Mo, 10:54 Uhr
14.06.2010
Richter Kropp: Heiratsantrag im Gericht
Eine der romantischten Scheidungen in Deutschland hat sich jetzt in den Räumlichkeiten des Amtsgerichts Sondershausen zugetragen. Vor Familienrichter Christian Kropp erschienen zwei 30jährige Ehegatten aus dem Kyffhäuserkreis, von denen der Ehemann die Scheidung eingereicht hatte....
Acht Jahre lebe man nunmehr getrennt, durch die Trennung funktioniere der Umgang miteinander im Hinblick auf das gemeinsame Kind sogar besser als zuvor, so der scheidungswillige Mann.
Die Frau hingegen wollte sich nicht scheiden lassen. Ihr Mann sei inzwischen ihr bester Kumpel, das solle auch so bleiben. Zwar hätte sie jetzt einen Freund und ihr Mann eine neue Freundin, sie könne sich von ihrem Manne jedoch nicht so recht trennen.
Eine intensive Befragung durch Familienrichter Kropp ergab, dass der Mann sogar eine ganze Zeit im Jahr in der Wohnung der Frau übernachte, jedoch nicht im gleichen Bett. Man verstehe sich sehr gut miteinander, wovon vor allem das Kind profitiere.
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch wird das Scheitern der Ehe bei einer Trennungszeit von über drei Jahren vermutet. Das Gericht und die anwesenden Rechtsanwälte gingen insoweit auch von einer wirksamen Trennung der Eheleute aus. Diese sei zwar in der vorliegenden Form ungewöhnlich, jedoch hätten sich beide Ehegatten anderen Partnern zugewandt und würden nur im Interesse des gemeinsamen Kindes guten Kontakt miteinander pflegen.
Da der Richter auch die Frau überzeugen und eine einvernehmliche Scheidung erreichen wollte, schickte er beide mit den Anwälten zu einer Überlegungsphase auf den Flur des Sondershäuser Gerichtsgebäudes. Dort hatte der anwesende Freund der Frau ihr dann einen Heiratsantrag gemacht, den sie auch angenommen hatte.
Unter diesen Voraussetzungen stimmte die Frau der Scheidung nunmehr zu, so dass das Gericht auch sogleich einen entsprechenden Beschluss aussprach – offenbar rasch, um ein erneutes Überlegen der frischen Braut zu verhindern.
Dies ist ein Service des Hauses, den wir nicht jeden Tag bieten können, so der überraschte Familienrichter, der diese Akte damit schließen konnte.
Autor: nnzAcht Jahre lebe man nunmehr getrennt, durch die Trennung funktioniere der Umgang miteinander im Hinblick auf das gemeinsame Kind sogar besser als zuvor, so der scheidungswillige Mann.
Die Frau hingegen wollte sich nicht scheiden lassen. Ihr Mann sei inzwischen ihr bester Kumpel, das solle auch so bleiben. Zwar hätte sie jetzt einen Freund und ihr Mann eine neue Freundin, sie könne sich von ihrem Manne jedoch nicht so recht trennen.
Eine intensive Befragung durch Familienrichter Kropp ergab, dass der Mann sogar eine ganze Zeit im Jahr in der Wohnung der Frau übernachte, jedoch nicht im gleichen Bett. Man verstehe sich sehr gut miteinander, wovon vor allem das Kind profitiere.
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch wird das Scheitern der Ehe bei einer Trennungszeit von über drei Jahren vermutet. Das Gericht und die anwesenden Rechtsanwälte gingen insoweit auch von einer wirksamen Trennung der Eheleute aus. Diese sei zwar in der vorliegenden Form ungewöhnlich, jedoch hätten sich beide Ehegatten anderen Partnern zugewandt und würden nur im Interesse des gemeinsamen Kindes guten Kontakt miteinander pflegen.
Da der Richter auch die Frau überzeugen und eine einvernehmliche Scheidung erreichen wollte, schickte er beide mit den Anwälten zu einer Überlegungsphase auf den Flur des Sondershäuser Gerichtsgebäudes. Dort hatte der anwesende Freund der Frau ihr dann einen Heiratsantrag gemacht, den sie auch angenommen hatte.
Unter diesen Voraussetzungen stimmte die Frau der Scheidung nunmehr zu, so dass das Gericht auch sogleich einen entsprechenden Beschluss aussprach – offenbar rasch, um ein erneutes Überlegen der frischen Braut zu verhindern.
Dies ist ein Service des Hauses, den wir nicht jeden Tag bieten können, so der überraschte Familienrichter, der diese Akte damit schließen konnte.

