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Mo, 20:28 Uhr
06.10.2003

Plädoyers am Landgericht

Nordhausen (nnz). Im Prozess gegen einen Polizisten aus dem Landkreis Nordhausen, sind heute die Plädoyers der Anklage gehalten worden. Der Beamte, der wegen fahrlässiger Tötung angeklagt ist, hatte im Juli vergangenen Jahres in Nordhausen den 30jährigen Rene Bastubbe erschossen.


Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von acht Monaten auf Bewährung gefordert. Außerdem solle der Beamte eine Geldstrafe von 1500 Euro zahlen, so der Vertreter der Anklagebehörde vor dem Mühlhäuser Landgericht. Der 31 Jahre alte Polizist aus Nordhausen habe das Maß der erforderlichen Notwehr überschritten und sich der fahrlässigen Tötung schuldig gemacht. Die Nebenklage, die die Eltern des Getöteten vertritt, beantragte für den Polizisten vier Jahre Haft. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Das Urteil soll am Donnerstag verkündet werden.

Bei der Beweisaufnahme hatte der Beamte eingeräumt, im Juli 2002 auf einen Mann geschossen zu haben, den er beim Aufbrechen eines Zigarettenautomaten ertappt hatte. Der betrunkene Straftäter hatte sich nach Zeugenaussagen seiner Festnahme widersetzt und mit Pflastersteinen nach dem Beamten geworfen. Im Moment des Schusses habe sich der Betrunkene aber nach einem weiteren Stein gebückt und sei deswegen in den Rücken getroffen worden.
Autor: nnz

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