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Mo, 10:42 Uhr
09.01.2012

Richter Kropp: Rabenmutter

Wann liegt eine Kindesvernachlässigung vor und wer ist der bessere Elternteil? Mit diesen grundlegenden Fragen hatte sich jetzt das Familiengericht am Amtsgericht Sondershausen zu beschäftigen. Denn: Eine Mutter lebte mit dem 4jährigen Niklas im Kyffhäuserkreis, der Vater in Erfurt...


Beim Jugendamt liefen drei Anzeigen wegen Vernachlässigung des Kindes auf. So beschwerte sich der Vater, dass die Mutter nachts betrunken im Dorf herumlaufe. Eine unbekannte Anruferin berichtete vom barschen Umgang der Mutter mit Niklas, dies sei nicht kindgerecht. Der örtliche Bürgermeister meldete sich und berichtete, das Kind habe ihn um Essen angebettelt, da die Mutter das Essensgeld für den Hort nicht zahle. Der Vater hat nun die Übertragung der elterlichen Sorge auf ihn beantragt.

Vor dem Amtsgericht Sondershausen präsentierte die 23jährige Mutter sich als leicht überfordert. Das Geld habe eben nicht gereicht, das Kind liebe sie und werde von ihr versorgt. Familienrichter Christian Kropp äußerte hier schon seine Zweifel, da das Kind seit 7 Monaten nicht mehr beim Zahnarzt gewesen und sein Zahnstatus schlecht sei. Wegen Dehydrierung habe es sogar einmal in das Krankenhaus gemusst.

Auch sei Gewalt in der neuen Familie der Mutter nicht selten. So habe der neue Mann diese in Gegenwart von Niklas gewürgt. Eine Aufarbeitung dieser eskalierenden Situation durch die Erziehungsberatungsstelle des Kyffhäuserkreises habe die Familie abgelehnt.

Viele Kleinigkeiten, die in der Summe ein eindeutiges Bild ergaben: Eine liebevolle, aber überforderte Frau kommt mit ihrer Mutterrolle nicht zurecht. Andererseits benötigt Niklas ein stabiles und sicheres Umfeld, welches ihm nur der Vater in dieser Konstellation geben kann.

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist somit auf den Vater übertragen worden, das Kind lebt jetzt in Erfurt.

Die vorliegende Entscheidung des Amtsgerichts Sondershausen greift somit weit in die Elternrechte ein. Entscheidet nicht zuletzt ein Richter über die Frage, inwieweit Sorglosigkeiten und Überforderungen der Mutter diese für die Erziehung von Niklas ungeeignet machen. Die Mutter hat gegen diese Entscheidung Beschwerde beim Thüringer Oberlandesgericht eingelegt.
Autor: nnz

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