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Stadt veröffentlicht Antikorruptionsbericht 2017

Da sehen sie schwarz

Freitag, 18. Dezember 2020, 13:00 Uhr
Die Stadt Nordhausen macht den Antikorruptionsbericht des Jahres 2017 öffentlich zugänglich. Dem Schritt war eine mehrjährige Auseinandersetzung mit SPD-Stadtrat Georg Müller vorausgegangen. Der sieht nun, wie die weitere Öffentlichkeit, vor allem schwarz...

Auszug aus dem nun veröffentlichtem Antikorruptionsbericht 2017 (Foto: nnz, Bildschirmfoto) Auszug aus dem nun veröffentlichtem Antikorruptionsbericht 2017 (Foto: nnz, Bildschirmfoto)

Die Stadtverwaltung folgt mit der Veröffentlich der Ansicht des Landesbeauftragten für Datenschutz (TLfDI) und hat alle Angaben gekürzt oder geschwärzt, die es möglich machen würden, betroffene Personen zu erkennen oder zu identifizieren lassen, teilt die Verwaltung mit. Die Stadt Nordhausen komme dieser Vorgabe des TLfDI „ohne Probleme und fristgerecht“ nach.

Dem Schritt der Verwaltung war eine längere Auseinandersetzung mit Stadtrat Georg Müller vorausgegangen, den Werdegang hatten wir hier nachgezeichnet. Mitte Oktober diesen Jahres erreichte Müller die Ankündigung, dass man ihm den Bericht nun doch zugänglich machen wolle. Wieder gingen fast zwei Monate ins Land. Im letzten Stadtrat am vergangenen Mittwoch fragte das Stadtratsmitglied schließlich erneut nach, wann er den Bericht erhalten würde. „Morgen“, hatte Oberbürgermeister Buchmann daraufhin entgegnet und seit gestern steht der Bericht nun nicht nur Herrn Müller zu Verfügung, sondern der Öffentlichkeit als Ganzes.

Kritisiert werden unter anderem die Auftragsverteilung der Fachämter über Zeitverträge, in zwei Fällen zeichne sich "Hoflieferantentum" ab, heißt es in dem Bericht, die Amtsleiter würden zum Teil ihren Aufsichtspflichten nicht nachkommen. Diese Verfahrensweise sei einzustellen. In Bezug auf möglicherweise angenommene "Geschenke" ist dem Dokument nicht viel zu entnehmen, gestellte Fragen wurden geschwärzt. Der Leser erfährt lediglich, dass der oder die Betroffene nicht schriftlich geantwortet haben.

Im Abschnitt "Risikoanalyse" stellt die Antikorruptionsbeauftragte einen Fragenkatalog auf, der einsehbar ist, was für die Schlussfolgerungen nur zum Teil gilt. Die tabellarische Auflistung ist voll sichtbar, der Prüfbericht der Innenrevision hingegen wurde weitestgehend geschwärzt. Vermerkt wird unter anderem, dass die "Ermessenspielräume" in 10 Fällen "weit ausgelegt" wurden.

In der Zusammenfassung heißt es knapp: "Es gibt eine Vielzahl an derzeit noch laufenden Verfahren, die teilweise schon sehr lange, etliche Jahre, in Bearbeitung sind. Die ausführlich dargelegten Beispiele belegen dieses Dilemma. Wie viele [...] kann nicht beurteilt werden. Dieser Umstand führt automatisch zur [...]". Damit endet der Bericht.

Die Dokumente können hier eingesehen werden, allerdings nicht als zusammenhängendes Dokument, sondern in Form von 34 abfotografierten Seiten, die einzeln durchgeklickt und bei Bedarf manuell heruntergeladen werden können. Am Schwarz-Stift wurde nicht gespart, der Bericht wurde offensichtlich nicht digital, sondern von Hand bearbeitet.

Über den Informationsgehalt, den der Antikorruptionsbericht nach gut zwei Jahren Tauziehen in der jetzigen Form bietet, möge jeder sein eigenes Urteil fällen.
Angelo Glashagel
Autor: red

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