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So, 09:01 Uhr
20.03.2011

nnz-Forum: Verbrennen

Wer in der Nähe von Flugplätzen Gartenreste verbrennen will, der ist schlecht dran. Ein nnz-Leser hat jetzt eine Gesetzeslücke entdeckt...

Zum Thema Verbrennung im Garten. Das stimmt nur zum Teil, denn ich habe mich heute mal schlau gemacht, nach dem wir einen Hinweis bekamen, dass es verboten sei, in der Nähe (1,5 km) eines Flugplatzes mit unserem Garten liegen würden und das mit bis zu 50.000 Euro bestraft würde.

Da gibt es eine Gesetzeslücke, wurde mir gesagt. Da heißt es, dass es man in einem geschlossenem Behälter, sprich Feuerschale, Ofen und ähnlichen Behältnissen verbrennen darf. Allerdings sollte man darauf achten, dass das Feuer nicht zu groß wird und auch nicht zuviel Qualm entsteht.
Andreas Heise
Autor: nnz

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