Mi, 07:11 Uhr
21.07.2010
nnz-Forum: Mietspiegel
Loni Grünwald (LINKE), die Zweite Beigeordnete des Landkreises Nordhausen, hat in diesen Tagen einen Brief eines nnz-Lesers in ihrer Post. Wir veröffentlichen ihn an dieser Stelle, ergänzt um eine Karikatur...
Sehr geehrte Frau Grünwald,
in dem Artikel Bedarf ermitteln der nnz-online vom 24. März 2010 kann man lesen, dass Sie alle großen und kleinen Wohnungsunternehmen sowie private Vermieter aufgefordert haben, bis zum 30. Juni anonyme Angaben über Miethöhen, in eine Datenbank einzugeben. Wobei mir das nicht gerade sinnvoll erscheint, denn das Ganze hört sich sehr halbherzig an. Die Vermieter können die Daten ihrer Mieter angeben und dazu auch noch anonym. Kann es dadurch nicht zu Manipulationen kommen? Wenn beispielsweise jemand eine Reihe von niedrigen Mieten eingibt, wird das Ergebnis nach unten gedrückt.
Sie werden sagen, dass so etwas nicht passieren kann, aber schauen wir uns doch einmal die Arbeitslosenzahlen an. Jeder weiß, dass sie so nicht stimmen. Bei dem Mietspiegel geht es schließlich auch um Arbeitslose, bzw. um Alg-II-Empfänger und deren Mieten. Ist es nicht so, dass der Kreis in der Vergangenheit unter Ihrer Federführung , immer wieder versucht hat, die Mieten für Hartz-IV-Empfänger zu drücken?
Ich verstehe auch nicht, dass man sich im Kreis Nordhausen so schwer tut, einen korrekten Mietspiegel zu erstellen. In anderen Landkreisen ist so etwas der Normalfall. Wenn ich den Artikel lese, habe ich das Gefühl, in Nordhausen müsste man die Vermieter förmlich anbetteln, damit sie die Höhe ihrer Mieten preisgeben.
Da wir heute den 20. Juli 2010 haben, möchte ich doch einmal höflich nachfragen, wie weit diese Angelegenheit gediehen ist. Wie lange kann es dauern, um von Datensätzen der Wohnungsgesellschaften und privaten Vermietern den Durchschnitt zu ermitteln? Braucht man dafür wirklich Kenntnisse von diplomierten Mathematikern oder genügen auch Mathematikkenntnisse, die jeder leitende Mitarbeiter eines Nordhäuser Amtes eigentlich haben sollte? Oder ist dieser Verwaltungsakt eine geheime Verschlusssache?
Mit freundlichen Grüßen, Harald Buntfuß
Autor: nnzSehr geehrte Frau Grünwald,
in dem Artikel Bedarf ermitteln der nnz-online vom 24. März 2010 kann man lesen, dass Sie alle großen und kleinen Wohnungsunternehmen sowie private Vermieter aufgefordert haben, bis zum 30. Juni anonyme Angaben über Miethöhen, in eine Datenbank einzugeben. Wobei mir das nicht gerade sinnvoll erscheint, denn das Ganze hört sich sehr halbherzig an. Die Vermieter können die Daten ihrer Mieter angeben und dazu auch noch anonym. Kann es dadurch nicht zu Manipulationen kommen? Wenn beispielsweise jemand eine Reihe von niedrigen Mieten eingibt, wird das Ergebnis nach unten gedrückt.
Sie werden sagen, dass so etwas nicht passieren kann, aber schauen wir uns doch einmal die Arbeitslosenzahlen an. Jeder weiß, dass sie so nicht stimmen. Bei dem Mietspiegel geht es schließlich auch um Arbeitslose, bzw. um Alg-II-Empfänger und deren Mieten. Ist es nicht so, dass der Kreis in der Vergangenheit unter Ihrer Federführung , immer wieder versucht hat, die Mieten für Hartz-IV-Empfänger zu drücken?
Ich verstehe auch nicht, dass man sich im Kreis Nordhausen so schwer tut, einen korrekten Mietspiegel zu erstellen. In anderen Landkreisen ist so etwas der Normalfall. Wenn ich den Artikel lese, habe ich das Gefühl, in Nordhausen müsste man die Vermieter förmlich anbetteln, damit sie die Höhe ihrer Mieten preisgeben.
Da wir heute den 20. Juli 2010 haben, möchte ich doch einmal höflich nachfragen, wie weit diese Angelegenheit gediehen ist. Wie lange kann es dauern, um von Datensätzen der Wohnungsgesellschaften und privaten Vermietern den Durchschnitt zu ermitteln? Braucht man dafür wirklich Kenntnisse von diplomierten Mathematikern oder genügen auch Mathematikkenntnisse, die jeder leitende Mitarbeiter eines Nordhäuser Amtes eigentlich haben sollte? Oder ist dieser Verwaltungsakt eine geheime Verschlusssache?
Mit freundlichen Grüßen, Harald Buntfuß
Anmerkung der Redaktion:
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
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