Ex-Oberbürgermeisterin soll Geld zurückzahlen
Donnerstag, 15. Januar 2015, 12:26 Uhr
Alles begann vermutlich mit einer Recherche der nnz zu Aufwandsentschädigungen von Spitzenpolitikern in Nordhausen. Jetzt ist daraus eine Aufforderung zur Rückzahlung geworden...
Dr. Klaus Zeh, der Nordhäuser Oberbürgermeister, hat seine Aufwandsentschädigungen, die er in Funktionen "kraft Amtes" erhalten hat, an die Stadtkasse abgeführt. Das seien rund 10.000 Euro gewesen, geht aus einer Antwort der FDP im Stadtrat hervor.
Von größerer Bedeutung für die Aufsichtsbehörde war in diesem Beitrag allerdings der Satz aus dem Rathaus, dass von einer solchen Handhabung aus der Zeit vor OB Zeh nichts bekannt sei.
Also begannen die Untersuchungen und Recherchen der Kommunalaufsicht, die so geheim waren und immer noch sind, dass kaum ein Sterbenswörtchen nach außen dringt. Kaum, denn die nnz konnte den weiteren Vorgang rekonstruieren.
Die Kommunalaufsicht soll Ende Dezember vergangenen Jahres eine Aufforderung zur Rückzahlung an die damalige Oberbürgermeisterin verschickt haben. Kenntnis davon soll auch die Stadtverwaltung erhalten haben, die schickte ebenfalls ein Schreiben an die gleiche Adresse, zwei Tage später. Die Behörden sollen sich dabei auf die Regelungen der Thüringer Nebenverdienstverordnung berufen. Nach Informationen der nnz soll es um einen Rückzahlbetrag im "oberen fünfstelligen" Bereich gehen.
Weder die Kommunalaufsicht noch die Stadtverwaltung haben sich bislang zu dem Vorgang mit Verweis auf den Datenschutz geäußert. Barbara Rinke sagte auf Anfrage der nnz, dass es keine konkreten Rückforderungen gebe, alles weitere solle durch die Kommunalaufsicht geklärt werden.
Bleibt jetzt noch die Frage, was mit den Aufwandsentschädigungen geschieht, die die ehemalige Landrätin kraft Amtes erhalten hatte und über die auf den Internetseiten der Kreisverwaltung Auskunft gegeben wird. Insgesamt sind das über 8.100 Euro, davon allein 5.445,11 Euro aus der Funktion als Vorsitzende des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Nordhausen und deren Kreditausschuss.
Wie KSK-Vorstandssekretär Sebastian Gräser der nnz sagte, seien diese Funktionen klar als "kraft Amtes" zu bezeichnen, da laut Thüringer Sparkassengesetz der Vorsitz des Verwaltungsrates einer Kreissparkasse vom Landrat oder der Landrätin auszuüben ist. Die gleichen Fragen könnten auch an den Vorgänger von Frau Keller, an Joachim Claus gerichtet werden.
Peter-Stefan Greiner
Autor: redDr. Klaus Zeh, der Nordhäuser Oberbürgermeister, hat seine Aufwandsentschädigungen, die er in Funktionen "kraft Amtes" erhalten hat, an die Stadtkasse abgeführt. Das seien rund 10.000 Euro gewesen, geht aus einer Antwort der FDP im Stadtrat hervor.
Von größerer Bedeutung für die Aufsichtsbehörde war in diesem Beitrag allerdings der Satz aus dem Rathaus, dass von einer solchen Handhabung aus der Zeit vor OB Zeh nichts bekannt sei.
Also begannen die Untersuchungen und Recherchen der Kommunalaufsicht, die so geheim waren und immer noch sind, dass kaum ein Sterbenswörtchen nach außen dringt. Kaum, denn die nnz konnte den weiteren Vorgang rekonstruieren.
Die Kommunalaufsicht soll Ende Dezember vergangenen Jahres eine Aufforderung zur Rückzahlung an die damalige Oberbürgermeisterin verschickt haben. Kenntnis davon soll auch die Stadtverwaltung erhalten haben, die schickte ebenfalls ein Schreiben an die gleiche Adresse, zwei Tage später. Die Behörden sollen sich dabei auf die Regelungen der Thüringer Nebenverdienstverordnung berufen. Nach Informationen der nnz soll es um einen Rückzahlbetrag im "oberen fünfstelligen" Bereich gehen.
Weder die Kommunalaufsicht noch die Stadtverwaltung haben sich bislang zu dem Vorgang mit Verweis auf den Datenschutz geäußert. Barbara Rinke sagte auf Anfrage der nnz, dass es keine konkreten Rückforderungen gebe, alles weitere solle durch die Kommunalaufsicht geklärt werden.
Bleibt jetzt noch die Frage, was mit den Aufwandsentschädigungen geschieht, die die ehemalige Landrätin kraft Amtes erhalten hatte und über die auf den Internetseiten der Kreisverwaltung Auskunft gegeben wird. Insgesamt sind das über 8.100 Euro, davon allein 5.445,11 Euro aus der Funktion als Vorsitzende des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Nordhausen und deren Kreditausschuss.
Wie KSK-Vorstandssekretär Sebastian Gräser der nnz sagte, seien diese Funktionen klar als "kraft Amtes" zu bezeichnen, da laut Thüringer Sparkassengesetz der Vorsitz des Verwaltungsrates einer Kreissparkasse vom Landrat oder der Landrätin auszuüben ist. Die gleichen Fragen könnten auch an den Vorgänger von Frau Keller, an Joachim Claus gerichtet werden.
Peter-Stefan Greiner
