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Mi, 22:35 Uhr
22.10.2014

Der eine gibt ab, die andere nicht...

Die nnz hatte in der vergangenen Woche ausführlich über die Selbstbedienungsmentalität von kommunalen Politikern berichtet. Vor allem bei Aufsichtsratsposten langten die in diesem Jahr ordentlich zu...


Ohne Scheu und Scham wurden die Aufwandsentschädigungen erhöht. Natürlich alles auf Beschluss. Doch beschlossen hatten sie es selbst, da die Stadträte und Mitglieder des Kreistages nahezu alle Posten in diversen Aufsichtsräten für sich beanspruchen. Und das, obwohl so mancher Insider behauptet, dass einige der politischen Akteure von wirtschaftlichen Zusammenhängen soviel verstehen, wie ein Nordthüringer vom Leben im Amazonas-Gebiet.

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All das ist bekannt. Weniger bekannt ist, ob diejenigen, die Kraft ihres Amtes, das ihnen von den Wählern in Stadt und Landkreis verliehen wurde, ebenfalls von den Entschädigungen profitieren? Wir haben also nachgefragt, mit unterschiedlichen Ergebnissen.

Oberbürgermeister Dr. Klaus Zeh ist Kraft seines Amtes in vielen Aufsichtsräten nicht nur Mitglied, sondern Vorsitzender. Ob das so optimal ist, darüber kann man trefflich streiten. Unstrittig ist jedoch das Verhalten von Zeh im Bezug auf den Umgang mit den Entschädigungen. Klaus Zeh habe mit seinem Amtsantritt alle ihm Kraft Amtes zufließenden Aufsichtsratsentgelte in voller Höhe an die Stadtkasse abgeführt, teilt die Stadtverwaltung auf Nachfrage der nnz mit.

Das Rathaus weiter: "Dabei handelt es sich um jährliche Beträge im oberen vierstelligen Bereich. Die dafür nötige Haushaltsstelle wurde erst mit dem Amtsantritt von Dr. Zeh eingerichtet." Bleibt da natürlich die Frage, ob das schon immer im Rathaus so gehandhabt wurde? Antwort: "Von vorherigen Zahlungen ist zumindest nichts bekannt."

Nicht bekannt ist auch in der Kreisverwaltung, dass Landrätin Birgit Keller ihre Vergütungen und Entschädigungen an das Gemeinwesen, sprich Kreiskasse abführt. Nach Auskunft des Landratsamtes kamen allein im vergangenen Jahr mehr als 8.000 Euro zusammen. Wobei davon 5.445 Euro die Kreissparkasse Nordhausen zahlte. Dort agiert Frau Keller als Verwaltungsratsvorsitzende, als Vorsitzende des Kreditausschusses und des Stiftungsrates. Allerdings, auch das wurde mitgeteilt, wird dieser Betrag über die Einkommenssteuererklärung versteuert. Wenigstens etwas.
Peter-Stefan Greiner
Autor: red

Kommentare
Babette Klingert
22.10.2014, 18.57 Uhr
Die Nordhäuser Salon-Linken, immer schön die eigene Tasche voll
Ausgerechnet die Vertreterinnen von SPD und Linken geben offenbar von ihrem Doppelverdienst nichts ab.

Brioni-Politikerinnen.
Eckenblitz
22.10.2014, 19.59 Uhr
Unverdient
beide haben sie das geld nicht verdient. es ist so, wie hier geschrieben steht.“ Und das, obwohl so mancher Insider behauptet, dass einige der politischen Akteure von wirtschaftlichen Zusammenhängen soviel verstehen, wie ein Nordthüringer vom Leben im Amazonas-Gebiet.“
ich denke herr zeh hat das geld nicht mehr nötig, erfurt dürfte ihm genug eingebracht haben,oder? da kann man hier den samariter spielen, man sollte auch mal hinter die kulissen schauen,um das zu verstehen, nicht war?

frau keller, sie will ihren alterssitz in griechenland aufbauen und da ist jeder cent willkommen, oder? es ist seltsam solange wie man in deutschland billig geld verdienen kann, bleibt man hier, aber dann wenn man genug hat setzt man sich ab nach griechenland. kann man dort so viel steuern sparen? ich finde es unhöflich erst den steuerzahlern auf der tasche liegen und wenn es an steuerzahlen geht setzt man sich ab.

wie es aussieht geht es ja wieder nach erfurt, nur wartet hier wieder einmal eine besser bezahlte stelle auf sie. eins muss man sagen, sehr viel hat die frau im politischen leben nicht beigetragen, oder? ich weiß nur nicht, wie das zu ddr-zeiten war, als sie bei der sed-kreisleitung war.
Luftikus
22.10.2014, 20.31 Uhr
Landrätin bisher nichts fürs Volk getan
Im Vorstand der Kreissparkasse sitzt seit 2 Jahren die Landrätin. Wir konnten erfahren, dass keine Mittel gespart wurden und einer neuer Dienstwagen wurde angeschafft, na gut, kann man drüber weg sehen. Aber nun liest man, dass Frau Rinke womöglich 18 Jahre lang Aufwandsentschädigungen nicht abgeführt hat und die Landrätin dieses Muster womöglich folgt. Aber was hat die Landrätin im Vorstand der KSK für die Bürger in Nordhausen getan. Seit Jahren schreibt die Stiftung Warentest, dass die Banken ihre Kunden abzocken, die Sparkassen dabei weit vorn. In der jüngsten Ausgabe einer Finanzzeitschrift wird darauf hingewiesen, das die Dispokreditzinsen deutlich unter 10 Prozent liegen müssten, da der Leitzins so niedrig ist. Von den Überziehungszinsen ganz zu schweigen. Hier werden gerade die abgezockt, die in der Einkommensstruktur sehr niedrig liegen. Wo ist das der Einfluss einer LINKEN Landrätin.
I.H.
22.10.2014, 21.47 Uhr
Kompliment an Zeh
das er all diese Aufsichtsratsgehälter an die Stadtkasse abgibt ist bemerkenswert und unterscheidet ihn wohltuend von Rinke, Keller und Co.!
Babette Klingert
23.10.2014, 06.51 Uhr
Lob für Zeh nicht angebracht
Was soll das Lob für Zeh? Wann wird der Normalbürger gelobt, wenn er sich an die Gesetzlichkeiten hält?

Ich glaube, wir sind mittlerweile so weit, dass Gesetzeskonformes Verhalten hier schon als etwas Besonderes in den Himmel gehoben wird. Das ist lächerlich.
altmeister
23.10.2014, 07.24 Uhr
Nimm - Mentalität
Warum hat Frau Rinke diese erhaltenen Gelder nicht abgegeben? Sie hat ja von der Stadt ihr nicht geringes Gehalt bekommen, zusätzlich noch ein Erbe hinterlassen, welches uns teuer zu stehen kommt. Ihre Zeit für die Tätigkeit in den Aufsichtsräten war doch schon durch die Stadt bezahlt!
Warum konnte Frau Rinke ohne Ausschreibung ein zu teures Fahrzeug beanspruchen, warum werden die Mehrkosten nicht zurückgefordert?

Der kleine Bürger darf immer zahlen, die Großen läßt man laufen!

Die Aufzählung der teuren Eigenmächtigkeiten unserer ehemaligen OB ist leider noch viel länger, aber auch die vollständige würde keinen Unterschied bringen, es passiert ja doch nichts im Zusammenhang mit Frau Rinke.
Herr Taft
23.10.2014, 08.14 Uhr
was erwartet ihr ?
Liebe Kommentatoren,
der Mensch (ja, auch Politiker sind Menschen) ist Egoist ...deshalb hat ja der Sozialismus-Schwachsinn nicht funktioniert - es fehlten die passenden Menschen dafür.
Aber natürlich sind hier alle die Vorzeigealtruisten vor dem Herrn.

Sollte einer meiner Vorkommentatoren in die Situation kommen, in einem Aufsichts- /Verwaltungsrat zu sitzen oder ein politisches Amt auszuüben möchte ich sehen, wie ihr euch verhaltet. So sehr ich Herrn Greiner und seine Arbeit schätze, manchmal zielen die Artikel offenbar darauf ab...solche unsäglichen Debatten zu entfachen.

Selbst Herr Zeh, der seine Vergütung aus dem Aufsichtsrat in die Stadtkasse gegeben hat (lobenswert und moralisch einwandfrei - obwohl es im Übrigen nicht seine Pflicht wäre) wird hier dafür noch beschimpft.
gosalianer
23.10.2014, 10.12 Uhr
@nussbaum
Gut erkannt. Die meisten Weltverbesserer erkennen oftmals nicht, dass die Mehrheit sich am liebsten dem Kapital und der Macht verpflichtet. Sicher, ein uneigennützigeres Verhalten wäre lobenswert, ist aber in den meisten Menschen nicht verankert und wird besonders in Deutschland ebenso nicht gern gesehen. Jemand, der in diesem Land in seine eigenen Taschen arbeitet, gilt als Kapitalistenschwein und Ausbeuter. Jemand, der bspw. ein philanthropisches Verhalten aufweist, macht dies natürlich nie ohne Selbstzweck und gilt als Heuchler und zweifelhafter Gutmensch, dem man die Uneigennützigkeit nicht abnimmt. Ein anderes Bsp. wäre die Debatte über die Steuerflucht. Alle schimpfen über die, die ihr Schwarzgeld ins Ausland schaffen, aber niemand zweifelt an der Höhe der Steuerlast, die in Teilen bis 60 % des Einkommens frisst. Immer schön nach dem System handeln, anstatt selbiges zu hinterfragen - das hat in diesem Land schon immer gut funktioniert.
Howie
23.10.2014, 10.31 Uhr
@gosalianer | Das stimmt aufs Wort
Genauso wie Sie sehe ich das auch.
Diese Scheinheiligkeit mancher Zeitgenossen ist widerlich.
Beifall für Ihren Kommentar.
Babette Klingert
23.10.2014, 10.46 Uhr
Aufsichtsratsgelder von EKD-Rinke und Co: Da gibt es doch Gesetze?
Oder irre ich? Da muss doch klar geregelt sein, was an Nebentätigkeiten abgeführt werden muss.

Interessant wäre auch, wie das Frau Rinke während ihrer Arbeitszeit als EKD-Chefin geregelt hat. Das war doch sicher ein zeitaufwändiges Amt. Hat sie dafür die Büros , die Arbeitszeit usw. der Stadtverwaltung genutzt?
Flitzpiepe
23.10.2014, 11.25 Uhr
Das frage ich mich auch immer
mit den Nebentätigkeiten.
So wie Rinke mit dem EKD ist es ja bei Dr. Zeh als Präsident des Familienverbandes genauso.
Also habe ich Prof. Zwanziger abgewandelt:
Das IST doch sicher ein zeitaufwändiges Amt. NUTZT ER dafür die Büros , die Arbeitszeit usw. der Stadtverwaltung ?
T.Gruber
23.10.2014, 13.23 Uhr
Thüringer Verordnung über die Nebentätigkeit von Beamten
Ob abgeführt werden muss oder nicht ist in der Thüringer Verordnung über die Nebentätigkeit von beamten geregelt.

Auszug § 8 Absatz 3:
"Vergütungen für eine oder mehrere Nebentätigkeiten, die im öffentlichen oder dem ihm gleichstehenden Dienst (§ 3) oder auf Vorschlag oder Veranlassung des Dienstvorgesetzten ausgeübt werden, sind von dem Beamten insoweit an den Dienstherrn im Hauptamt abzuliefern, als sie für die in einem Kalenderjahr ausgeübten Tätigkeiten den Höchstbetrag nach Absatz 2 Satz 1 übersteigen.

Für die Bemessung des Höchstbetrags ist die Besoldungsgruppe maßgebend, der der Beamte am Ende des Kalenderjahres angehört. Vor der Ermittlung des abzuliefernden Betrages sind von den Vergütungen die im Zusammenhang mit der Nebentätigkeit entstandenen Aufwendungen abzusetzen"

Beamte der Besoldungsgruppe B2 bis B5 dürfen bis zu 5.500 EURO brutto hinzuverdienen ohne an den Dienstherren etwa abführen zu müssen.
Babette Klingert
23.10.2014, 13.57 Uhr
Guter Hinweis. Gilt das auch für Wahlbeamte? Und für Aufsichtsräte?
Und gibt es aktuelle Urteile? Fällt Aufsichtsrat qua Amt unter Nebentätigkeit?
Babette Klingert
23.10.2014, 14.16 Uhr
@Gruber
wer wäre im Fall von OB, Landrat etc. der beauftragende Dienstherr?
T.Gruber
24.10.2014, 09.38 Uhr
Dienstherr von Landrat und Oberbürgermeister
Der Dienstherr der Landrätin müsste eigentlich der Kreistag und der des Oberbürgermeisters der Stadtrat sein.

Urteile zu Nebentätigkeit können bei den Verwaltungsgerichten (teilweise sogar online) eingesehen werden.
Babette Klingert
24.10.2014, 10.21 Uhr
@gruber: Schon klar,
aber ist ein Aufsichtsratsvorsitz qua Amt im Falle von OB bzw. Landrätin tatsächlich eine Nebentätigkeit? Diese Aufgabe ist dem Amt inhärent, braucht also keiner Beauftragung.
T.Gruber
24.10.2014, 11.31 Uhr
Nebentätigkeit
Auch dies ist in der Nebentätigkeitsverordnung geregelt:

Auszug § 2:
"(1) Nebentätigkeit eines Beamten ist die Ausübung eines Nebenamtes oder einer Nebenbeschäftigung.

(2) Nebenamt ist ein nicht zu einem Hauptamt gehörender Kreis von Aufgaben, der aufgrund
eines öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnisses wahrgenommen wird.

(3) Nebenbeschäftigung ist jede sonstige, nicht zu einem Hauptamt gehörende Tätigkeit innerhalb
oder außerhalb des öffentlichen Dienstes."

Auf das Beispiel Aufsichtsrat qua Amtes bezieht sich der § 2 Absatz 2. Diese Tätigkeit ist also eine Nebentätigkeit.

Mir ist auch ein Urteil eines Verwaltungsgerichtes im Gedächtnis, das besagt, sofern ein kommunaler Wahl-Beamter (Bürgermeister/ Landrat) aus privatem Anlass eine Nebentätigkeit zum Beispiel in einem Aufsichtsrat wahrnimmt, dann braucht er den Nebenverdienst nicht beim Dienstherren abliefern. Wird dieser Wahlbeamter auf Grund seines Amtes allerdings tätig, dann muss er abliefern.
Leser X
24.10.2014, 11.53 Uhr
Ich verstehe die Aufregung nicht...
... jeder Unbedarfte weiß doch, dass in der Bananenrepublik Deutschland wie in allen anderen Bananenrepubliken dieser Welt Politiker eine heißbegehrte Ware sind, die gern gekauft werden. Warum soll das denn erst ganz oben anfangen? Auch in den regionalen Niederungen gibt es knallharte wirtschaftliche Interessen und Lobbyismus. Das ist nur einer von vielen "Vorzügen", die uns im Ergebnis der Wende beschert wurden.
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