Mo, 09:18 Uhr
26.02.2001
Gab es "Handstreiche" noch beim Notartermin?
Nordhausen (nnz). "Entsprechende disziplinarische Konsequenzen erscheinen in einzelnen Ämtern dringendst angeraten". So hatte es der "zeitweilige Kreistagsausschuß zur Klärung der Vorgänge um den Ankauf des TEAG-Gaswerkgeländes" am 7. Februar 2000 aufgeschrieben. Am 15. Februar 2000 wurde dieser Bericht des Ausschusses im Kreistag nicht als Abschlußbericht gewertet. Denn war den Fraktionen des Kreistages ein nicht ganz unbedeutender Vorgang bei Ankauf des Geländes noch nicht bekannt. Und hier scheint der Knackpunkt des gesamten Vorgangs zu liegen.
Wie in Kaufverträgen eigentlich üblich, soll auch in dem Vertrag zwischen der TEAG und dem Landkreis Nordhausen eine sogenannte Rückfallklausel enthalten gewesen sein. Diese Klausel sieht vor, daß der Vertrag rückfällig werde, wenn zum Beispiel nach Vertragsabschluß verdeckte Mängel entdeckt werden. Und verdeckte Mängel sind nach Ansicht des Ausschusses auch die erheblichen Altlasten, die auf dem Gelände liegen und Sanierungskosten in Millionenhöhe nach sich ziehen werden. Dann jedoch passierte beim Notartermin etwas ganz Besonderes. Die verantwortliche Amtsleiterin des Landratsamtes, Hennig, soll gerade diese Rückfallklausel handschriftlich gestrichen haben. Statt der Klausel soll Frau Henning dann eingeschrieben haben, daß sämtliche Sanierungen des Geländes zu Lasten des Käufers, also des Landkreises gehen, so ein Ausschußmitglied zur nnz. Das sei nicht nur nicht üblich, sondern ungeheuerlich. Vor allem auch unter dem Umstand, daß der Kreistag bei seiner Beschlußfassung zum Kauf des Geländes im Jahr 1995 nicht umfassend über möglichen Auswirkungen informiert gewesen sei. Natürlich erfuhren die Kreistagsmitglieder auch in keiner Weise etwas von den handschriftlichen Streichungen, bevor der Notar sein Siegel unter den Vertrag setzen konnte.
In einem Brief an Landrat Joachim Claus (CDU) hat der Vorsitzende des Ausschusses, Jens Schlichting (SPD) nun gefordert, auf die Empfehlungen zu reagieren. „Diese kommunalrechtlichen Schritte hätten ungeachtet dessen, daß strafrechtlich die Angelegenheit bei der Staatsanwalt Mühlhausen bearbeitet wird, von ihnen erfolgen müssen“, heißt es in diesem Brief. Landrat Claus wird aufgefordert, bis zum 6. März zu diesem Brief Stellung zu beziehen und die eingangs erwähnten disziplinarischen Konsequenzen darzulegen.
Autor: nnzWie in Kaufverträgen eigentlich üblich, soll auch in dem Vertrag zwischen der TEAG und dem Landkreis Nordhausen eine sogenannte Rückfallklausel enthalten gewesen sein. Diese Klausel sieht vor, daß der Vertrag rückfällig werde, wenn zum Beispiel nach Vertragsabschluß verdeckte Mängel entdeckt werden. Und verdeckte Mängel sind nach Ansicht des Ausschusses auch die erheblichen Altlasten, die auf dem Gelände liegen und Sanierungskosten in Millionenhöhe nach sich ziehen werden. Dann jedoch passierte beim Notartermin etwas ganz Besonderes. Die verantwortliche Amtsleiterin des Landratsamtes, Hennig, soll gerade diese Rückfallklausel handschriftlich gestrichen haben. Statt der Klausel soll Frau Henning dann eingeschrieben haben, daß sämtliche Sanierungen des Geländes zu Lasten des Käufers, also des Landkreises gehen, so ein Ausschußmitglied zur nnz. Das sei nicht nur nicht üblich, sondern ungeheuerlich. Vor allem auch unter dem Umstand, daß der Kreistag bei seiner Beschlußfassung zum Kauf des Geländes im Jahr 1995 nicht umfassend über möglichen Auswirkungen informiert gewesen sei. Natürlich erfuhren die Kreistagsmitglieder auch in keiner Weise etwas von den handschriftlichen Streichungen, bevor der Notar sein Siegel unter den Vertrag setzen konnte.
In einem Brief an Landrat Joachim Claus (CDU) hat der Vorsitzende des Ausschusses, Jens Schlichting (SPD) nun gefordert, auf die Empfehlungen zu reagieren. „Diese kommunalrechtlichen Schritte hätten ungeachtet dessen, daß strafrechtlich die Angelegenheit bei der Staatsanwalt Mühlhausen bearbeitet wird, von ihnen erfolgen müssen“, heißt es in diesem Brief. Landrat Claus wird aufgefordert, bis zum 6. März zu diesem Brief Stellung zu beziehen und die eingangs erwähnten disziplinarischen Konsequenzen darzulegen.

