nnz-doku: Antwort von Grund
Donnerstag, 10. Mai 2012, 16:41 Uhr
Die nnz hatte Ende April einen Offenen Brief einer Leserin veröffentlicht, der sich an den CDU-Bundestagsabgeordneten Manfred Grund richtete. Jetzt veröffentlichen wir innerhalb der doku-Reihe dessen Antwort...
Sehr geehrte Frau Hohnwald,
mein Posting auf Facebook zum Gespräch mit Aung San Suu Kyi haben Sie in einem Kommentar aufgegriffen und auf die vermeintliche "menschenrechtswidrige Sanktionspraxis" beim Arbeitslosengeld II verwiesen. Ähnlich äußerten Sie sich im Forum der Neuen Nordhäuser Zeitung. Ausgangspunkt dafür war die Debatte am 26. April 2012 im Deutschen Bundestag zum Antrag "Sanktionen gegen unter 25 Jährige Hartz IV-Bezieher abschaffen" gewesen.
Ihr "Offener Brief" erreichte mich erst nach Rückkehr von der Reise nach Rangun. Deshalb kann ich erst heute antworten. Vielen Dank für Ihre Anmerkungen, denn so habe ich Gelegenheit, einiges gerade zu rücken.
Die Debatte im Bundestag hat bereits gezeigt, dass die Aufregung um die Sanktionen nicht den Wert hat, den der Antrag der Linken zu erwecken suchte. Rund 3 Prozent der Leistungsbezieher sahen sich bereits einmal mit Sanktionen konfrontiert. Das heißt: für 97 Prozent der in der Grundsicherung versorgten Bürger kommt dieses Instrument überhaupt nicht zur Anwendung! Eine Drohkulisse gegen Betroffene lässt sich damit nicht aufbauen. Die Forderung, die Sanktionen generell abzuschaffen, ist überhaupt nicht begründet!
In ihrem "Offenen Brief" sowie in der Neuen Nordhäuser Zeitung vom 27. April 2012 unterstellen Sie den Jobcentern eine Grundgesetz- und Menschenrechts-widrige Sanktionspraxis. Dieser Aussage widerspreche ich mit Nachdruck. Natürlich weiß auch ich, dass in den Jobcentern Fehler gemacht werden. Ich stelle mich aber vor die dortigen Mitarbeiter, die eine schwierige und gute Arbeit erbringen.
Bitte hören Sie auf, diese Mitarbeiter mit falschen Anschuldigungen zu überziehen oder auch nur den Verdacht von falschem Handeln zu erwecken!
Schließlich zu ihrem Vorwurf, dass die Sanktionspraxis im Rahmen des SGB II grundgesetzwidrig sei. Im September 2010 hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass aus dem deutschen Grundgesetz keine Gewährleistung von bedarfsunabhängigen und voraussetzungslosen Sozialleistungen hervorgeht. Auch der deutsche Richterbund kam später zu dem Ergebnis, dass die geltenden Sanktionsregeln für unter 25-Jährige grundsätzlich nicht in Konflikt mit dem deutschen Sozialstaatsprinzip stehen.
Natürlich gibt es auch andere Meinungen - wie Sie auf Facebook mitgeteilt haben. Ich kenne diese und ich werde diese abweichenden Meinungen würdigen. Ihre Aussage, dass die derzeitigen Sanktionsregeln grundgesetzwidrig seien, wird von der Mehrheit der Juristen und vom Bundesverfassungsgericht jedoch nicht geteilt.
Die Leitidee der Grundsicherung, zu der ich mich und auch die Bundestagsfraktion der CDU/CSU bekennen, ist das Prinzip von Fordern und Fördern. Der Staat unterstützt junge Menschen in der Qualifizierung für den Einstieg in den ersten Arbeitsmarkt, aber fordert von den Leistungsbeziehern auch Kooperation und Mitwirkung.
Der Solidaritätsgedanke der steuerzahlenden Bevölkerung wird aus meiner persönlichen Erfahrung nachhaltig geschädigt, wenn die Verweigerung zu einer zumutbaren Arbeit keine Konsequenzen nach sich ziehen würde.
Sanktionen sichern auch den Gerechtigkeitssinn zwischen den Leistungsbeziehern, die ihren auferlegten Pflichten nachkommen, und dem kleinen Anteil von Personen, die diese missachten. Gäbe es keine Sanktionen, wäre dies eine Aufforderung, sich gesetzeswidrig zu verhalten, weil so etwas keine Folgen nach sich zöge! Sanktionen sind also nicht wie von Ihnen beschworen ein Mittel für, sondern ein hilfreiches Mittel gegen die Spaltung der Gesellschaft.
Erlauben Sie mir eine kleine Anmerkung zur Höhe der Hartz IV-Sätze: Sicherlich lässt sich darüber streiten, ob die derzeitigen Regelsätze den Leistungsempfängern eine ausreichende Teilhaberechte an der Gesellschaft ermöglichen. Doch gerade für junge Menschen, die sich auf dem Höhepunkt ihrer persönlichen Leistungsfähigkeit befinden, sollte ein niedriger Lohnersatz eher Motivation und Anreiz für persönlichen Fleiß und Selbstständigkeit sein. Meine Großmutter sagte: Ohne Fleiß keinen Preis.
Wer also jungen Menschen ein Leben in sozialer Sicherheit mit auf den Weg ins Leben geben möchte, sollte Sie zu anständigen Menschen erziehen, die beste Ausbildung mitgeben und Sie zu Bestleistungen anspornen. Wer dies als junger Mensch nicht erstrebenswert findet, kann einen anderen Lebensweg frei wählen. Er sollte jedoch nicht darauf bauen, dass andere durch ihre Arbeit ihn dann über Gebühr unterstützen.
Manfred Grund
Autor: nnzSehr geehrte Frau Hohnwald,
mein Posting auf Facebook zum Gespräch mit Aung San Suu Kyi haben Sie in einem Kommentar aufgegriffen und auf die vermeintliche "menschenrechtswidrige Sanktionspraxis" beim Arbeitslosengeld II verwiesen. Ähnlich äußerten Sie sich im Forum der Neuen Nordhäuser Zeitung. Ausgangspunkt dafür war die Debatte am 26. April 2012 im Deutschen Bundestag zum Antrag "Sanktionen gegen unter 25 Jährige Hartz IV-Bezieher abschaffen" gewesen.
Ihr "Offener Brief" erreichte mich erst nach Rückkehr von der Reise nach Rangun. Deshalb kann ich erst heute antworten. Vielen Dank für Ihre Anmerkungen, denn so habe ich Gelegenheit, einiges gerade zu rücken.
Die Debatte im Bundestag hat bereits gezeigt, dass die Aufregung um die Sanktionen nicht den Wert hat, den der Antrag der Linken zu erwecken suchte. Rund 3 Prozent der Leistungsbezieher sahen sich bereits einmal mit Sanktionen konfrontiert. Das heißt: für 97 Prozent der in der Grundsicherung versorgten Bürger kommt dieses Instrument überhaupt nicht zur Anwendung! Eine Drohkulisse gegen Betroffene lässt sich damit nicht aufbauen. Die Forderung, die Sanktionen generell abzuschaffen, ist überhaupt nicht begründet!
In ihrem "Offenen Brief" sowie in der Neuen Nordhäuser Zeitung vom 27. April 2012 unterstellen Sie den Jobcentern eine Grundgesetz- und Menschenrechts-widrige Sanktionspraxis. Dieser Aussage widerspreche ich mit Nachdruck. Natürlich weiß auch ich, dass in den Jobcentern Fehler gemacht werden. Ich stelle mich aber vor die dortigen Mitarbeiter, die eine schwierige und gute Arbeit erbringen.
Bitte hören Sie auf, diese Mitarbeiter mit falschen Anschuldigungen zu überziehen oder auch nur den Verdacht von falschem Handeln zu erwecken!
Schließlich zu ihrem Vorwurf, dass die Sanktionspraxis im Rahmen des SGB II grundgesetzwidrig sei. Im September 2010 hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass aus dem deutschen Grundgesetz keine Gewährleistung von bedarfsunabhängigen und voraussetzungslosen Sozialleistungen hervorgeht. Auch der deutsche Richterbund kam später zu dem Ergebnis, dass die geltenden Sanktionsregeln für unter 25-Jährige grundsätzlich nicht in Konflikt mit dem deutschen Sozialstaatsprinzip stehen.
Natürlich gibt es auch andere Meinungen - wie Sie auf Facebook mitgeteilt haben. Ich kenne diese und ich werde diese abweichenden Meinungen würdigen. Ihre Aussage, dass die derzeitigen Sanktionsregeln grundgesetzwidrig seien, wird von der Mehrheit der Juristen und vom Bundesverfassungsgericht jedoch nicht geteilt.
Die Leitidee der Grundsicherung, zu der ich mich und auch die Bundestagsfraktion der CDU/CSU bekennen, ist das Prinzip von Fordern und Fördern. Der Staat unterstützt junge Menschen in der Qualifizierung für den Einstieg in den ersten Arbeitsmarkt, aber fordert von den Leistungsbeziehern auch Kooperation und Mitwirkung.
Der Solidaritätsgedanke der steuerzahlenden Bevölkerung wird aus meiner persönlichen Erfahrung nachhaltig geschädigt, wenn die Verweigerung zu einer zumutbaren Arbeit keine Konsequenzen nach sich ziehen würde.
Sanktionen sichern auch den Gerechtigkeitssinn zwischen den Leistungsbeziehern, die ihren auferlegten Pflichten nachkommen, und dem kleinen Anteil von Personen, die diese missachten. Gäbe es keine Sanktionen, wäre dies eine Aufforderung, sich gesetzeswidrig zu verhalten, weil so etwas keine Folgen nach sich zöge! Sanktionen sind also nicht wie von Ihnen beschworen ein Mittel für, sondern ein hilfreiches Mittel gegen die Spaltung der Gesellschaft.
Erlauben Sie mir eine kleine Anmerkung zur Höhe der Hartz IV-Sätze: Sicherlich lässt sich darüber streiten, ob die derzeitigen Regelsätze den Leistungsempfängern eine ausreichende Teilhaberechte an der Gesellschaft ermöglichen. Doch gerade für junge Menschen, die sich auf dem Höhepunkt ihrer persönlichen Leistungsfähigkeit befinden, sollte ein niedriger Lohnersatz eher Motivation und Anreiz für persönlichen Fleiß und Selbstständigkeit sein. Meine Großmutter sagte: Ohne Fleiß keinen Preis.
Wer also jungen Menschen ein Leben in sozialer Sicherheit mit auf den Weg ins Leben geben möchte, sollte Sie zu anständigen Menschen erziehen, die beste Ausbildung mitgeben und Sie zu Bestleistungen anspornen. Wer dies als junger Mensch nicht erstrebenswert findet, kann einen anderen Lebensweg frei wählen. Er sollte jedoch nicht darauf bauen, dass andere durch ihre Arbeit ihn dann über Gebühr unterstützen.
Manfred Grund
