Gegendarstellung
Mittwoch, 28. Januar 2004, 18:43 Uhr
Nordhausen (nnz). Die nnz hatte am 14. Januar 2004 einen Beitrag über die Situation des Scheunenhofes in Sundhausen veröffentlicht. Dazu erhielt die Redaktion eine Gegendarstellung, die wir an dieser Stelle veröffentlichen
Gegendarstellung
In der nnz vom 14. Januar 2004 in dem Artikel Wie weiter mit dem Scheunenhof? wird behauptet, dass ein einstiger Bieter, der sein Angebot erst auf Druck aus dem Landwirtschaftsministerium wieder zurückgezogen habe zufällig im Büro des Insolvenzverwalters beschäftigt gewesen sein soll.
Ich stelle hierzu fest, kein Mitarbeiter oder irgendwie sonst Beauftragter jemals ein Angebot abgegeben hat und es demzufolge auch keinen Druck aus dem Landwirtschaftsministerium gab.
Sie berichten von abenteuerlichen Geschichten, die darüber hinaus noch sehr verworren seien.
Ich stelle dazu fest, dass sämtliche ernsthaften Angebote in einer veröffentlichten Gläubigerversammlung vorgetragen worden sind und vor der notariellen Beurkundung dort dem später vollzogenen Verkauf zugestimmt worden war.
Wenn Sie in Ihrem vorgenannten Artikel andeuten, dass Gläubiger oder Gläubigerkreise mit meiner Arbeitsweise nicht zufrieden sind, so hätten diese angeblichen Gläubiger ihre angeblichen Bedenken in den Gläubigerversammlungen als korrektes Forum vortragen können. Ich stelle fest, dass dies nicht geschehen ist.
Es ist bedauerlich, wenn ein mit seinem niedrigeren Gebot nicht zum Zuge gekommener Gläubiger seine Unzufriedenheit durch bewusst unrichtige Darstellung und Verleumdungen bei Ihnen ausleben kann.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Hauter, Rechtsanwalt als Insolvenzverwalter
Autor: nnzGegendarstellung
In der nnz vom 14. Januar 2004 in dem Artikel Wie weiter mit dem Scheunenhof? wird behauptet, dass ein einstiger Bieter, der sein Angebot erst auf Druck aus dem Landwirtschaftsministerium wieder zurückgezogen habe zufällig im Büro des Insolvenzverwalters beschäftigt gewesen sein soll.
Ich stelle hierzu fest, kein Mitarbeiter oder irgendwie sonst Beauftragter jemals ein Angebot abgegeben hat und es demzufolge auch keinen Druck aus dem Landwirtschaftsministerium gab.
Sie berichten von abenteuerlichen Geschichten, die darüber hinaus noch sehr verworren seien.
Ich stelle dazu fest, dass sämtliche ernsthaften Angebote in einer veröffentlichten Gläubigerversammlung vorgetragen worden sind und vor der notariellen Beurkundung dort dem später vollzogenen Verkauf zugestimmt worden war.
Wenn Sie in Ihrem vorgenannten Artikel andeuten, dass Gläubiger oder Gläubigerkreise mit meiner Arbeitsweise nicht zufrieden sind, so hätten diese angeblichen Gläubiger ihre angeblichen Bedenken in den Gläubigerversammlungen als korrektes Forum vortragen können. Ich stelle fest, dass dies nicht geschehen ist.
Es ist bedauerlich, wenn ein mit seinem niedrigeren Gebot nicht zum Zuge gekommener Gläubiger seine Unzufriedenheit durch bewusst unrichtige Darstellung und Verleumdungen bei Ihnen ausleben kann.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Hauter, Rechtsanwalt als Insolvenzverwalter
