Mo, 19:56 Uhr
28.11.2011
Garagenbesitzer sind verärgert
Mit Verwunderung musste der Vorstand der Interessengemeinschaft Nordhäuser Garagen durch einen nnz-Bericht zur Kenntnis nehmen, dass die Stadtverwaltung einen Beschlussentwurf in die Sitzung des Stadtrates einbringt, der zum Beispiel die Kündigung von mehr als 400 Garagen beinhaltet...
Betroffen sein sollen vor allem die Garagenkomplexe Hufelandstraße (Teilfläche), Straße der Einheit, Strohmühlenweg, Am Grenzrasen, Ernst-Toller-Straße, Elisabethstraße, Thomas-Müntzer-Straße, Gebrüder-Grimm-Straße, J.-Kleinspehn-Straße und Feldgewende.
Der Vorstand der IG Nordhäuser Garagen macht die Oberbürgermeisterin und die Mitglieder aller Fraktionen des Stadtrates darauf aufmerksam, dass nach seiner Kenntnis die meisten Pachtverträge 1991/92 abgeschlossen wurden und eine Regelung beinhalten, wonach Kündigungen der Zustimmung beider Vertragspartner bedürfen.
Nun wird dem Stadtrat ein Beschlußentwurf vorgelegt, der im völligen Widerspruch dazu steht und diese Kündigungsregelung einfach missachtet. Der Vorstand der IG Nordhäuser Garagen bittet deshalb die Oberbürgermeisterin und die Stadtratsmitglieder, diesen Beschlußentwurf zu überarbeiten und vor Beschlussfassung mit Vertetern der betroffenen Garagenkomplexe zu beraten.
Sollte es dennoch zur Beschlussfassung kommen, behalten sich die Garageneigentümer vor, bei der Kommunalaufsicht entsprechend der Thüringer Kommunalordnung die Rechtmäßigkeit des Beschlusses anzufechten.
Autor: nnzBetroffen sein sollen vor allem die Garagenkomplexe Hufelandstraße (Teilfläche), Straße der Einheit, Strohmühlenweg, Am Grenzrasen, Ernst-Toller-Straße, Elisabethstraße, Thomas-Müntzer-Straße, Gebrüder-Grimm-Straße, J.-Kleinspehn-Straße und Feldgewende.
Der Vorstand der IG Nordhäuser Garagen macht die Oberbürgermeisterin und die Mitglieder aller Fraktionen des Stadtrates darauf aufmerksam, dass nach seiner Kenntnis die meisten Pachtverträge 1991/92 abgeschlossen wurden und eine Regelung beinhalten, wonach Kündigungen der Zustimmung beider Vertragspartner bedürfen.
Nun wird dem Stadtrat ein Beschlußentwurf vorgelegt, der im völligen Widerspruch dazu steht und diese Kündigungsregelung einfach missachtet. Der Vorstand der IG Nordhäuser Garagen bittet deshalb die Oberbürgermeisterin und die Stadtratsmitglieder, diesen Beschlußentwurf zu überarbeiten und vor Beschlussfassung mit Vertetern der betroffenen Garagenkomplexe zu beraten.
Sollte es dennoch zur Beschlussfassung kommen, behalten sich die Garageneigentümer vor, bei der Kommunalaufsicht entsprechend der Thüringer Kommunalordnung die Rechtmäßigkeit des Beschlusses anzufechten.

