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Di, 08:11 Uhr
30.09.2003

Alles klar fürs Pfand?

Nordhausen/Erfurt (nnz). Die Übergangsregelung für die Rücknahme von Getränke-Einwegverpackungen läuft in der nächsten Woche aus. Ab 1. Oktober müssen Händler, die Getränkedosen und Flaschen mit Einwegpfand im Sortiment haben, diese in jedem Fall gegen Pfand zurücknehmen. Was aber erwartet die Verbraucher wirklich?


"Das gilt unabhängig davon, wo das Getränk gekauft wurde", betont IHK-Hauptgeschäftsführer Gerald Grusser. Eine im Supermarkt in Erfurt gekaufte Dose müsse also theoretisch auch an einer Tankstelle in Berlin entgegengenommen und das Pfand erstattet werden – und zwar ohne Rücksicht darauf, an welchem Rücknahmesystem sich der jeweilige Händler beteilige. Die Handelseinrichtung brauche nur dann Verpackungen nicht zurückzunehmen, wenn diese sich nach "Art, Form oder Größe" von den im Sortiment geführten Waren unterscheiden. "Nur Kioske und kleine Läden mit einer Verkaufsfläche von weniger als 200 Quadratmetern können die Rücknahmepflicht auf Verpackungen der Marken beschränken, die sie selbst in Verkehr bringen", so Grusser.

Alles in allem bliebe für Handel und Verbraucher die Situation auch mit der Neuregelung chaotisch. "Viele Supermärkte haben bzw. werden nunmehr endgültig die Einweggetränke aus ihren Regalen nehmen", so Grusser, der die negativen gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen des Zwangspfandes in keinem Verhältnis zu den ökologischen Vorteilen sieht.
Autor: nnz

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