Mi, 10:56 Uhr
19.10.2011
Nur noch bis Ende des Jahres
Wer vor dem 1. Januar 2002 Geldanlageprodukte des sogenannten Grauen Kapitalmarktes erworben und infolge fehlender Hinweise über die Risiken sein Erspartes verloren hat, kann etwaige Schadensersatzansprüche nur noch bis zum 31.12.2011 geltend machen. Hilfe gibt es bei der Verbaucherberatung...
Verbrauchern, die prüfen wollen, ob sie Schadensersatzansprüche haben, bietet die Verbraucherzentrale Thüringen ab sofort zusätzliche Beratungstermine in der Nordhäuser Beratungsstelle an. Eine Terminvereinbarung über die jeweilige Beratungsstelle ist erforderlich.
In der etwa 30-minütigen Beratung erhalten die Ratsuchenden eine rechtliche Beurteilung zu den Chancen eines durchsetzbaren Schadensersatzanspruches und den mit der Rechtsverfolgung verbundenen Kosten. Die Abschluss- und Vermittlungsunterlagen sind unbedingt mitzubringen. Kostenanteil: 40 Euro.
Unter "Grauer Kapitalmarkt" wird der nicht durch Rechtsvorschriften und Behörden kontrollierte Geldanlagemarkt verstanden. Auf diesem nicht regulierten Kapitalmarkt bemühen sich Investoren aller Art, mit unseriösen Mitteln Geld aufzutreiben, das oft in nicht einmal näher beschriebene Projekte fließt und angeblich hohe Renditen erwirtschaften soll. Auf dem staatlich nicht geregelten und überwachten Kapitalmarkt gehen jährlich mehrstellige Millionensummen verloren, die gutgläubige Anleger in der Hoffnung auf eine ergänzende Altersvorsorge und auf steuerliche Vorteile in geschlossene Fonds und Beteiligungen investieren.
Wurden Anleger beispielsweise nicht ordnungsgemäß über das Risiko eines Totalverlusts oder andere Risiken informiert, haben diese nach Verlust ihres Ersparten grundsätzlich Anspruch auf Schadensersatz. Für alle vor 2002 gezeichneten Geldanlageprodukte gilt dies jedoch nur noch bis zum 31.12.2011. Denn die im Jahr 2002 neu in das Bürgerliche Gesetzbuch eingeführte absolute Verjährung nach zehn Jahren entfaltet in diesem Jahr erstmals ihre Wirkung.
Autor: nnzVerbrauchern, die prüfen wollen, ob sie Schadensersatzansprüche haben, bietet die Verbraucherzentrale Thüringen ab sofort zusätzliche Beratungstermine in der Nordhäuser Beratungsstelle an. Eine Terminvereinbarung über die jeweilige Beratungsstelle ist erforderlich.
In der etwa 30-minütigen Beratung erhalten die Ratsuchenden eine rechtliche Beurteilung zu den Chancen eines durchsetzbaren Schadensersatzanspruches und den mit der Rechtsverfolgung verbundenen Kosten. Die Abschluss- und Vermittlungsunterlagen sind unbedingt mitzubringen. Kostenanteil: 40 Euro.
Unter "Grauer Kapitalmarkt" wird der nicht durch Rechtsvorschriften und Behörden kontrollierte Geldanlagemarkt verstanden. Auf diesem nicht regulierten Kapitalmarkt bemühen sich Investoren aller Art, mit unseriösen Mitteln Geld aufzutreiben, das oft in nicht einmal näher beschriebene Projekte fließt und angeblich hohe Renditen erwirtschaften soll. Auf dem staatlich nicht geregelten und überwachten Kapitalmarkt gehen jährlich mehrstellige Millionensummen verloren, die gutgläubige Anleger in der Hoffnung auf eine ergänzende Altersvorsorge und auf steuerliche Vorteile in geschlossene Fonds und Beteiligungen investieren.
Wurden Anleger beispielsweise nicht ordnungsgemäß über das Risiko eines Totalverlusts oder andere Risiken informiert, haben diese nach Verlust ihres Ersparten grundsätzlich Anspruch auf Schadensersatz. Für alle vor 2002 gezeichneten Geldanlageprodukte gilt dies jedoch nur noch bis zum 31.12.2011. Denn die im Jahr 2002 neu in das Bürgerliche Gesetzbuch eingeführte absolute Verjährung nach zehn Jahren entfaltet in diesem Jahr erstmals ihre Wirkung.


