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Zweite Reaktion

Dienstag, 13. November 2012, 07:37 Uhr
Vor zwei Wochen hatte die nnz einen Leserbrief von Joachim Nestler veröffentlicht, der sich mit der Zukunft des Industriegebietes in der Goldenen Aue auseinandersetzt. Herr Nestler hatte dazu vier Fragen formuliert. Um deren Beantwortung baten wir die Stadt- und Kreisverwaltung, die LEG und das Thüringer Wirtschaftsministerium...

Nun hat das Thüringer Wirtschaftsministerium geantwortet.


Die Anfrage ist durch die Stadtverwaltung Nordhausen ja schon umfassend beantwortet worden. In Ergänzung dazu noch folgende Anmerkungen seitens des Thüringer Wirtschaftsministeriums:

1. Wenn nur noch kleinere (wie klein?) Industriebetriebe gefördert werden können; wozu dann ein so großes Industriegebiet?
Ansiedlungen und Investitionen sind nicht nur - und zunehmend weniger - von Förderung abhängig, kommen also auch ohne solche zustande. Gerade am Standort Nordhausen und im unmittelbaren Umfeld sind keine großen, zusammenhängenden und voll erschlossenen Flächen größer als 10 ha verfügbar. Diese werden aber von Investoren weiterhin nachgefragt.

2. Ist es dann überhaupt noch der richtige Standort? In allen Verlautbarungen war von großen/größeren flächenintensiven Industriebetrieben die Rede?
Siehe Antwort zu Frage 1. Die unmittelbare Nähe zur Stadt Nordhausen mit ihrem Arbeitskräfteangebot, der Fachhochschule und die günstige überregionale Verkehrsanbindung bieten gute Ansiedlungsmöglichkeiten. Aus Sicht des Landes ist der Standort gut geeignet.

3. Gibt es dann überhaupt noch Investoren? In Sangerhausen wird zeitgleich ein Industriegebiet entwickelt. Wenn Sachsen-Anhalt die Höchstförderung behält, entsteht eine unmittelbare Konkurrenzsituation.

In den Jahren 2000 bis 2012 gab es thüringenweit mehr als 120 Projektanfragen in verschiedenen Branchen mit einer Gewerbeflächengröße von 10 ha und mehr, die aufgrund des fehlenden Angebots nicht als Ansiedlung realisiert werden konnten. Unterschiede in den Förderhöhen gibt es zwischen Thüringen und Sachsen-Anhalt nicht. Auch in der neuen Förderperiode ab 2014 werden in den an Sachsen-Anhalt angrenzenden Thüringer Landkreisen Nordhausen und Kyffhäuserkreis keine anderen Höchstfördersätze gelten als in Sachsen-Anhalt selbst (beides sog. privilegiertes C-Fördergebiet). Eine ungleiche Konkurrenzsituation in Bezug auf die Investorenwerbung ist daher in der Region nicht zu erwarten.

4. Wer ist verantwortlich?
Siehe Antwort der Stadt Nordhausen.
Autor: nnz

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