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Mo, 09:31 Uhr
17.10.2011

Richter Kropp: Schon wieder Bewährung?

Viele Leser von Gerichtsmeldungen verstehen die Welt nicht. Da wird von extremen Straftaten, etwa gefährlichen Körperverletzungen, berichtet, und der Täter kommt mit einer Bewährungsstrafe davon. Da ist jemand vorbestraft und hat einen beträchtlichen Schaden verursacht, auch er erhält „nur“ eine Bewährungsstrafe....


Unverständnis über solche Entscheidungen schlägt sich nicht selten in Leserbriefen in dieser Zeitung nieder. Nachvollziehen kann der Pressesprecher des Amtsgerichts Sondershausen, Christian Kropp, solche Zweifel: „Die Strafjustiz sieht auf jeden Einzelfall und lebt vom Bild des Angeklagten in der Hauptverhandlung“, so der Richter. Daher seien die wenigsten Fälle überhaupt vergleichbar. Die Strafjustiz ist hierzulande in ihren Strafen insgesamt eher liberal – im Gegensatz zu anderen Ländern in Europa oder zu anderen Zeiten in Deutschland.

So haben sich gewisse Leitsätze entwickelt, wonach beispielsweise ein Ersttäter selten eine vollstreckbare Freiheitsstrafe erfährt. Bei Vermögensdelikten kommt es entscheidend auf die Höhe des Schadens an. Wichtig ist auch, ob beim Täter ein Geständnis zu verzeichnen sei oder er die Tatfolgen beseitigt hat.

Alles dies sind Umstände, die der Strafrichter ausgiebig werten muss. Die Festsetzung einer Bewährungsstrafe bedeutet im Übrigen auch nicht, dass die Strafe nur auf dem Papier steht. Die Verurteilten stehen für mehrere Jahre in der Person eines Bewährungshelfers unter staatlicher Aufsicht. Zudem haben die Verurteilen zum Teil nicht unerhebliche Arbeitsstunden bzw. Geldzahlungen zu erbringen.

Verstoßen sie dagegen oder werden sie erneut straffällig, folgt der Bewährungswiderruf durch das Gericht. Etwa 30 % der Verurteilten halten die Bewährungszeit nicht durch und müssen die Strafhaft antreten.

Schon wieder Bewährung? Es kommt in einem komplexen Verfahren eben auf den Einzelfall an.
Autor: nnz

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