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Entwurf einer Satzung hier online:

Wackerfans gründen Beirat

Montag, 13. Januar 2020, 15:55 Uhr
Im Ergebnis der Insolvenz der Spielbetriebs GmbH des FSV Wacker war es am Samstag zu einer ersten Zusammenkunft aktiver Fans gekommen. Jetzt haben die Männer um Heiko Rüdrich und Helmut Grabias den Entwurf einer Satzung vorgelegt...


wacker (Foto: Bernd Peter) wacker (Foto: Bernd Peter)
Ein Bild aus besseren Tagen: Wackerfans beim Pokalfinale in Erfurt 2017

Organisator Heiko Rüdrich sagte der nnz:"Ich möchte den Entwurf der Satzung unseres zu gründenden Mitglieder- und Fanbeirat vorstellen. Der soll dann nach Möglichkeit am 25.01.2020 beschlossen werden. Ich hoffe, alle an Wacker Interessierten beschäftigen sich damit. Wenn jemand Ergänzungen oder Vorschläge hat, dann nur Mut und teilt es uns mit. Desweiteren hoffe ich, durch diese Darlegung weitere Fans und Mitglieder für uns zu interessieren. Denn je mehr wir sind, desto besser."

Aufgaben des Mitglieder-und Fanbeirates des FSV Wacker 90 Nordhausen
1. Der Mitglieder-und Fanbeirat versteht sich als Bindeglied zwischen den ordentlichen Mitgliedern des Vereins, dem Vorstand und allen haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern des FSV Wacker.
2. Der Mitglieder-und Fanbeirat steht allen Mitgliedern und Fans offen, die sich im Verein einbringen möchten.
3.Der Mitglieder-und Fanbeirat wird nach außen durch den Sprecherrat vertreten. Dieser besteht aus 5 gewählten gleichberechtigten Sprechern. Die Sprecher werden für die Dauer von einem Jahr gewählt. Der Sprecherrat verfügt über keine eigenen Kompetenzen und Befugnisse. Er setzt lediglich Beschlüsse des Mitglieder-und Fanbeirates um.
4. Der Mitglieder- und Fanbeirat trifft sich mindestens einmal je Quartal zu einer ordentlichen offenen Beratung. Mitglieder vom Präsidium/Vorstand, Aufsichtsrat und weiteren Gremien des Vereins oder des Geschäftsführungsorgans der Tochtergesellschaft können als Gäste zu Sitzungen des Mitglieder- und Fanbeirats eingeladen werden.
5. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder/Fans gefasst, wobei jedes Mitglied /Fan nur eine Stimme hat.

Aufgaben des Mitglieder-und Fanbeirates:
  • - Der Mitglieder-und Fanbeirat befasst sich mit allen Belangen, die den Verein und dessen Tochtergesellschaft betreffen,
  • dem Leitbild und der strategischen Ausrichtung,
  • Mitglieder- und Faninteressen/ Umgang mit Mitgliedern und Fans,
  • allen Mannschaften,
  • Traditionspflege,
  • Projektentwicklung und Unterstützung,
  • Finanzen.

Rechte und Pflichten:
1. Der Mitglieder-und Fanbeirat kann Empfehlungen gegenüber dem Präsidium/ Vorstand und dem Aufsichtsrat aussprechen. Er hat kein Weisungsrecht; dies obliegt ausschließlich der Mitgliederversammlung.
2. Der Mitglieder-und Fanbeirat hat das Recht, auf Nachfrage vom Präsidium/ Vorstand und Aufsichtsrat Auskunft zu erhalten, sofern die Auskunft auch von einem einzelnen Mitglied/Fan außerhalb der Mitgliederversammlung verlangt werden könnte.
3. Jedes Mitglied /Fan hat das Recht, sich mit Anregungen und Hinweisen an den Mitglieder- und Fanbeirat zu wenden. Dieser ist verpflichtet, sich damit auf seiner nächsten Sitzung auseinanderzusetzen.
4. Der Mitglieder- und Fanbeirat kann Anregungen für Beschlussfassungen des Präsidiums/Vorstands oder des Aufsichtsrats geben. Nehmen Präsidium/Vorstand oder Aufsichtsrat eine Anregung auf (Aufnahme in die Tagesordnung der Präsidiums/Vorstands- bzw. Aufsichtsratssitzung), ist der Mitglieder- und Fanbeirat vor einer Beschlussfassung des Gremiums anzuhören.
Autor: red

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