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Nicht zuständig

Freitag, 28. Januar 2005, 10:04 Uhr
Nordhausen (nnz). Die nnz hatte in dieser Woche über einen Antrag des FDP-Stadtrates Martin Höfer berichtet. Darin wollte Höfer Aufklärung über Vergaben in Vorbereitung auf die Landesgartenschau in Nordhausen. Was die Parteien im Stadtrat und die Verwaltung dazu sagen, das erfahren Sie mit dem bekannten Klick auf MEHR.


Der Vorsitzende der SPD-Fraktion im Nordhäuser Stadtrat, Andreas Wieninger, hat sich die Höfer-Vorlage schon mal angesehen. Er geht jedoch davon aus, daß der Stadtrat eigentlich dafür nicht zuständig sei. Natürlich plädiert der Sozialdemokrat dafür, daß die Stadt die in dem Antrag indirekt erhobenen Vorwürfe prüfen sollte. Im Übrigen sollte Herr Höfer bei solch defizilen Angelegenheiten erst einmal auf die Verwaltung zugehen und sich danach vielleicht an die Öffentlichkeit wenden. Sollte sich das alles nicht bewahrheiten, wovon Wieninger ausgeht, dann müsse aber auch Martin Höfer mit den Konsequenzen leben.

In der CDU-Fraktion wird man am kommenden Mittwoch beraten, wie man mit dem Antrag umgehen wird. Für deren Chef Norbert Klodt ist es allerdings nicht nachvollziehbar, daß es bei der Vergabe von Aufträgen nicht mit rechten Dingen zugegangen sein soll. Er habe an einer Sitzung des LGS-Aufsichtsrates teilgenommen und konnte sich von der korrekten Arbeitsweise – vor allem hinsichtlich der Vergaben – überzeugen.

Auch für die PDS ist die Höfer-Sache noch kein Thema. Frank Hermsdorf meinte gegenüber der nnz, daß sich die FDP-Gruppe im Stadtrat noch einmal beraten solle. Der Hauptausschuß habe Claus Peter Roßberg (FDP) gebeten, in dieser Hinsicht noch einmal mit Höfer zu sprechen.

Das allerdings wird vielleicht nicht mehr erforderlich sein, denn auf der Tagesordnung für die Stadtratssitzung ist der Antrag von Martin Höfer nicht mehr zu finden. Aus der Pressestelle des Nordhäuser Rathauses hieß es heute dazu: „Es gibt keinen Anspruch auf Aufnahme in die Tagesordnung, der Stadtrat ist auch nicht zuständig, denn der Antragsgegenstand gehört nicht zu den Aufgaben des eigenen Wirkungskreises der Stadt Nordhausen.“ Die Stadtverwaltung gehe davon aus, daß der Sachverhalt auch nicht zutreffend sei. Ferner gelte, daß der Stadtrat kein Ermittlungsorgan sei.

Rechtlich aber könnte der Antrag unter dem Tagesordnungspunkt "Verweis an Fachbereiche/Ausschüsse" erscheinen. Allerdings würde er dann nicht verwiesen, sondern zurück an den Antragsteller gereicht. werden.
Autor: nnz

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