüringen in 240 Fällen zu steuerpflichtigen Schenkungen zu Lebzeiten mit einem Gesamtwert von knapp 14 Millionen Euro. Ermittelt wurde ein steuerlicher Erwerb von 9,5 Millionen Euro, auf deren Basis 1,5 Millionen Euro tatsächlich festgesetzt wurden.
Zu beachten ist, dass in der Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik aufgrund der hohen Freibeträge nur ein Teil aller Vermögensübertragungen enthalten ist. Basis der Angaben bildet das Festsetzungsjahr 2010, das heißt der Steuerentstehungszeitpunkt des Erbschafts- oder Schenkungsfalls kann bereits in den Vorjahren eingetreten sein. In den Angaben sind nur Erstfestsetzungen enthalten.

